einvernehliche Scheidung und kosten

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Amoritza
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
einvernehliche Scheidung und kosten

Ich habe folgende Frage:
mein Mann und ich sind seit 7 Jahren getrennt und wollen uns nun scheiden lassen. Es gibt nach der langen Zeit nichts mehr, das aufgeteilt werden müßte; und wir wollen und auch gütlich scheiden lassen. Im Klartext, wir wollen auch gegenseitig auf den Vermögensausgleich verzicheten.
Meine Frage ist nun, welches ist der Beste und Kostengünstige Weg, das ganze in die Wege zu leiten.
Vielleicht könnt Ihr mir auch mit den evtl. entstehenden Kosten weiterhelfen.
Vielen Dank
Amoritza

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Regelt alles was geregelt werden muss, z. B. den Vermögensausgleichsverzicht, per notariellem Vertrag und haltet damit den Streitwert gering. Und nehmt einen Anwalt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

oder online :-)



Online-Scheidung – ideal bei einer einvernehmlichen Scheidung

Einvernehmlich heißt, beide Parteien sind sich einig über so wesentliche Punkte wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Aufteilung des Vermögens, etc. Eine weitere Voraussetzung, damit Sie geschieden werden können, ist: Sie leben seit Stellung des Scheidungsantrages mindestens 10 Monate getrennt voneinander.



So ist der Ablauf bei einer Online-Scheidung

1. Die Unterlagen-Überprüfung
Hier werden Ihre eingereichten Unterlagen von Ihrem Rechtsanwalt auf Vollständigkeit überprüft. Ferner wird geprüft, ob die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung vorliegen.

2. Einreichen der Scheidung bei Gericht
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig? Ihr Kostenvorschuss sowie die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht liegen vor?
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

3. Versorgungsausgleich
Die Auskünfte der Rentenversicherungsträger zur Durchführung des Versorgungsausgleichs liegen vor.

4. Der Scheidungstermin
Das Gericht hat einen Termin zur Ehescheidung bestimmt. Zu diesem Termin müssen Sie selbst, Ihr Ehepartner und Ihr Rechtsanwalt kommen.

5. Das Scheidungsurteil
Ihr Anwalt hat vom Gericht das schriftliche Scheidungsurteil erhalten. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht rechtskräftig! Mit Zustellung des Scheidungsurteils an die Parteien beginnt die Berufungsfrist von einem Monat zu laufen. Sie erhalten eine Ausfertigung des Scheidungsurteils sowie die Kostenrechnung Ihres Anwaltes.

6. Rechtskraft des Scheidungsurteil
Sofern weder Sie noch Ihr Ehepartner gegen das Scheidungsurteil Berufung eingelegt haben, sind Sie nun rechtskräftig geschieden. Dazu muss die Frist zur Berufungseinlegung sowohl für Sie, als auch für Ihren Ehepartner abgelaufen sein. Sobald Ihrem Anwalt die Urteilsausfertigung mit Rechtskraftvermerk vorliegt, lässt er Ihnen diese unverzüglich zukommen.

mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.789 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen