arbeit scheidung steuer fragen

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
kinotar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeit scheidung steuer fragen

Hallo

Ich nehme bald eine Stelle auf in der ich ca 2000€ brutto bekommen werde .

Mein Mann ist Hartz 4 Empfänger und ich lebe getrennt von ihm seit 5 Jahren . Er ist aber über mich versichert .

Habe einen Sohn, 19 Jahre alt , wohnt bei mir . Bekommt Kindergeld .

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Ist es klug jetzt die Scheidung einzureichen?
Was wird für mich Steuertechnisch besser ausfallen ?
In welche Steuerklasse ist für mich am besten?
Gibt es einen Steuerfreibetrag aufgrund meines Sohnes?
Mit wieviel Geld kann ich in Nordrheinwestfalen am Ende des Monats rechnen?

Entschuldigt meine Fragen , aber ich möchte sicherstellen ,dass ich nicht über meine Verhältnisse lebe .


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kinotar,

Wenn dein Mann Alg2-Empfänger ist, wird die Arge
überprüfen wie hoch dein Einkommen ist,denn du schuldest
ihm Trennungsunterhalt.( Bis zur Scheidung).
Als ALG2-Empfänger ist er über die Arge krankenversichert.

Habt ihr eure Steuerklasse geändert? das ist (im 1. Jahr
nach dem Trennungsjahr) pflicht.Könnte sonst Probleme
mit dem Finanzamt geben.

lg
edy





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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 26.01.2011 13:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Du hast Steuerklasse I, da besteht kein Wahlrecht (§ 38b EStG ).

Für deinen Sohn bekommst du den Kinderfreibetrag, der sich bei dieser Einkommenshöhe aber nur bei Soli und Kirchensteuer auswirkt.

2.000 € brutto sind in Steuerklasse I ca. 1.350 € netto

Von der unterhaltsrechtlichen Seite (Trennungsunterhalt), wäre eine Scheidung überlegenswert. Wobei nach der Scheidung vielleicht noch nachehelicher Unterhalt in Frage käme. Von der steuerrechtlichen Seite ist es egal, ob Scheidung oder nicht.

@edy
Kann schon sein, dass er noch über seine Ehefrau familienversichert ist. Die Arge versichert nur, wenn keine Familienversicherung in Frage kommt.

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