Erwerbstätigkeit - Bin 33 Jahre verheiratet, lebe in Trennung

7. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
sunnywoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbstätigkeit - Bin 33 Jahre verheiratet, lebe in Trennung

Meine Frage lautet:
Bin 33 Jahre verheiratet, lebe in Trennung, arbeite 30 Stunden. Habe ich Anspruch auf Unterhalt ? Muss ich notfalls vollzeit arbeiten ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Was heißt hier notfalls ??
Wieso solltest Du nicht für Deinen Lebensunterhalt alleine aufkommen ?
Wieso muß Dein Lebenspartner Dich unterhalten ??
Aber keine Panik, nach geltendem Recht muß Dien Ex Dich unterhalten !!
also, kannst Du Dich getrost scheiden lassen , und es Dir gut gehen lassen..!!! :-),
EX ZAHLT !!!!
Du solltest versuchen auf eig.Füßen zu stehen !!, oder wieso soll Ex noch für Dich weiter zahlen !!?????????

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#2
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Kommt darauf an ob ihr Kinder habt, wie lange ihr verheiratet wart und wie groß die Einkommensunterschiede waren.

Während der Trennungszeit mußt du aber
1. nicht Vollzeit arbeiten
2. dein Mann dir den Einkommensunterschied ausgleichen (Gehälter addieren und durch 2 teilen, den Unterschied zu deinem Verdienst muß er zahlen).

@jiimi34
erst urteilen wenn man die Hintergründe kennt.
1. vielleicht Kind(er) da
2. gibt es Menschen die selbst bei einem Vollzeitjob noch Unterstützung brauchen -
schau dir mal die Tarif-Gehälter einer Friseuse im Osten dieses Landes an.
3. einen Vollzeitjob zu bekommen ist auch nicht so einfach
4. vielleicht hat sie ja die Stunden auf seinen Wunsch hin reduziert

Soviele Möglichkeiten wieso weshalb warum
also objektiv bleiben.

-- Editiert von Kleine Hexe am 08.06.2005 08:42:11

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#3
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Was ich sagen will, vor der EHE mußte Frau auch alleine für sich sorgen ...Oder??
Auch wenn MAdame Frisuer gewesen ist,
vor der Ehe hat es doch auch gereicht !!
Oder????
"2. gibt es Menschen die selbst bei einem Vollzeitjob noch Unterstützung brauchen -
schau dir mal die Tarif-Gehälter einer Friseuse im Osten dieses Landes an.""
???????????
Ja, Unterstütung okay....!!
Aber vom EX ???
Wieso ??
Ja, aber so sind die Gesetze !!

**********************
Okay, wenn Kinder da sind , ist es okay ...
dann vertseh ich es ..!!

Aber ansonsten sollte Frau für sich alleine sorgen , wie auch vor der EHE ....!!!

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#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ohne Hintergründe von sunnywoman kann man ganz einfach nicht beurteilen ob die Frau nicht einen berechtigen Anspruch hat auf Unterhalt - in diesem Alter nicht unbedingt unbegrenzt.
Nur sunnywoman kann uns mit mehr Informationen weiterhelfen.

Stell dir die umgekehrte Situation vor:
Du suchst dir einen Teilzeitjob um in der freien Zeit deine Frau in ihrer Firma zu unterstützen. Alles geht in eine Kasse, ihr könnt gut leben, keine finanziellen Probleme.
Jetzt geht sie und du stehst mit deinem Teilzeitjob und einem relativ geringen Einkommen da - einen Vollzeitjob zu finden ist nicht so einfach :-(

Würdest du nicht auch verlangen, dass dich deine Ex unterstützt und zwar solange bis du für dich selbst sorgen kannst?

Wer heiratet übernimmt nun mal Verantwortung für seinen Partner und kann diese nicht einfach nach der Trennung wieder abgeben. Vielleicht jahrelang dazu bereit sein, zu teilen und dann einfach sagen: jetzt möchte ich nicht, mehr komm gefälligst alleine klar - so einfach darf es einfach nicht sein.

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#5
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

kleine hexe wie ist denn wenn die frau die ist die sich trennt. weil sie jemanden ander für eine kurze zeit hatte. so ich dann bis an mein lebensende für sie arbeiten damit es ihr gut geht. wo kommen wir denn hin. ich bin heilfroh das das trennungs ja fast um ist. soll sie sich doch an den macker halten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunnywoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ihr habt alle nicht richtig gelesen: Bin 33 Jahre verheiratet und mein Ex hat mich einfach mal so abgelegt. Er hat eine Rente 1500 Euro, dazu einen Jog 300 Euro, ich 30 Std. 1137. So, nun hat er eine neu, genug Geld. Den Unterschied könnt ihr euch ja ausrechnen.

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#7
 Von 
guest123-190
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

sorry sunnywoman, habe gelesen 33 Jahre,
verheiratet.
Trennungsunterhalt steht dir auf jeden Fall zu.
Nachehelicher Unterhalt steht dir nach dieser Zeit voraussichtlich auch zu. In diesem Alter (denke mal um die 50) einen Vollzeitjob zu bekommen ist noch schwerer.
Such dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht und lass dich nicht unterkriegen.

alles Gute und Kopf hoch den jetzt kann das Leben doch noch mal richtig losgehen.

lg
Kleine Hexe

Der Kopf ist rund,
damit das Denken seine Richtung ändern kann.

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#10
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

du bekommst für 30 stunden 1137euro und willst noch unterhalt??? für was denn bitte ??

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ich krieg für 20 Stunden etwas mehr mit Stkl. 2

und ich werde garantiert nicht auf Unterhalt verzichten.

1. habe ich den Halbtagsjob wegen des gemeinsamen Kindes

2. würde ich jetzt Vollzeit arbeiten damit er nicht zahlen muß, würde er sich auch nicht mehr um das gemeinsame Kind kümmern :-(
(Vollzeit hätte ich ungefähr den gleichen Verdienst wie er)

3. ist Vollzeit zur Zeit sowieso nicht möglich
(betriebsbedingt und kindbedingt)


-- Editiert von Kleine Hexe am 09.06.2005 11:23:41

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