affäre - schwanger

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
idiothoch2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
affäre - schwanger

Hallo

Habe offenbar eine Frau geschwängert, will aber nichts von ihr.

Ich arbeite als IT-Consultant bei verschiedenen Firmen. Letzten November habe ich eine Frau in einer Firma kennengelernt, welche mich nicht sehr viel interessierte, aber da ich viel arbeitete, hatte ich wenig Zeit für mein Privatleben und somit war ich auch froh über gewisse Kontakte zu einer Frau wieder mal. (schon damals passte sie nicht in mein Wunschbild einer Partnerin) Sie hat sich regelrecht an mich rangemacht und mich "gepackt". (so kann man es mal anders formulieren) es war ein rein sexuelles interesse von meiner seite (das war von anfang an klar und das habe ich ihr auch gesagt, obwohl sie mehr wollte). wir hatten zwei mal sexuellen kontakt (mit Kondom) sie wollte UNBEDINGT dass wir kein kondom benutzen, was ich strikt ablehnte.

Anfangs Dezember wollte ich nichts mehr mit ihr zu tun haben, da ich keine gefühle für sie hatte und ihr keine weiteren hoffnungen machen wollte, das habe ich ihr auch klar gesagt.

vor zehn tagen hat sie sich bei mir gemolden, sie wäre von mir schwanger. ob es wahr ist oder nicht, ich habe jetzt ein problem. sie sagte sie werde es abtreiben, aber dennoch terroriesiert sie mich die ganze zeit mit sms und telefonanrufen, von wegen sie könnte es behalten etc.

ich will nichts von dieser frau. es belastet mich psychisch dass ich ein kind mit so einer person haben könnte! vor allem würde es mich stören ihr 20 jahre lang alimente zu zahlen!!! (ich verdiene SEHR gut)

Gibt es Möglichkeiten (rechtlich) mich vor diesen Zahlungen zu schützen?

Versteht mich nicht falsch, ich würde für ein kind alles tun, wäre ich in einer beziehung gewesen, diese frau geliebt etc. ich habe das gefühl dass sie mind. das wollte. (mich ausnutzen)

Danke
Teo

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

tja überprüfen lassen , ob Kind wirklich von Dir ! Wenn Kind von dir, minimal 3 Jahre Unterhlat an Frau und Kind, minimal 18 Jahre Unterhalt nur an Kind !

Für nur sexuelle Interessen gibt es Einrichtungen die gegen Entgeld sexuelle Bedürfnisse befrieidigen.

Könnte billiger sein als der Unterhalt über die Jahre ;-).

Und wenn sehr gut verdinest kannst dir den Unterhalt ja leisten !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Tja ,Teo ,da kommst du so einfach nicht raus !
Wenn sie nicht abtreibt , sofort Vaterschaftstest ,ohne geht garnichts .
Wenn die Mutter nicht will ,Gericht .
Ist der Test Positiv sind wie schon richtig erwähnt ,mind.3 Jahre Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig und mind.18Jahre (wenn du gut weg kommst ,es sei denn es studiert ,dann locker 25 J.)für das Kind .
Gemessen wird der Unterhalt nach deinem Einkommen ,je mehr ,desto mehr Unterhalt .
Kindesunterhalt kannst du dir mal selbst anschauen ,in der düsseldorfer Tabelle ,einfach googlen .

Ist der Test negativ ,lass es dir eine Lehre sein !

Falls du noch spezielle Fragen hast ,wir sind da ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Letzten November habe ich eine Frau in einer Firma kennengelernt, welche mich nicht sehr viel interessierte, aber da ich viel arbeitete, hatte ich wenig Zeit für mein Privatleben und somit war ich auch froh über gewisse Kontakte zu einer Frau wieder mal. (schon damals passte sie nicht in mein Wunschbild einer Partnerin) Sie hat sich regelrecht an mich rangemacht und mich gepackt. (so kann man es mal anders formulieren) es war ein rein sexuelles interesse von meiner seite (das war von anfang an klar und das habe ich ihr auch gesagt, obwohl sie mehr wollte).



Könnte mich totlachen bei sowas... eigentlich wollte ich ja gar nicht, aber ich konnte nicht anders...
Halb zog sie ihn, halb sank er hin...

Alle Männer, die sich auf so einen Sch...ß einlassen sollen auch die Konsquenzen tragen.
Dummheit muss bestraft werden, echt... :augenroll:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
idiothoch2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank

tja, damit rechne ich. (gibt es Unterschiede zum Schweizer Recht? oder ist es hier noch schlimmer?)

ach ja, sie hat schon ein kind und bekommt geld von ihrem ex-ehemann. jetzt bin ich dran! :-(

wenn ich 20% von meinem Lohn abgeben muss, dann sind es schnell 40'000 CHF/Jahr für sie, mindestens. (das kann es doch nicht sein)

Gruss
Teo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry , mit dem schweizer Recht kenn ich mich nicht aus ,auch weiß ich nicht wie man da den Unterhalt in CHF ausrechnet :(

@azrael
Nich so streng sein ,wir wissen doch ,Männer sind schwache ,zarte Geschöpfe ,also nehm ein wenig Rücksicht ;)
Außerdem weiß er schon was er angerichtet hat ,schau mal sein Nick ,ist der nicht reumütig ? :)
Obwohl hoch 10 wäre auch passender :augenroll:



-- Editiert von dori23 am 30.01.2008 10:51:36

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

tja mit dem Gehalt kannst es Dir ja leisten ;-). hier geht es um deutsches Recht, da deutsches Forum. wird sich hier kaum jemand mit dem Schweizer Recht auskennen.

Verweise falls Vaterschaft negativ in Deinem Fall wieder auf die Einrichtungen, die extra für sexuelle Bedürfnisse da sind ;-).

Sollte bei Deinem Gehalt ja auch kein Problem sein ! Und du bist vor solchen Überraschungen sicher !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Wenn das Kind in Deutschland aufwächst, zählt sowieso deutsches Recht, da ist es wurtscht wo du auf dem Planeten rumgondelst.
Sobald du dich in zivilisiertem Gelände aufhälst, jagen die dich überall.
Wurde jetzt auch extra ne neue Gaubehörde eingerichtet, die weltweit nach Unterhaltsschuldnern fahndet.

Sollen jetzt auch in Dt. gestreifte Kleidungen für Männer mit dem gelben Ustern für Unterhaltsschuldner eingeführt werden.

Tja, die hat halt nen dummen gesucht.
Die Kohle von dir wird sie zur Altersabsicherung anlegen.
Das ist bei stetig sinkenden Renten in Dt. ganz normal im Land.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn ich ehrlich bin, ich finde es hört sich so an, dass die Frau einen "Besamer" gesucht hat (bitte, bitte ohne Kondom - da höre ich doch die Glocken klingeln).
Wer weiß, ob die Story der Frau stimmt.
Als Mann, wenn sie noch einmal anruft, ganz lässig bleiben. Wenn ihr nicht verheiratet seid, wird das Jugendamt/Standesamt dich zwecks Vaterschaftsanerkennung anschreiben. Und dann kannst du verneinen, dass du der Vater bist. Dann muss das gerichtlich festgestellt werden (per Test). Und wenn dann rauskommt, dass du wirklich unerwünscht Vater geworden bist, dann kannst du immer noch überlegen, wie du dich verhalten willst (also außer zahlen auch menschlichen Kontakt - zum Kind, nicht zur Mutter;)).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@sika
Du bist Tao und ratest dem TE in sein Unglück zu laufen :???:
Doch nicht auf Vaterschaft verklagen lassen :augenroll:
Wenn der gerichtliche Test positiv ist ,dann darf er den zahlen (wesentlich teurer als ein privater) ,die Gerichtskosten und die Anwaltskosten !Mal locker 1500-2000€
Wenn er den VT privat macht sind das grade mal 75-150€ !!!!

