alleinige sorgerecht

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
rockmob
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
alleinige sorgerecht

Moin,
Habe ein riesen problem mit der Mutter meines 8 jährigen Sohnes.
Habe sie vor ca. 2 jahren bei mir aufgenommen, nachdem sie ein jahr in der psychatrie war. In der Zeit habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht gekriegt.
Habe sie unter der bedingung aufgenommen, kein alkohol und keine drogen mehr. Das hat auch 2 jahre gehalten. Seid Anfang November arbeitet sie gegen meinen willen nachts in einer kneipe auf St. Pauli. Klar was kommen mußte, sie trinkt und kokst. Habe sie jetzt Neujahr rausgeworfen, da sie nun auch noch in einer beziehung mit einen Drogendealer lebt.
Möchte nun das alleinige Sorgerecht beantragen, da sie völlig breit versucht kontakt mit ihren Sohn aufzunehmen.
Liebe Grüsse
J.A.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Kontakt mit Sohn hat nichts mit Sorgerecht zu tun. Auch wenn sie kein Sorgerecht hätte, dann hätte sie das Recht, ihren Sohn zu sehen. Wie wärs mit einer Beratung beim Jugendamt oder einer anderen Einrichtung?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rockmob
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich alles schon durch. Möchte das der 8 jährige zur ruhe kommt. Geredet, Betreuung vom JA, alles schon durch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ja und? Trotzdem darf die Mutter, und zwar unabhängig vom Sorgerecht das Kind sehen. Also, alleiniges Sorgerecht löst die Probleme nicht. Wie wärs mit einem Anwalt? Um die Voraussetzungen für den Kontakt fest zu zurren?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rockmob
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt ich gehe zum Anwalt. Ich will ja nicht , das sie keinen Kontakt zum Jungen hat, ich möchte sie nur nicht alleine mit ihn lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, und das hat mit dem Sorgerecht so ganz und gar nichts zu tun. Sondern nur mit dem Festzurren der Umgangsbedingungen. Und wenn Du mit dem Jugendamt nicht weiter kommst, dann ist der Anwalt und eventuell auch eine gerichtliche Entscheidung gefragt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rockmob
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, das ich keine Ahnung habe. Der lütte hat schon soviel durchgemacht, will das er zur ruhe kommt. Das zweite problem ist, das ich vollzeit arbeite, kriege das gerade so hin, das ich rechtzeitig zu hause bin, wenn er aus der Ganztagsschule kommt.
Brauche echt Hilfe, habe gedacht ich kriege das selber hin, ist aber nicht so.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@rockmob

Wie schon gesagt. Hier solltest Du Dich an einen Anwalt wenden, um die Umgangsregelungen festzuzurren. Notfalls per Gerichtsentscheidung.

lg

Robert

-----------------
""

-- Editiert Camper2011 am 06.01.2013 19:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rockmob
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann werde ich mal .
Danke für die antworten.
Gruss

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen