alleiniges sorgerecht?

3. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
madonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
alleiniges sorgerecht?

hallo,

ich bin mir nicht im klaren über die derzeit geltende regelung zum sorgerecht bei unehelichen kindern.

in kürze erwarte ich ein kind, und nun habe ich angst, dass der kindesvater automatisch, obwohl wir weder verheiratet sind noch eine beziehung haben oder hatten, das halbe sorgerecht bekommt.

ich mache mir grosse sorgen darum, da der kv "mit vorsicht zu geniessen ist".

ich hoffe, jemand kann mir dazu was sagen.

danke! :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Mach Dir nicht unnötige Sorgen. Nur bei verheirateten Paaren greift das gemeinsame Sorgerecht automatisch.
Bei nicht verheirateten muß es extra beantragt werden. Aber der Vater hat dennoch ein Umgangsrecht dem Kind gegenüber.

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#2
 Von 
madonna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das beruhigt mich, vielen dank merline :-)

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#3
 Von 
Pavel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Madonna, das sorgerecht bei unehelichen kindern liegt allein bei der mutter. Nur das Jugendamt stellt auf antrag eine urkunde aus, auf der das gemeinsame sorgerecht beglaubigt wird. mach dir also keine sorgen.

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo madonna!
Das Sorgerecht allein macht aber noch kaum einen Menschen glücklich.
Vielleicht hättest du daran einmal vorher denken sollen.
Bitte lies dir mal die zahlreichen Fragen und Antworten zum Umgangsrecht durch.
Ich hoffe, dass dir diese Erfahrungen erspart bleiben, bin da aber skeptisch.
Viel Glück!

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Alexander....wie kommst Du dadrauf, das das Umgangsrecht bei der Mutter liegt. Das alleinige Sorgerecht ja, sofern sie es nicht anders will(und das will sie ja nicht).....aber der Vater hat ein Umgangsrecht, und kann dieses sogar gerichtlich durchsetzen, wenn er will.
Sorry, wenn ich es so sage, aber Väter haben nicht nur Pflichten sondern auch Rechte an ihrem Kind, was normalerweise ja auch völlig okay ist. Vielleicht wünscht der Vater in diesem Fall ja später kein Umgang....dann hat Madonna Glück gehabt......ansonsten muß sie schon schwerwiegende Gründe vorbringen, um dieses untersagen zu lassen.
Aber hat ein Kind nicht auch ein Recht auf sein Vater?????

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich gebe da merline Recht.
Ein Umgangsrecht hat auch ein nichtehelicher Vater !! Und das ist auch gut so !
Das Sorgerecht allein ist - wie schon beschrieben - sch..... egal in meinen Augen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt i.d.R. die Mutter aber der Vater - wie gesagt - ein Umgangsrecht.
Wenn Papa mit " Vorsicht zu geniessen ist " , trage dies bei Gericht vor. Ver giss aber nicht, dass dein Kind auch ein Recht auf den Vater hat und dieser auch ein Recht auf das Kind !!
Wenn es also keine schwerwiegenden Gründe gibt, lass den Umgang zu !!!
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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