Ohne weitere Kosten .

Er wird noch lange genug bluten müssen ,wenns so ist ,dann aber doch nicht mit so einem schlechtem Start !

LG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Die sind aber billig geworden die privaten Tests.
Bei mir haben die vor Jahren noch 350 Euros gekostet.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
idiothoch2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, ich komme dran, das ist klar

aber könnte ich sie nicht wegen betruges anklagen?
das ist ein immenser vermögensschaden
(in 20Jahren mind. 1Mio CHF)
psyche, familie, leben,...

so albern sich das anhört, wenn es möglich ist,
würde ich es tun, sie hat es ja auch getan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

kurz und kapp ,ohne weteren Kommentar :

<marquee>NEIN</marquee>

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

:grins:
Der Deutsche, welcher im Ausland ein Kind in die Welt setzt, hat den Vorteil, dass er im Gegensatz zu seinen Leidensgenossen, welche im Inland ein Kind in die Welt setzen, dies steuerlich mit der Anlage U absetzen kann. :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@ dori

Richtig

Und an den Schweizer, mal ganz einfach.

Du hast gepimpert, wurdest nicht vergewaltigt bist ein Risiko eingegangen und hast nun verloren.

Und nochmal feststellen
1.ob wirklich der Vater (Vaterschaftstest)
2.wenn ja, heisst es zahlen
3.im übrigen gibt es auch eine Umgangspflicht für den Vater zum Kind in der BRD.
4.Wenn nicht Vater, ne Lehre drauss ziehen und für sexuelle Abenteuer professionel Dienste in Anspruch nehmen.

Oder das genau richtige wäre den Sex in der wohl vorhandenen Partnerschaft ausleben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

@meri
daraus lernen wir ?
Nur im Ausland kämpfen fürs Vaterland....

Alternative:
Sich für Tot erklären lassen.
Deutschland ist ein toter Vater mehr wert wie ein lebender.
Da gibts dann nämlich ordentliche Halbweisenrente.

Alles im Dienste der Fortpflanzung.....

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@leinad: :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
idiothoch2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ok

mal ne andere frage, hat nichts mit recht zu tun, vielleicht weiss jemand was.

ich verstehe nicht wie sie schwanger werden konnte. ich sah sie letztes mal am 19. Dez. Ich hatte ein Kondom und ich habe nicht ejakuliert.

abgesehen davon sagte sie mir, sie wäre jetzt in vierter woche, wie ist das möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo Eidgenosse

Schaue das ein Vaterschaftstest machst wenn positiv ist alles klar, wenn negativ genauso !
Denke an Boris Becker 5 Sekunden in der Besenkammer haben für ein Kind gereicht !

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

@ idiothoch2: Zu Deinem letzten Beitrag: dies ist ein RECHTSforum, keine (!) BIOLOGIEstunde ;)
:forum:

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hi,

also mal im ernst..deine affäre wird mit sicherheit NICHT schwanger sein. sie wird in ihrem stolz verletzt sein und hat es als vorwand genommen, dir stress zu machen. ich denke mal nicht, dass sie die möglichkeit hatte die kondome zu sabotieren oder? ferner denke ich nicht, dass deiner sooo riesig war, dass das teil gerissen ist.

ich würde jetzt mal ihr klar machen, dass sie dich in ruhe zu lassen hat und ggf. mit strafanzeige deinerseits drohen, falls sie es doch nicht tut.

dieses ich bin schwanger geschrei, schreit sprichwörtlich zum himmel. nicht glauben, keine diskussionen führen und gut.
du hast nun knapp 9 monate zeit dir allein deine gedanken zu zerbrechen, da brauchst du nicht noch sie zu...;)

paddy

ps. mit der anzeige mein ich ernst

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.837 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen