exfrau zieht ohne mein wissen mit kindern weg

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
eike28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
exfrau zieht ohne mein wissen mit kindern weg

hallo
vielleicht weiß einer von ihnen rat.
meine geschiedene frau ist mit den gemeinsamen kindern,zu ihrem neuen freund umgezogen.
ich weiß offiziell davon gar nichts,habe es nur über einen verwandten gehört.
sie hat das alleinige sorgerecht(war damals noch so).
ist das denn rechtens?
darf ich nicht mal wissen,wo meine kinder nun sind?
leider habe ich keinerlei kontakt zu ihrer familie,so das ich davon etwas hören könnte,aber es macht mich doch sehr traurig und wütend,das ich nicht mal einer kl.notiz wert bin.
nur als zahlvater und zahlex gehalten zu werden,ist nicht mein sinn des eltern seins..ich versteh das nicht..
kann ich denn irgendwoher eine information beziehen,wo sich meine kinder aufhalten?
nur zur info-nein,ich bin nicht gewalttätig den kindern gegenübern oä.ich habe sie regelmäßig gesehen,war auf elternabende,bin mit ihnen zum arzt gegangen,zum fasching usw..
danke für alles!

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
eike28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,natürlich.ich habe die kinder alle 14 tage gesehen..

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#3
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo. Natürlich hast Du ein Recht darauf, Deine Kinder zu sehen. Und wenn das Umgangsrecht so geregelt ist, daß Du sie bisher alle 14 Tage gesehen hast dann hat Dir das Gericht dieses Recht ja bereits zugestanden (sofern Du einen gerichtlichen Umgangsbeschluß hast und nur nur eine private Vereinbarung). Die Mutter ist Dir gegenüber auskunftspflichtig wo sich die Kinder befinden und wie es Ihnen geht. Gleichzeitig darf Sie nicht den Umgang verweigern. Erkämpfe Dir dieses Recht mittels eines Anwaltes und lege über diesen Beschwerde wegen des Umzuges ein! Ich würde in diesem Zusammenhang auch gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragen (sofern Ihr verheiratet seid oder wart). Selbst wenn es Ihr damals zugesprochen wurde hast Du nun nach der neuen gesetzlichen Regelung gute Chancen, daß auch Du das Sorgerecht zugesprochen bekommst.

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#4
 Von 
eike28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,das ist alles wahr..aber es dauert ja so ewig lange,wie die mühlen mahlen..ich weiß ja den ort,wo sie hin sind,kann ich denn dort nicht eine auskunft bekommen?ich würde mich ja schon freuen,wenn ich mit den kids telefonieren dürfte..
muß sie mir also sagen,wo sie nun wohnen und ich darf meine kinder weiterhin regelmässig sehen?wir hatten leider nur eine private abmachung,aber dann zogen halt schwierigkeiten auf,als ihr jetziger lebenspartner erschien,welchen ich ihr von herzen gönne,aber ich verstehe nicht,das man so kalt ist und einfach abhaut,mit sack und pack und mich nur zum zahlvater benennt..
wo ich grad dabei bin,wielange hat sie denn unter den jetzigen umständen anrecht auf unterhalt-nicht die kinder,sie...?
danke..

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#5
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Wielange Sie Anspruch auf Unterhalt hat weiß ich nicht. Was die Kinder angeht: Du kannst über das Einwohnermeldeamt des Wohnortes als Vater Auskunft über die Adresse Deiner Kinder verlangen. Das geht aber nur, wenn Deine Frau keine Auskunftssperre beantragt hat (wird bei Gefahr für Ihr Leben z.B. aufgrund von Gewalt bewilligt). So wie Sie sich verhält, will Sie sicherlich auch nicht, daß Du mit den Kindern telefonierst - wie solltest Du das erreichen können, wenn Sie es nicht will? Natürlich ist Sie verpflichtet, Dir den aufenthaltsort mitzuteilen und natürlich darfst Du Deine Kinder weiter sehen. Doch wenn Du Dir keinen Anwalt nimmst passiert gar nichts! Es wird ohnehin eine Weile dauern, bis überhaupt etwas passiert. Ohne Anwalt und Beschwerde über den Umzug und ohne Umgangsbeschluß kann die mit Dir machen, was Sie will. Streich Ihr doch zur Belohnung einfach mal den Unterhalt! Viele Frauen lassen dann wundersamer Weise mit sich reden. Doch wie gesagt: Nur reden nützt Dir gar nichts! Du brauchst diesen Beschluß und den gibt´s nicht ohne Anwalt.

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#6
 Von 
tloeper
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe ein ähnliches Problem, meine Ex-Frau will mit meinem ehelichen Sohn (gemeinsames Sorgerecht) aus unserer Stadt wegziehen (ca. 100 km weit). Mein Sohn (5 Jahre) ist es aber gewohnt uns, mich und seine Grossmutter, mindestens 2 -3 mal in der Woche, wenn meine Ex-Frau arbeitet, und jedes 2. Wochenende vollständig zu sehen. Das besteht seit unserer Trennung im Jahr 2004 schon so. Seit August 2005 ist unsere Scheidung dann rechtskräftig geworden und seither hat sich an dieser Besuchs-Situation nichts verändert. Nun will sie (meine Ex-Frau) aber den Wohnort hier verlassen und ca. 100 km weiter weg ziehen. Somit ist ein, ihm gewohnter Umgang nicht mehr möglich, da ich voll berufstätig bin und meine Mutter nicht mehr in der Lage ist mehrmals in der Woche 100 km hin und zurück zu fahren.
Meine Frage ist nun, kann sie einfach den Wohnort hier verlassen und ihm den gewohnten Umgang mit uns hier entziehen ?

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