Ich habe mal gelesen, dass einem unterhaltszahlenden Vater ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, wenn dieser seine Arbeit aufgibt, um sein Baby aus zweiter Ehe zu betreuen, damit seine zweite Frau wieder arbeiten gehen kann.
Meine Frage: Wie sieht das aus, wenn der Vater alleinerziehend ist und die Mutter KU zahlt? Wenn sie dann schwanger wird von ihrem neuen Partner und aufhört zu arbeiten, um das Kind groß zu ziehen, wird ihr dann auch ein fiktives Einkommen berechnet?
fiktives Einkommen (der Mutter)?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
auch in diesem Fall muss ein fiktives Einkommen angenommen werden, WENN die Frau auch in erster Ehe berufstätig war.
Hier gehen die Richter nämlich von der klassischen Rollenverteilung aus.
War die Frau auch in erster Ehe nicht beruftstätig und hat die Betreuung der Kinder übernommen, so ist ihr kein fiktives Einkommen anzurechnen, wenn sie wegen der Betreuung eines Kindes aus neuer Beziehung wieder zu Hause bleibt.
Hat sie dagegen in der ersten Ehe auch gearbeitet, so ist ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen. Zum Beispiel könnte auch der neue Partner nach seiner Arbeit das Kind betreuen, um ihr die Ausübung eines Nebenjobs zu ermöglichen, aus dessen Erlös sie den Unterhalt zahlt.
Dazu hier: [URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=15074be0b681b9ec692b239ba10188f4&client=12&nr=36449&pos=0&anz=1]Urteil des XII. Zivilsenats vom 12.4.2006 - XII ZR 31/04
[/URL]
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