abzugsfähige Kosten beim Kindesunterhalt/Höherstufung???

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)
abzugsfähige Kosten beim Kindesunterhalt/Höherstufung???

Hallo Freunde der Nacht, nach "x" Versuchen, mich in dieser Hinsicht schlau zu machen, starte ich einen Hilferuf in diesem Forum!!! Mein Ex-Mann zahlt seit unserer Scheidung den Unterhalt für seine Kinder, jedoch keinen Cent für mich. Soweit alles in Ordnung, denn dies hatten wir soweit vereinbart. Bis heute erhielt ich per Zufall über eine Auflistung seiner Anwältin lediglich eine Infomation hinsichtlich seínes Einkommens. Er weigert sich bislang, mir Auskunft über seine Einkünfte zu erteilen und abzugsfähige Aufwendungen zu belegen. Mir geht es grundsätzlich um zwei Punkte:
Nach welcher Gruppe wird der Kindesunterhalt berechnet, wenn sein Nettoeinkommen bei 1760,00 € liegt? Er zahlt wie gesagt nicht für drei Unterhaltsberechtigte, sondern nur für seine zwei Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch so konzipiert, dass man davon ausgeht, es würde Unterhalt für drei Personen gezahlt. Demnach spricht man dann von Heraufstufung oder bei entsprechend mehr Unterhaltsempfängern von Herabstufung. Meine Kinder sind 8 und 11 Jahre alt und ich frage mich, muss er 278,00 € oder 262,00 € pro Kind zahlen. Ich würde all diesen ganzen Zirkus nicht veranstalten, wenn dieser Vater Verantwortung für seine Kinder übernehmen würde. Ich muss wegen jedem Cent unendliche Diskussionen führen, Sonderbedarfskosten (Brille, Klassenfahrt) sind ihm derart suspekt, dass wir sieben Monate darüber debattierten... Zweitens ist die Rechtssprechung hinsichtlich abzugsfähiger PkW-Finanzierungskosten mir ehrlich gesagt suspekt. Er behielt neben all den anderen Haushaltsgegenständen auch unsere Familienkutsche (Audi), ich wollte, dass er seine Kinder sehen kann, zwar hatten wir eine finanzielle Aufteilung schriftlich vereinbart, aber ich bin halt beschissen worden. Nun kauft er sich alle zwei Jahre einen neuen Wagen und setzt diese Finanzierungskosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab. Ist dies rechtens? ... Demnächst legt er sich aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens einen Hubschrauber zu, damit er pünktlich zur Arbeit erscheinen kann ... und die Kinder werden dafür "geschröpft", dies leuchtet mir nicht so recht ein. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen?

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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

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99 Antworten
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#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, flocke68!

Der KV kann die Kosten, für den PKW in Abzug bringen, dann aber nicht mehr die Fahrtkostenpauschale. Alle zwei Jahre wohl nur, wenn er entsprechende Jahreskilometer zusammen bekommt.
Wichtig wäre zu wissen, wie hoch sein bereinigtes Einkommen ist.

Sonderbedarf entsteht durch unvorhersehbare Ereignisse und kann um so schwerer geltend gemacht werden, je mehr KU gezahlt wird.
Kosten für Klassenfahrten gehören dazu nicht, sondern entsprechen der Regel und es ist nicht verbrauchter KU dafür einzusetzen.
Brille kann, aber muss keinen Sonderbedarf darstellen.
Wenn der KV nach den Debatten letztlich gezahlt hat - Glückwunsch!

Lieben Gruß!

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#2
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo ARTiger!

Das monatliche Gesamteinkommen im Jahr 2006 betrug 1.792,94 €. Berufsbedingte Aufwendungen wurden auf Grund der enthaltenen Fahrtkosten (so das anwaltliche Schreiben) angeblich nicht abgesetzt. Dafür aber nach ständiger Rechtssprechung die Finanzierungskosten für den PkW in Höhe von 238,00 €. Demnach ergab sich eine Netto-Summe von 1.554,94 €. Leider liegen mir keinerlei Unterlagen vor, um diesen Sachverhalt zu prüfen. Blöd ist eben nur, dass man nichts genaueres, vor allem definitives und rechtlich relevantes weiss. Trotz dessen vielen Dank erstmal!

