ehe ähnliche gemeinschaft oder eingetragende lebenspartnerschaft?????????

24. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
nancy-carsten
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
ehe ähnliche gemeinschaft oder eingetragende lebenspartnerschaft?????????

mich würde mal interessieren was da der unterschied ist.weil muss so nen antrag ausfüllen u da steht halt auch drin sind sie :ehe-ähnliche gemienschaft oder eingetragene lebenspartnerschaf`????? ich bin mit meinem freund 17monate zusamm wohnen seit 12 monaten zusammen u bekommen in einem monat unsere kind als was zählt das????

ich habe nen bericht gefunden da steht folgendes

-Eine gemeinsame Wohnung und ein gemeinsames Konto sind dabei die deutlichsten Hinweise für das Arbeitsamt auf eine eheähnliche Gemeinschaft-

wir wohnen zusamm aba haben kein gemeinsames konto also????


Danke für eure hilfe

-- Editiert von nancy-carsten am 24.06.2004 21:48:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ihr habt iene Ehe ähnliche Gemeinschaft, soweit ich weiß, ist eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eine Homo Ehe.

P.

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#2
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Würde ich auch sagen...

Zu dem gemeinsamen Konto: Habe mit meinem Lebenspartner ein gemeinsames Konto, war mir damals nicht sicher, ob wir das wirklich machen sollten, wegen evtl. Abzügen im Falle von Arbeitslosengeld etc.... Habe ein bißchen im Internet recherchiert und beim Arbeitsamt gefragt...

Es ist völlig wurscht, ob ihr ein gemeinsames Konto habt, oder nicht, wenn ihr zusammenwohnt (egal, ob einer oder beide im MV stehen), einen gemeinsamen Haushalt führt und erkennbar ist, daß ihr ein Paar seid, geltet ihr als eheähnliche Gemeinschaft... :-)






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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jura_Uni_Münster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein unverheiratetes Paar (Mann+Frau) wird als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet, wenn es auch zusammen lebt, gemeinsamen Haushalt führt usw.
(Auf ein gemeinsames Konto kommt es nicht an - es kann nur ein Hinweis sein, wenn das Zusammeleben nicht so eindeutig ist oder bestritten wird.)

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist dagegen die offiziele Bezeichnung für Ehen homosexueller Paare. Es ist eine Eintragung beim Standesamt oder (in Süddeutschland) beim Notar erforderlich. Die Rechte und Pflichten (!!!) sind fast gleich wie in der Ehe (Unterhalt, Versorgung usw.)

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