Zwangseinweisung nach Suizidversuch

27. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Zwangseinweisung nach Suizidversuch

Hallo,
ich habe folgende Frage, wie kann man sich gegen eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie nach Suizidversuch zur Wehr setzen, bzw. wie die Entlassung erwirken?
Hintergund ist folgender:
Mein Vater ist 88 Jahre alt, und hat viele körperliche Gebrechen, so dass er immer Schmerzen hat und kaum mehr kann. Die Ärzte können ihm da auch nicht mehr helfen. Da er einfach nicht mehr konnte hat er Anfang Dezember einen Suizidversuch begangen, welcher jedoch fehlgeschlagen ist. Da es einen Abschiedsbrief gab und er verschwunden war hatten wir die Polizei um Mithilfe bei der Suche gebeten. Als er nach dem gescheiterten Suizidversuch wieder bei uns aufgetaucht ist, hat ihn die Polizei samt dem Abschiedsbrief mitgenommen und sofort ins Krankenhaus in die Psychiatrie eingewiesen. Dort ist er nun seit 3 Wochen, die geben ihm nur Tabletten und machen sonst nichts mit ihm. Die geschlossene Abteilung macht ihn noch depressiver und trauriger. Er möchte so gerne wieder heim zu meiner Mutter, die würde ihn auch so gerne wieder mitnehmen, aber der Arzt behält ihn da. Ich als Sohn konnte bislang noch nicht mit dem behandelnden Arzt reden, da ich mehrere hundert km entfernt wohne und nur am Wochenende hin fahren konnte wenn keiner Dienst hat.
Ich habe nun folgende Fragen, welche rechtliche Grundlage hatte die Polizei (in Bayern) zur Zwangseinweisung, und wenn, muss es doch glaube ich nach 24 Stunden einen richterlichen Beschluß geben? Keiner von uns Familienangehörigen und auch nicht mein Vater haben je so etwas mitgeteilt bekommen. Die Polizei hat ihn in der geschlossenen Psychiatrie abgeliefert, und er darf nicht gehen, sagt der Arzt. Uns ist schleierhaft wer das entschieden hat, wie lange das dauern kann, und wie man geg. falls rechtlich eine Entlassung erreichen kann. Helfen kann ihm dort keiner, denn leider kann keiner seine körperlich schlechte Verfassung verbessern. Ihm geht es daheim wirklich besser wie dort, kann man da nichts machen, dass man ihn wieder raus bekommt, wenn er nicht bleiben will? Er ist trotz seiner 88 weder dement noch verkalkt sondern bei ganz klarem Verstand, und er wußte leider genau was er tat, weil er seine vielen Erkrankungen wo ihm keiner mehr helfen kann, nicht mehr etragen konnte.
Mit 88 weiß er nicht wieviel Zeit ihm auch ohne Suizid noch bleibt, und er möchte definitiv nicht seine letzten Tage in der Psychiatrie verbringen um an die Wand zu starren und auf das Ende zu warten.
Vielen Dank für eure Antworten
Pentane

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Pentane

Ich nehme an, dass der Beschluss eines Gerichtes schon vorhanden ist. Den bekommt der Patient und die Klinik. Da kein gesetzlicher Betreuer bestellt ist, kann sonst auch niemand diesen Beschluss in den Händen haben.

Die Tochter sollte mal bei den Ärzten nachfragen oder im Zimmer des Patienten suchen.

lg

Robert

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Beschluß da. Aus dem ergibt sich auch die Dauer der Zwangseinweisung, eine Rechtsmittelbelehrung ist dabei, er wurde vom Gericht angehört, ihm wurde bei Bedarf ein Rechtsanwalt beigeordnet. Offensichtlich bestand kein Betreuungsbedarf (oder doch?), es könnte also durchaus sein, dass auch ein Betreuer bestellt ist.

Es kann durchaus sein, dass Tabletten ausreichend sind. Dass man sich im Augenblick bemüht, ihn körperlich einzustellen. Aber auch das weiss der Vater. Ich denke einfach mal, dass eine Ferndiagnose schwierig ist. Es sollte doch möglich sein, mal einen Tag frei zu bekommen? Ob die Ärzte Dir allerdings Auskunft geben, das wage ich zu bezweifeln. Aber, sie können Dir das Aktenzeichen geben für den Einweisungsbeschluß und auch Auskunft darüber erteilen, ob ein Betreuer bestellt worden ist. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mit meinem Vater gesprochen, er hat mir glaubhaft versichert, dass ihm nie ein Gerichtsbeschluss, ein Aktenzeichen, ein Betreuer oder sonst was genannt wurde. Die Polizei hat ihn da vor 3 Wochen eingeliefert, seitdem schweigen sich die Ärzte sowie das Stationspersonal über den rechtlichen Status der Einweisung aus, zumal mein Vater nie gefragt hat, und ich die Ärzte bislang nicht erwischt habe. Nachdem ich die rechtlichen Grundlagen ein wenig gelesen habe, denke ich auch, einen Beschluss und ein Aktenzeichen sowie geg. falls einen gesetzlichen Betreuer/Vertreter hätte es geben bzw. ihm genannt werden müssen. Da er Privatpatient ist, vermute ich stark er läuft quasi unter der Rubrik freiwillige Selbsteinweisung. Ich schätze sie haben derzeitig keine richterliche Verfügung und lassen ihn daher einfach im Unklaren darüber, dass er eigentlich "freiwillig" in der geschlossenen Abteilung ist. Wenn wir ihn übers Wochenende heim holen, lassen sie ihn auch gehen, oder wenn er mit meiner Mutter nachmittags spazieren gehen will. Ich vermute rechtlich interessant wirds erst wenn er gehen will, denn dann müssten sie ihn entweder gehen lassen oder nachträglich eine richterliche Verfügung organisieren. In dem Fall wäre zu klären ob sie sich in den vergangenen Wochen rechtswidrig verhalten haben. Aber ich denke sie würden es so hin drehen als wäre er rein freiwillig dagewesen und man davon ausgegangen wäre er hätte das gewußt. Jedoch versucht man den Eindruck zu erwecken als "müsste" er dort bleiben solange es den Ärzten ins Abrechnungsformular passt.

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-- Editiert Pentane am 28.12.2012 15:35

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Es steht Ihnen ja durchaus frei, Anzeige wegen Freiheitsberaubung zu erstatten - das ist ein Offizialdelikt, d. h., jeder kann es zur Anzeige bringen. Ich vermute allerdings auch, daß der Vater irgendwann mal unterschrieben hat, daß er freiwillig bleibt, evtl. auch mit der Ansage: "Wenn Sie nicht freiwillig bleiben, müssen wir leider eine Zwangsunterbringung einleiten." Wer dann unterschreibt, ist freiwillig da.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Im letzten Beitrag schreiben sie ganz beiläufig, dass sie ihren Vater mit aus der Klinik mitnehmen können!

Haben sie so etwas relevantes für unwichtig gehalten?

Ihr Vater fragt nicht nach. warum nicht, wenn er noch bei Verstand ist?

Sie bringen es bei so einer wichtigen Sache nicht fertig unter der Woche das Krankenhaus zu besuchen um mit einem Arzt zu reden? Noch nicht mal telefonisch?

Warum liefern sie ihren Vater wieder im Krankenhaus ab, wenn das niemand will?
Läuft ein bewaffneter Wachmann mit der sie dazu zwingt?

Alles mehr als merkwürdig.







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#6
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

@stefan 5
in der Tat, ich finde das ganze genauso merkwürdig.
Für den Fall, dass Sie es nicht wußten, telefonische Auskünfte erteilt das Krankenhaus aus Gründen des Datenschutzes nicht, das hab ich natürlich schon versucht.

selbst wenn ich 4 Stunden jeden Tag eine Woche im Krankenhau bin, ist kein Arzt da, es gibt scheinbar zu diesem Zeitpunkt nur Schwestern in der Station die keine Ahnung haben. Diese einzige Abteilung des Krankenhauses gehört nicht zum Klnikum sondern ist eine kleine Aussenstelle einer 50km entfernten Hauptpsychiatrie. Ein Arzt ist dort entweder früh morgens oder spät abends.
Mein Eltern sagen mir er sei einegwiesen worden, aber es gäbe keinerlei Papiere dazu. Wenn ich ihn abholen soll ruft er an, dann kann ich ihn holen und das Personal öffnet uns die verschlossene Türe. Er sagt mir dann sein Professor habe den Ausgang übers Wochenende erlaubt, oder den Gang zum Zahnarzt, danach müsse er wieder zurück. Wenn ich ihn bringe sag ich beim Schwesternzimmer Bescheid, dass er wieder da ist. Dann heißt es jaja, ok, und das wars dann. Trotzdem sagt er mir er möchte zu Hause bleiben, aber sie würden es nicht akzeptieren. Es ist und bleibt für mich also eine Zwangseinweisung, vielleicht verstehe ich da auch was falsch da ich keine Erfahrungen damit habe.
Darüber hinaus schweigt mein Vater über das ganze Thema.


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-- Editiert Pentane am 28.12.2012 17:50

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

einfach einen Brief per Einschreiben senden und einen festen Termin mit der Klinik ausmachen. Die Bedingung für den Termin ist, daß der verantwortliche Arzt zur Verfügung steht.

Dann mit der Mutter diesen Termin wahrnehmen und die Sachlage klären. Wenn ihr nicht klarkommt habt ihr die Möglichkeit:

- ihr besteht darauf, daß Vater in eine anderer Klinik kommt, die kooperativer ist

- Ihr versucht, eine Kopie / Einsicht in die Patientenakte zu erhalten. Das kann aber ohne Betreuungsvollmacht ein Problem werden

- Ihr versucht über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter zu kommen, und bittet um eine Begutachtung (wenn gesetzlich versichert)

- Du versuchst, vor dem Betreuungsgericht als Betreuuer bestellt zu werden. Dann kann die Klinik keine Angaben mehr verweigern. Nimm einen Anwalt zur Hilfe.

- Die Drohung einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung ist möglich, aber dann wird die Klinik vermutlich unkooperativ.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also dieser Fall ist schon sehr misteriös!

Klar, nach einem Suizidversuch muss erst einmal die Bedrohungslage abgeklärt werden. Selbstmörder sind nämlich potentielle Mörder. Und wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, dass der alte Mann für sich oder für andere eine Gefahr darstellt, dann entfällt jedweder Grund für eine Zwangseinweisung.

In diesem Fall ist aber überhaupt nichts klar. Ist der alte Mann freiwillig in Behandlung. Dann muss er auch nicht in das Krankenhaus zurückkehren, wenn er nicht will.

Oder gibt es einen Einweisungsbeschluss. Nach der geschilderten Sachlage halte ich das für eher unwahrscheinlich.

Was will der alte Mann denn eigentlich SELBST? Also so wie ich das aus den Schilderungen entnehme, ist er mit der Situation doch gar nicht mal so unzufrieden. Und dann ist er in der Klinik möglicherweise bestens aufgehoben. Solange seine private Krankenversicherung mitspielt!

Ich denke, hier muss man einfach erst mal die Sachlage klären! Solange nicht bekannt ist, worum es hier überhaupt geht, kann man doch gar nichts zu dem Fall sagen!

Wenn der alte Mann widerrechtlich festgehalten wird und wenn er selbst nach Hause möchte, was spricht denn eigentlich dagegen, den Mann einfach mit nach Hause zu nehmen? Wenn es keinen Einweisungsbeschluss gibt, ist die Sache damit zu Ende. Und wenn es doch einen Einweisungsbeschluss gibt, dann muss der nun präsentiert werden! Dann wäre wenigstens die Sachlage mal klar ...



-- Editiert Marcus2009 am 29.12.2012 11:31

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#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

mal ne persönliche Anmerkung, denn ich hab mal in den 80-ern bei ner Krankenkasse im Leistungsbereich gearbeitet:

Wenn er privat versichert ist, erhält das Krankenhaus deutlich mehr, wie Gesetzlich. Das hat oft den Nachteil, daß die Krankenhäuser so lange wie möglich den Patienten "festhalten möchten".

Dabei wird aus Gründen des Kostendrucks auch mal zu unlauteren Mittel gegriffen. Meine Bekannte wurde in 10 Tagen Krankenhaus 18 mal geröngt (war kein Unfall). Und alles abgerechnet. Der Sohn hat dann gedroht, wegen dieser unmäßigen Aufnahmen Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Die Privatversicherten sind einfach sehr gerne gesehenen Patienten, weil viel abgerechnet werden kann, was in der gesetzlichen KKasse nur eine Pauschale bringt.

Versuche vor dem Betreuungsgericht als Betreuer bestellt zu werden, und Du hast ganz andere Möglichkeiten. Auch das einfach "mit nach Hause nehmen" geht eigentlich nur, wenn eine Vollmacht oder Betreuerbestellung vorliegt. Sonst ist es im Ermessen der Klinik.

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"Chylla"

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#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Auch das einfach "mit nach Hause nehmen" geht eigentlich nur, wenn eine Vollmacht oder Betreuerbestellung vorliegt. Sonst ist es im Ermessen der Klinik.


Also wenn es keinen Einweisungsbeschluss gibt, dann kann der Patient gehen wann er will!

Und selbst wenn es einen Einweisungsbeschluss geben sollte, dann kann die Fragestellerin den alten Mann immer noch mitnehmen, wenn er dies denn will. Denn sie weiß von diesem Beschluss ja überhaupt nichts.

Ich vermute aber nach wie vor, dass es überhaupt KEINEN Einweisungsbeschluss gibt. Es könnte sich schon eher so verhalten, wie du es beschrieben hast: dass die Klink sich über einen solchen Patienten lebhaft freut und den aus Kostengründen gern so lange wie möglich als Gast bei sich behalten möchte. *grins*

-- Editiert Marcus2009 am 29.12.2012 15:41

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Vokabel "Zwangseinweisung" beinhaltet doch schon eine Entscheidung von einer dritten Stelle. Also hat der Betroffene selbst nichts unterschrieben. Die Zwangseinweisung (erfolgt durchs Amtsgericht) ist dann möglich, wenn jemand psychisch krank ist und (das "und" ist wichtig) sich oder andere gefährdet. Wie schnell eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss, dass ist Landesrecht. Also, ein vorübergehender Zustand kann dazu führen, dass jemand (wieder von Land zu Land unterschiedlich) kurzfristig auch gegen seinen Willen festgehalten wird. Etwa beim Vollrausch.

Also, es bleibt bei den zwei Alternativen. Entweder er hat was unterschrieben (das müssen ja die Angehörigen nicht wissen) oder aber es gibt einen richterlichen Beschluss (auch das müssen die Angehörigen nicht wissen). Was anderes ist nicht denkbar. Das ist auch Routine in den Kliniken. Denn keine Klinik, wirklich keine riskiert ihre Zulassung wegen so einem Fall.

wirdwerden

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