Hallo....
noch während meiner damaligen Ehe hatten mein Exmann und ich unterschiedliche Meinungen was die Gesundheit unseres Kindes angeht. Unser Sohn ist Kleinwüchsig und hat starkes Untergewicht. Mittlerweile geht er wegen meinen Anstrengungen auf eine Körperbehinderte Schule und zeigt jetzt allerdings Essstörunge und hat starke Probleme soziale Kontakte zu finden. Der Kinderarzt und der Psychologe sprechen sich für eine 6wöchige stationäre Behandlung aus, mein Ex verweigert seine Zustimmung, unser Sohn sei normal und er würde bei ihm immer essen. Fakt ist, er hat immer 1 Kilo nach einem Wochenende bei ihm weniger. Die Körperbehinderte Schule hat er auch damals anfangs verweigert. Habe ich eine Chance auf die Übertragung der alleinigen Gesundheitsfürsorge, wenn ich Atteste von dem Kinderarzt, Psychiater und den Pädagogen der K.Schule aufweisen kann die eine solche Maßnahme befürworten und für die gesundheitliche Entwicklung unseres Sohnes als notwendig ansehen?
Vielen Dank für die Antwort, mein Sohn ist nun 11 Jahre alt und hat 22 Kilo !!!
-----------------
"Lebe Deinen Traum und achte deine Kinder!"
alleiniges Sorgerecht für Gesundheitsfürsorge
27. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 27. August 2008 | 19:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
alleiniges Sorgerecht für Gesundheitsfürsorge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. August 2008 | 15:37
Von
Status: Praktikant (588 Beiträge, 336x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
111 Antworten
-
21 Antworten