Lieben Gruß retour - Flocke

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#3
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

Flocke,

tendiere fast zu der Meinung, daß Du bei dem PKW nicht viel machen kannst, so lang es in einer vernünftigen Relation steht ...wäre beim Hubschrauber vermutlich nicht mehr gegeben ;-)

Das Du keine Gehaltsnachweise und Aufwendungsnachweise bekommst wundert mich, das JA will alle 2 Jahre von mir sämtliche Nachweise und zweifelt alle Aufwendungen grundsätzlih mal an. Wenn ich irgendwas nicht vorleg, wird es nicht anerkannt oder unmittelbar der Rechtsweg bestritten ...auch wenn ich die Nachweise für die Aufwendungen die letzten Male schon immer vorgelegt hatte :-(

Also wegen der Nachweise müsstest nur ein bissle Druck ausüben, den Anspruch darauf hast.

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#4
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke Micha, aber ich bin halt so ein gutgläubiges Flöckchen, habe bislang alles ohne Druck versucht und ohne JA. Bin noch immer bestrebt, alles irgendwie normal zu regeln, aber weißt Du, wenn alles regulär läuft, mit mir kann man reden, dann kännte er doch die Unterlagen vorlegen. Ich weiß von einem Nebenjob, von einer (weiteren) neuen Partnerin, ihm geht es wirklich nicht schlecht und ich lasse ihm dies auch. Aber ich möchte, dass unsere Kinder auch zu ihrem Recht kommen. Er kürzt Wochenenden, hat im Jahr gerade mal 10 Tage Urlaub für sie übrig und verhält sich Unterhalts-relevant dann so. Nun will ich einfach nicht mehr still zusehen. Ist dies falsch? Danke Dir!

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

grundsätzlich schon sehr löblich Flöckchen und bin ansich auch für Deinen Lösungsansatz immer eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.

Dafür müssen aber auch bei Parteien mitspielen.

Du könntest aber auch dem JA die Beistandschaft übertragen, dann kümmern die sich um die ganzen unangenehmen Dinge und Du kannst es gut auf's JA schieben ohne daß Du selbst den Vater aktiv angehen musst. Also das schöne Spiel, bei dem das JA den "bösen" spielen kann und Du Dich dann ggf. immernoch nachgiebig und kompromissbereit zeigen kannst.

Ach ja, übrigens wird er eine Stufe höhergestuft bei 2 Kindern und sonst keinen Unterhaltsberechtigten.

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Flöckchen,
meinst du das es sich lohnt wegen 32 Euro im Monat so hin und her zu rechnen?
Wende dich für die Berechnung ans JA, wenn dein älteres Kind 12 wird bekommst du sowieso ein wenig mehr Geld.

Klassenfahrt, Brille und auch Zahnspange sind kein Sonderbedarf. Kleiner Tipp: Die meisten Schulen haben Fördervereine für finanziell schwächer gestellte Schüler. Da hast du dann oft die Möglichkeit Zuschüsse zu bekommen oder die Kosten in Raten abzuzahlen. Frag einfach mal nach.
Brille und Zahnspange: Es gibt für Kinder Kranken-Zusatzversicherungen. Ich zahle z.B. für meinenSohn pro Monat 3.39 und bekomme im Jahr 100€ für Brillengestell und Gläser ersetzt. Kosten für Medikamente, und Zahnersatz werden auch teilweise ersetzt. Erkundige dich mal.

Andere Frage, bist du eigentlich Berufstätig?

LG

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

du könntest von deinem Mann Unterhaltsauskunft verlangen. Vermutlich hat die Anwältin deines Ex dies ja auch getan. Nur - wie üblich - hat sie halt nicht alle Unterlagen auf den Tisch gelegt. Da wäre sie ja auch schön blond, wenn sie dir freiwillig ALLES zukommen ließe! :grins:

Insofern könntest du nun eine Stufenklage erheben. In der ersten Stufe wird Unterhaltsauskunft gefordert. Da kann man sich dann herrlich darüber streiten, welche Unterlagen vorzulegen sind und welche nicht. In diesem Fall dürfte das wohl der EKSt. Bescheid 2007 sein - nur den kann man halt SEHR lange herauszögern. Das Spiel heißt übrigens 'Katz und Maus'! :grins:

Wenn aufgrund der ersten Stufe dann feststeht, welches Einkommen dein Mann hat, dann kann man in der zweiten Stufe die Höhe des Unterhalts festlegen lassen. Dann würde vielleicht entschieden, dass eben 278 und nicht 262 EUR zu zahlen wären. Wenn dein Mann Pech hat, muss er obendrein noch Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Dann hättest du nach monatelangem Rechtsstreit einen GROSSEN Sieg errungen! Jetzt hast du ein paar Euro mehr in der Tasche, der Kindesvater darf obendrein die Verfahrenskosten tragen und kocht vor Wut ... und ...

... und er wird es dir bei passender Gelegenheit heimzahlen. Es bleibt wegen einer Handvoll Euro nämlich nur verbrannte Erde zurück! Der Ärger zwischen euch wird auch auf die Kinder abfärben. Und so nimmt das muntere Spiel für zwei starrköpfige Erwachsene und zwei minderjährige Kinder seinen Lauf!

Rechnen wir doch einmal nach: du hast 2x 262 Unterhalt und 2 x 154 Kindergeld macht zusammen 832 EUR pro Monat für die Kinder. Da würden sich viele andere Mütter aber freuen, wenn sie so viel Geld hätten! Deine Kinder sind 8 und 11 Jahre alt. Da kann man dir zumuten, dass du wenigstens halbtags erwerbstätig bist. Und damit sollte man schon über die Runden kommen.

M.E. wärst du am besten beraten, wenn du die Streiterei um die Unterhaltshöhe einfach beilegst. Auch die Sache mit dem Sonderunterhalt über den ihr sieben lange Monate diskutiert habt, ist eher kontraproduktiv. Zumal du m.E. mit diesen Ansprüchen wohl kaum Erfolg haben dürftest.

Stell dir vor, du gibst dich zufrieden, dein Mann muss nicht mehr ständig zu seiner Anwältin rennen und euer Verhältnis würde sich langsam bessern. Wenn man nicht ständig mit dem Kadi droht, dann könnte dein Ex schon viel eher bereit sein, den Kindern mal außer der Reihe eine Freude zu machen ...

Glaub mir, wenn du und dein Ex sich wieder vertragen, darüber würden sich eure Kinder am meisten freuen!

Grüße

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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Flocke,

ich kann deinen Unmut nachvollziehen, schließe mich aber trotzdem Groellheimer an. Ein Streit wegen ein paar Euros ist den Aufwand und vor allem den Stress nicht wert. Aus dem, was du schreibst, klingt für mich durch, dass du mit der Beziehung noch nicht abgeschlossen hast, ein bisschen neidisch auf den Vater bist, dem es vermeintlich so gut geht. Ihr seid getrennt, sein Leben geht dich nichts mehr an. Auch dass er eine Partnerin hat, sollte dir egal sein und unterhaltsrechtlich ist dies völlig irrelevant.
Das Einzige, was ich an deiner Stelle, im Interesse der Kinder!, so nicht hinnehmen würde, ist die Reduzierung des Umgangs. Die Kinder brauchen auch den Vater. Und zehn Tage Ferien sind definitiv ein Witz!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Camper,

was für ein Selbstbehalt mir gegenüber? Wenn meinem Ex-Mann abzüglich des KU ca. 1000,00 € verbleiben? Nebenjob... Er zahlt mir doch keinen Unterhalt. Ich verstehe hier leider nur Bahnhof. Trotz dessen vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Micha,

danke Dir schon wieder für Deine Antwort. Ich behalte mir diese Beistandschaft vor. Werde morgen direkt zum JA gehen, da ich keinen anderen vernünftigen Weg sehe. Aber es ist halt schade. Mal sehen, was dann dabei herauskommt.

Bis demnächst mal wieder! War nett mit Dir!

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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

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#12
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo henriette68,

wie ich schon Micha schrieb, werde ich mich morgen mit dem JA über diese Angelegenheit unterhalten. Bezüglich des Sonderbedarfs vielen Dank. Ja - ich bin glücklicherweise seit Januar 2008 wieder halbtags berufstätig. (Mit drei Kindern und mächtig viel Stress an den Fersen ...)

Liebe Grüße Flocke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Groellheimer,

wer oder was auch immer Du bist, Dein Beitrag mutet schon etwas seltsam an...

Deine private Meinung in Ehren, Rechtsberatung habe ich schon in Anspruch genommen, mit dem traumhaften Ergebnis, dass ich 100,00 € für die waage Aussage, es könnte so oder auch so sein, berappen durfte. Strich drunter und schnell vergessen!

Ich strebe keinerlei Klage an, soviel zu Deinen Ausführungen hinsichtlich irgendwelcher Klagestufen. Du scheinst diese Angelegenheit etwas verfahren zu sehen.

Ich will meinen Ex-Mann weder vor Wut kochen sehen, noch dergleichen. Ich möchte, dass meine Kinder den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht und dass wir trotz dieses finanziellen Aspektes ein "normales Verhältnis" zueinander haben können.

Dass ein Vater diese Verpflichtung nicht nur negativ sehen sollte, sondern auch leben sollte und positiv sehen sollte, scheint in so manche Köpfe nicht hineingehen zu wollen.

Es geht um Kindesunterhalt und nicht um ein Taschengeld für die Ex-Frau.

Man scheidet doch nicht aus seiner Verantwort und Fürsorgepflicht, nur weil man nicht mehr zusammenlebt und sich täglich sieht.

Danke für Deine Aufrechnung, was ich für Geld im Monat habe und dass andere sich darüber freuen würden. Es geht hier aber nicht um mich, nicht um andere, sondern um den meinen Kindern zustehenden Kindesunterhalt und Kinder kosten verdammt viel Geld! Habe eine Rechnung aufgemacht, außerdem gibt es auch eine "Rechnung" im Internet, komme dabei auf ca. 490,00 € im Monat/Kind. Wir reden hier weder von Luxus, noch vom Sparprogramm, sondern von dem, was machbar ist und sein sollte.

Ich habe wie schon gesagt für mich noch niemals etwas in Anspruch genommen, es geht mir um die Kinder.

Ich drohe nicht ständig mit dem Kadio, sondern appeliere an sein Vater-Gewissen... Vielleicht auch verkehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Flocke,

oops ... da hab ich aber wieder mal mein Fett abbekommen ...

Ganz klar, dass ist DEIN Fall, das ist DEIN Leben. Und nur du allein wirst entscheiden, was du machst!

Ich habe dir meine ganz persönlichen Ansichten dargelegt. Weil ich weiß, welche Eigendynamik ein Streit um den Unterhalt entwickeln kann. Was du davon für dich persönlich annimmst oder nicht, das bleibt doch dir überlassen!

Dann mal druff! Visier runter und los geht das fröhliche Hauen und Stechen um eine handvoll Euro! Und wenn sich dann der Kampfnebel nach einigen Monaten oder auch Jahren senkt und die Ergebnisse auf dem Schlachtfeld klar zu übersehen sind ...

... dann liest du meinen Beitrag vielleicht noch einmal. Da könntest du dann zu ganz anderen Erkenntnissen gelangen. Aber ich will den Ereignissen natürlich nicht vorgreifen ... :grins:

Nix für ungut!

Grüße



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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"



-- Editiert von Groellheimer am 01.04.2008 16:35:51

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Groellheimer,

man könnte fast glauben, Du wärtst mein Ex-Mann. Naja zumindest bei so manchen Ausführungen. Aber soweit lässt er sich ja noch nicht einmal herab. Aber genau das ist der Punkt. Wenn man so weit wäre, hieße es ja, dass man sich darüber unterhalten kann. Man muss ja nicht immer einer Meinung sein.

Und warum soll ICH verzichten? Es ist nicht MEIN Unterhalt. Die Kinder werden größer und mein Ex-Mann ist wahrlich nicht großzügig! Wenn ich bedenke, wie lange den Kindern dieser Unterhalt zusteht und ich bestimmen soll, dass sie darauf verzichten... ?

Sie leben bei mir, ich werde ständig gefragt, ob sie dies oder jenes haben können, ob sie dieses oder jenes machen dürfen. Da kommt oft ein NEIN, weil es nicht drin ist. Da ist auch kein Vater zur Stelle, der großzügig einspringt. Wir haben übrigens einen Freund, ebenfalls geschieden, zwei Kinder. Er sieht es als seine menschliche, väterliche Pflicht, für seine Kinder auch über den Kindesunterhalt hinaus da zu sein. Weil ihnen sonst vieles verwehrt wäre. Ich finde dies absolut beachtlich und leider viel zu selten.

Sicher muss jeder schauen, inwieweit dies machbar ist, aber allein diese Denken finde ich schon sehr lobenswert und ... einfach nur Hut ab!

Mein Ex-Mann kürzt munter die Wochenenden, begründet dies gegenüber seinen Kindern damit, dass er ja nun mehr arbeiten müsse, weil ich ja immer mehr Geld verlangen würde... Meinst Du tatsächlich, dieses Hauen und Stechen ist das von mir angestrebte MITEINANDER?

Nicht alles so eng sehen und nicht immer nur sehen, dass wir Ex-Frauen an EUER Geld wollen. Sicher gibt es auch solche EXEMPLARE, aber nicht alle Ex-Ehefrauen sind solche Kandidatinnen!!!

Liebe Grüße Flocke :neck:


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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hey mikkian,

ein Streit wegen ein paar €???? Rechnest Du mal bitte zusammen, was da so im Leben zusammenkommt?!? Noch einmal für die etwas langsameren: Es ist der Kindesunterhalt, ein Beitrag des Barunterhaltspflichtigen Elternteils am LEBEN seines Kindes. Nichts extra!

Was Du meinst, aus meinen Zeilen herauslesen zu müssen, ist Dein Stiefel. Ich habe mit dieser "Beziehung" schon lange abgeschlossen, denn ich habe mich nach langem Kampf um meine "Beziehung" (über mehrere Jahre, genauer 9),
von meinem Ex-Mann getrennt. Eine sehr späte, aber dennoch die beste Entscheidung meines Lebens!



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Flocke,

stimmt, die Kinder werden größer und demzufolge auch der Unterhaltsbetrag, denn der steigt auch an.

Diese Höherstufung, die du bemängelst, sie kann erfolgen, muss aber nicht.
Du könntest also durchaus auch auf die Schnauze fallen.
Wenn ich grad bei *könnte* bin, dann *könnte* auch der Bedarfskontrollbetrag gesehen werden.
In Stufe 2 liegt der bei 1000€, viel mehr verbleibt deinem Ex nicht.
Meinst du, dass der von den 1030€, die ihm nach Abzug des KU´s noch verbleiben, fett wird?:(
Und trotzdem hat er sich, wenn ich das richtig verstanden haben, zwar widerwillig, am Sonderbedarf beteiligt, was er nicht hätte machen müssen.

Letztendlich gehts doch wirklich nur um ein Hauen und Stechen und wer gewinnt?
Keiner! Verlierer sind eure Kinder.
Und das nicht wegen ein paar Euro KU...


Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Moin!

@Schwesterchen:

Er fährt doch ´nen fetten AUDI! ;)
Ob dieser gebraucht oder neu finanziert wurde (238€/Monat = ca. 20 Jahre Tilgung, für Neufahrzeug!) wissen wir so wenig, wie die Höhe des tatsächlichen Einkommens, des KV.

@all:

Hätte der eine oder andere Beitragverfasser meinen ersten Beitrag etwas aufmerksamer gelesen, wäre dieser Thread entweder längst beendet oder schon etwas früher hätte ich lesen dürfen, dass jedes normale Kind, dieser Altersstufe mindestens 490€/Monat kostet und eben nicht 399€.
Bei zwei Kids sind das immerhin 182€/Monat Unterschied.
Ein JA zahlt in unverfrorener Weise lediglich 168€/Monat und das wären bei zwei Kids 336€ Differenz zwischen Anspruch und leider häufig anzutreffender Wirklichkeit.
Über den Sonderbedarf hatte ich mich bereits ausgelassen.
Wenn schon kaum Umgang, wie die TE dies gerne hätte, dann *Geldstrafe*.
Keiner weiß, was der KV an den WE wirklich macht, aber sollte er tatsächlich arbeiten gehen? Das, geht ja garnicht!

Lieben Gruß!







-- Editiert von ARTiger am 01.04.2008 18:57:20

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

@Flocke

nicht aufregen und nicht versuchen dagegen zu argumentieren, hilft nix, wenn jemand die Meinung hat (weshalb auch immer) lass ihm seine Meinung, sonst artet es wieder aus, wie beim letzten Thema, daß dann leider gelöscht werden musste, weil einige sich nur noch beschimpft haben.

Ganz grundsätzlich bin ich der Meinung (obwohl ich mich sonst schon auch sehr für mehr Männerrechte einsetze :-) daß Du sehr wohl ein Recht hast auf Auskunft und dieses auch nutzen solltest. Was für "Dich" ein paar Euro sind, sind andersherum auch nur ein paar Euro und dann müsste ja keiner von Beiden einen Aufstand machen. Aber wer sagt denn überhaupt, daß es nur ein paar Euro sind, wenn er seine Verhältnisse nie offenlegt ?? Jemand, der nichts zu verbergen hat, sollte ja auch kein Problem haben alles offen zu legen.

Anwälte kannst Dir wegen ner Beratung leider meistens sparen, weil da selten was wirklich greifbares rauskommt. Wenn Du Glück hast, ist das JA da wesentlich kompetenter und bemühter.

also nicht ärgern lassen, sondern am Besten mal sachlich mit dem JA sprechen, die wissen was machbar, durchsetzbar und realisierbar ist.

Ach ja und immerhin hast ja wohl auch auf eigenen Unterhalt verzichtet, deshalb sollte eigentlich keiner Raffgier unterstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Micha26:

Was mich betrifft, haben meine Beiträge mit Meinung nicht immer zu tun.
Gerade in diesem Fall ausschließlich mit nüchterner Betrachtung der eingestellten Angaben.

Meine Meinung folgt jetzt:

Du hast vielleicht Recht, der TE anzuraten die Beistandschaft beim JA zu beantragen und Ja!, die Kids haben einen Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte und den Unterhalt, der ihnen zusteht.

Mögliche Folgen wurden bereits benannt.
Aber vielleicht ist das hier auch nur heiße Luft und es ist - trotz Nebenjob und dann wieder unter Anrechnung aller abzugsfähigen Beträge - nicht mehr an KU drin?

Vielleicht meldet sich flocke68 nochmal, wenn sie Gewissheit hierüber erlangt hat.

Was Rechtfertigungen zu eigenen Beiträgen betrifft, bin ich mit dir nicht einer Meinung. Oft genug, stellt sich bei einem solchen *Kreuzverhör* recht bald heraus, welches Ansinnen das Eigentliche ist.
Die harten und ehrlichen sind hier im Forum geblieben, sie können bestehen und sind glaubwürdig (ein Anhaltspunkt: Status! = nicht gesperrter User!).
Die Schwachen und Unehrlichen versuchen ihren erwünschten Zuspruch woanders zu finden.
Ich empfinde diese Art der Auslese als angemessen und schützt zuweilen das Forum vor einseitigen Entwicklungen.
Wir können doch froh sein, dass hier Männer wie Frauen, gleichermaßen und ohne Ansehen des Geschlechts gleichberechtigt mit- und gegeneinander diskutieren.
Wenn du gerade die bisherigen User dieses Threads besser kennen würdest, wüsstest du auch um ihre insgesamt gemäßigte Haltung.

Lieben Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@camper:

quote:
Ich habe Dir geschildert, was den Kindern zusteht.


Schön, dass du besser weißt als die TE, wie hoch das bereinigte Einkommen des KV ist.

Dann ist ja wieder alles in Butter und der Betrag braucht nur noch beigetrieben werden.
Weise doch bitte die TE noch auf die möglichen Rechtsmittel hin.

Lieben Gruß!



0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ARTiger,

ich habe bewusst niemanden konkret angesprochen und beabsichtige auch mich in keine Diskussion einzulassen, alle die sich angesprochen fühlen, durfen das gern tun, wer sich nicht angesprochen fühlt, tut das entweder zu Recht oder Unrecht aber auch die die es zu Unrecht tun, wird man nicht belehren können.

denke nur, daß sich ein TE grundsätzlich nicht auf User einlassen braucht, die nicht zur Lösung des eigentlichen Problems beitragen.

Sinnvolle Beiträge sind natürlich immer gut und wichtig unabhängig davon, ob Sie wirklich richtig sind und den Erwartungen des TE entsprechen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Also ich habe inzwischen KEINE blasse Ahnung mehr worum es 'Flocke' jetzt eigentlich geht:

quote:
Mir geht es grundsätzlich um zwei Punkte:

Nach welcher Gruppe wird der Kindesunterhalt berechnet, wenn sein Nettoeinkommen bei 1760,00 € liegt?

Zweitens ist die Rechtssprechung hinsichtlich abzugsfähiger PkW-Finanzierungskosten mir ehrlich gesagt suspekt.


Ich denke mal diese Fragen wurden beantwortet. Offensichtlich geht es um marginale Differenzen hinsichtlich der Unterhaltshöhe.

quote:
Rechtsberatung habe ich schon in Anspruch genommen, mit dem traumhaften Ergebnis, dass ich 100,00 € für die waage Aussage, es könnte so oder auch so sein, berappen durfte.


Das dürfte die reale Lage sehr gut widerspiegeln. Eine wohl ziemlich aussichtslose Kiste!

quote:
Ich strebe keinerlei Klage an, soviel zu Deinen Ausführungen hinsichtlich irgendwelcher Klagestufen.

Ich möchte, dass meine Kinder den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht und dass wir trotz dieses finanziellen Aspektes ein normales Verhältnis zueinander haben können.


Der Kindesvater ist offensichtlich anwaltlich gut vertreten. M.E. wird da FREIWILLIG kaum mehr zu holen sein. Daran wird wohl auch die Beistandsschaft des Jugendamtes nicht viel ändern. Denn die werden doch kaum wegen ein paar Euro Klage erheben! Die haben nämlich genügend Fälle am Hals, wo die Mütter überhaupt keinen Unterhalt sehen.

Wohin soll die Reise also gehen? Welchen Rat erwartet Flocke von uns? Da wird viel Staub aufgewirbelt - aber letzten Endes ist das doch alles nur Schattenboxen! Und die Fronten verhärten sich weiter ...

So ein bisschen erinnert mich Flocke schon an Don Quijote und seinen verbissenen aber aussichtslosen Kampf gegen Windmühlenflügel! Die Trennung vom Kindesvater ist längst nicht verwunden. Und da spielen verletzte Gefühle eine zentrale Rolle - ob bewusst oder nicht!

quote:
man könnte fast glauben, Du wärtst mein Ex-Mann. Naja zumindest bei so manchen Ausführungen.


Also da bin ich mir ziemlich sicher! Das bin ich nicht! :grins:

Aber andererseits weißt du jetzt auch, dass dein Ex mit seiner Haltung nicht ganz so allein dasteht! Ich kenne deinen Mann nicht. Und ich habe keine Ahnung was ihr beiden für Spiele treibt. Ich weiß nur eines: dass dieser Konflikt von deiner Seite weder gut durchdacht noch wohlbegründet ist. Diese Kiste ist mehr als kontraproduktiv!

Letzten Endes wirst du das aber selbst herausfinden müssen ...

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"


-- Editiert von Groellheimer am 01.04.2008 20:27:29

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Micha,

quote:
Sinnvolle Beiträge sind natürlich immer gut und wichtig unabhängig davon, ob Sie wirklich richtig sind und den Erwartungen des TE entsprechen


Auch wenn Beiträge nicht den Erwartungen der TE entsprechen, müssen sie nicht falsch sein.
Ganz im Gegenteil: Sie können durchaus richtig sein. Und auch wichtig.

quote:
denke nur, daß sich ein TE grundsätzlich nicht auf User einlassen braucht, die nicht zur Lösung des eigentlichen Problems beitragen.


Nur, weil es nicht im Sinne der TE scheint, muss eine andere Lösung, als sie sich vorstellt, nicht falsch sein.
Was nützt es denn, wenn sie jetzt auf Biegen und Brechen eine vielleicht nicht berechtigte Unterhaltserhöhung durchzusetzen versucht.

Ich denke, darauf sollte sie dann schon auch vorbereitet sein, dass das Ganze total in die Hose gehen kann.

Und das alles wegen ein paar läppischen Kröten...

Grüßle






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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#26
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Moin ihr Lieben...

Irgendwie habe ich für diese Beiträge nur noch ein Kopfschütteln übrig....

@flöckchen
du schreibst du hättest ausgerechnet das ein Kind etwa 490 Euro im Monat kostet. (Meiner kostet nicht so viel, aber egal). Du bekommst pro Kind 432 € (KU + KG). Bleiben 58 € im Monat die du selber finanzieren musst.
Wie ist das denn mit deinem 3. Kind? Zahlt da der Vater mehr?

Wenn du mit deinem Geld nicht rumkommst solltest du mal zum Amt und ergänzend Hartz4 beantragen.
Das JA wird alle 2 Jahre Auskunft über seine Einkünfte einholen. Ändert sich was an seinem Verdienst wird das JA schon tätig.
Wenn dir das nicht ausreicht musst du halt einen eigenen Anwalt beauftragen, ob das allerdings deinen Kindern zu Gute kommt wenn die Eltern sich per Gericht streiten ist fraglich.

Und.... es gibt wirklich Jobs in denen WE-Arbeit regelmässig angesagt ist. Was macht er denn beruflich?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo henriette68,

ich habe dieser Berechnung der Kosten, die ein Kind monatlich "verursacht" alles einbezogen. Vom Strom über ant. Miete, Lebenshaltungskosten, Sportverein, Kleidung, Taschengeld, Rücklagen für Urlaub, etc., denn dies sind ja die KOSTEN, die entstehen.

Und noch einmal, es geht nicht um mich, ich habe niemals erwähnt, mir ginge es schlecht, diese Zeiten habe ich hinter mir, als man mir
eröffnete, ich hätte im Monat drei €, mit denen ich jonglieren könne. Ist noch gar nicht so lang her. Zum Glück Geschichte, denn ich bin anders gelagert, als zum Amt zu gehen...

Bin inzwischen wieder verheiratet, habe wie gesagt drei Kinder, mein Mann kommt für alles auf, auch für seine zwei nicht leiblichen Kinder und stellt keinerlei Kosten in Frage.

Ich bin in der glücklichen LAge, seit Anfang diesen Jahres wieder arbeiten zu dürfen, was die finanzielle Situation etwas entspannt.

Es geht nicht darum, was ich im Stande bin zu leisten, sondern der KV. Ich sehe gewisse Pflichten auch für den KV und vor allem ein wenig Anstand und Würde... Für mich heißt gemeinsames Sorgerecht auch gemeinsame Sorgepflicht und er läßt mich mit allen Pflichten grundsätzlich allein, macht mich in dieser Hinsicht ständig zum Bittsteller...

Liebe Grüße

Flocke

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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

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#28
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Tja Flocke,
dann wirst du wohl die Unterhaltsberechnung einklagen müssen. Wenn du meinst das er zu wenig bezahlt.
Allerdings denke ich nicht das er dann mehr seinen Vaterpflichten nachkommt. Ob du deinen Kids damit einen Gefallen tust ist fraglich.
Und wie schon vorher gesagt Klassenfahrten und Zahnspangen sind kein Sonderbedarf. Weil nicht kurzfristig und nicht unverhofft. Zahnspangen werden bei medizinischer Notwendigkeit sowieso von der Kasse übernommen. Wenn du allerdings auf Speed-Brackets bestehst muss dein Ex sich nicht beteiligen.

Andererseits mit den Zahlen die du hier angegeben hast, ist dein Ex ja eh schon nah am Selbstbehalt. Wenn dein älteres Kind mit 12 eine Stufe höher rutscht muss er auch noch rund 50 € mehr zahlen, da wird der Spielraum auch imer geringer....

Und zum Auto..., du ärgerst duch das er den Audi behalten hat. Das hättest du schon bei der Scheidung regeln können (Zugewinn). Jetzt nachträglich darüber lamentieren was er doch alles behalten hat ist nicht ok, das hättest du im Zuge der Scheidung regeln müssen.

Lieb Grüße

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#29
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@ Haselstrauch
das sehe ich auch so....

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