fiktives Einkommen (der Mutter)?

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
fiktives Einkommen (der Mutter)?

Ich habe mal gelesen, dass einem unterhaltszahlenden Vater ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, wenn dieser seine Arbeit aufgibt, um sein Baby aus zweiter Ehe zu betreuen, damit seine zweite Frau wieder arbeiten gehen kann.

Meine Frage: Wie sieht das aus, wenn der Vater alleinerziehend ist und die Mutter KU zahlt? Wenn sie dann schwanger wird von ihrem neuen Partner und aufhört zu arbeiten, um das Kind groß zu ziehen, wird ihr dann auch ein fiktives Einkommen berechnet?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,
auch in diesem Fall muss ein fiktives Einkommen angenommen werden, WENN die Frau auch in erster Ehe berufstätig war.
Hier gehen die Richter nämlich von der klassischen Rollenverteilung aus.
War die Frau auch in erster Ehe nicht beruftstätig und hat die Betreuung der Kinder übernommen, so ist ihr kein fiktives Einkommen anzurechnen, wenn sie wegen der Betreuung eines Kindes aus neuer Beziehung wieder zu Hause bleibt.
Hat sie dagegen in der ersten Ehe auch gearbeitet, so ist ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen. Zum Beispiel könnte auch der neue Partner nach seiner Arbeit das Kind betreuen, um ihr die Ausübung eines Nebenjobs zu ermöglichen, aus dessen Erlös sie den Unterhalt zahlt.
Dazu hier: [URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=15074be0b681b9ec692b239ba10188f4&client=12&nr=36449&pos=0&anz=1]Urteil des XII. Zivilsenats vom 12.4.2006 - XII ZR 31/04 [/URL]

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.433 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen