ab 18 Jahre

4. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juergen0911
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ab 18 Jahre

Hallo zusammen , habe hier eine nicht ganz eindeutige Rechtsfrage an euch wie ich nicht klären kann. Wenn z.b. ein jugendlicher (19 Jahre) ein Auto auf Raten kauft, müssen in Falle das er nicht mehr aufkommen kann die Eltern für ihn aufkommen wenn er kein Geld mehr hat. Wenn wir jemand noch ein paar rechtliche beispiele nennen kann, wäre dies super. Oder auch anderes gefragt, wenn ein 18 Jähriger "mist" baut, können hier die Eltern noch finanziel belastet werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Nein Dies ist nicht der Fall. Eltern können nicht automatisch für die Tilgung von Schulden ihrer volljährigen Kinder herangezogen werden. Dies auch dann nicht, wenn sich das erwachsene Kind etwa infolge Arbeitslosigkeit nicht selbst erhalten kann. Hat das volljährige Kind beispielsweise für den Kauf eines Autos einen Kredit aufgenommen und kommt es mit den Kreditraten in Verzug, so kann die Bank nicht direkt auf die Eltern zugreifen. Eine (Mit-)Haftung/Bürgschaft der Eltern oder eines Elternteils besteht nur dann, wenn man sich ausdrücklich dazu verpflichtet, zum Beispiel wenn der Vater als Bürge für den Kreditvertrag seines Sohnes »geradesteht«.

mfg Ostseeperle


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