ex frau schwanger

3. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)
ex frau schwanger

mein Partner ist seit 2 Jahren geschieden. Bei der Scheidung wurde festgelegt, das er Unterhalt für seine Ex Frau zahlen muß, ob wohl sie 2 Tage nach der Scheidung einen Arbeits vertrag unterschrieben hat.
Nun hat die liebe Ex seit April einen neuen, was ich ihr ja auch gönne und nun ist sie von diesem neuen schwanger, wie lange muß nun mein Partner den Unterhalt für sie weiter zahlen,oder kann man den einfach einstellen, da ja wohl die Absicht besteht das die Ex eine neune Lebensgemeinschaft eingehen wird, oder muß man die Frist abwarten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn Sie mit dem Partner zusammen lebt, also in einer eheähnlichen Gemeinschaft , dann braucht Dein Partner keinen Unterhalt zu zahlen.

Mit der Schwangerschaft hat dies weniger zu tun.
Dein Partner kann doch auch
den Unterhaltsanspruch seiner Ex prüfen lassen und
hätte er doch auch damals schon können, wenn sich die Umstände ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Grundsätzlich kann der Betrag reduziert werden. Die liebe Ex hat jetzt zwei Personen, gegen die sie Unterhaltsansprüche hat. Betreuungsunterhalt (drei Jahre) und den nachehelichen Unterhalt.

Die beiden müssen sich, vereinfacht gesagt, den Unterhalt teilen. Kommt aber auch darauf an, wie leistungsfähig der neue Partner ist. Erst kommt der Kindesunterhalt, danach der Betreungsunterhalt.

Ein eheähnliches Verhältnis kann man erst nach zwei bis drei Jahren annehmen. Aber das ist ja eh noch nicht gegeben, die Absicht reicht da leider nicht aus.

Evt. heiraten die beiden ja :)

;)

-- Editiert von armesocke am 03.10.2006 18:11:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo armesocke

Dann könnte sich tatsächlich der neue Lebensgefährte ganz offiziell da anmelden???

Ich dachte , das dies nicht nur von der Zeit sondern von mehreren Kriterien abhängt ab wann ein eheähnliches Zusammenleben geführt wird.

Heiraten kann man ja auch , nachdem man alle Formalitäten dafür beigebracht hat und nicht erst wenn man zwei oder drei Jahre zusammen lebt.

Man ich stelle mir gerade eine ganz gewiefte Person vor , welche dann eben alle zwei Jahre ihre gut betuchten Patner wechselt und der Expartner kann dann ewig löhnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen des Paares füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht. Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder.

Die Ex hat seit April einen neuen Freund, nach fünf Monaten bereits schwanger. Das ist mit Sicherheit noch keine gefestigte Beziehung.

Natürlich ist das Kind ein weiterer Umstand, aber nicht der einzige Anhaltspunkt.



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke armesocke für die Erklärung . Aber ehrlich gesagt finde ich trotz allem 2-3 Jahre völlig überzogen . Mit einem Jahr könnte ich mich ja noch anfreunden.

Die Ex hat seit April einen neuen Freund, nach fünf Monaten bereits schwanger. Das ist mit Sicherheit noch keine gefestigte Beziehung.

Nein , das allein sicher nicht , aber aus meiner Sicht würde jetz z.B wenn er zu Ihr zieh oder sie zu Ihm , wieder ein Punkt mehr dafür sprechen. Es ist ja sicher nicht üblich , dass man sich in einer WG z.B schwängern lässt , wenn dies ja " nur " ein Mitbewohner ist . Ok soll es auch geben ,a ber ob die dann noch lange zusammen wohnen ist ja auch fraglich . Und nur 60er haben wir ja nun auch nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Für die Haushaltsführung
kann ein fiktives Einkommen angesetzt werden.Der Unterhalt entfällt erst nach Heirat oder den Voraussetzungen,die das Bundesverfassungsgericht und BGH geschaffen haben.
www.finanztipp.de/recht/familie/
exkurs.htm

-- Editiert von Hunter54 am 03.10.2006 21:09:06

-- Editiert von Hunter54 am 03.10.2006 21:21:37

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

@Ranunkel

Ich halte das eh für einen Betriebsunfall :)

Aber jetzt gibt es kein eheähnliches Zusammenleben.
Nur eine denkbare Absicht (ist für das Kind sicher das beste).

@Hunter54

Es sind zwei Haushalte.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

danke für eure vielen hinweise und wie will man das nun nachweisen das sie fest zusammen wohnen, kann man im norfall auch die drei Kinder fragen, oder muß er sich fest anmelden.
wenn man das aber alles so liest, scheint doch da eine lücke im gesetz zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

:)

-- Editiert von armesocke am 04.10.2006 20:15:20

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.732 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen