Zugewinngemeinschaft - Grundstück vor Eheschließung auf meine Frau übertragen

5. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
MOMO-Berlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft - Grundstück vor Eheschließung auf meine Frau übertragen

Hallo zusammen

Ich (m) hebe mich von meiner Frau nach fast 20 Jahren Ehe getrennt. In dieser Zeit haben wir sehr viel gemeinsam geschaffen.
So beispielsweise ein Haus.
Meine Frau bekam das Grundstück bei Eheschließung von Ihrem Vater überlassen und wir musten eine bestimmte Summe als Ausgleich an Ihre damals noch minderjährige Schwester auszahlen, worüber es aber keine Belege gibt.
Meine Frau ist auch im Grundbuch alleine eingetragen. In der Ehezeit haben wir am Haus sehr viel gemacht, so z.B. einen Anbau der die Wohnfläche etwa verdoppelte. Est Kürzlich wurde das Dach und so einige Räume neu gemacht.
Das Grundstück mit Haus (1999) vor Dach und Renovierung wurde auf 365000,- DM geschätzt.
Alle Aufwendungen und Kredite für das jetzt Schuldenfreie Haus haben wir gemeinsam bestritten.
Es wurden auch keinerlei Vereinbarungen über Eigentumsausschluss gemacht.

Ich bin vor Kurzem ausgezogen ohne etwas mitzunehmen. Also meine Frau verfügt derzeit über das komplette Ehevermögen.

Nun Meine Frage:

Wie ist die Rechtslage der Zugewinngemeinschaft wenn das Grundstück vor Eheschließung auf meine Frau übertragen wurde wir aber in der Ehe Ihre Schwester ausgezahlt haben?
Und wie ist es wenn die Grundbucheintragung nach Eheschließung erfolgt ist?

Sind meine Ansprüche in beiden Fällen die gleichen.
Haben unsere gemeinsamen Kinder Ansprüche auf das Haus?

Ich hoffe auf rege Antwortmeldungen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Ich hoffe, das Sie sich nicht im Streit getrennt haben. Sonst haben Sie sehr schlechte Karten, so wie ich. Versuchen Sie sich mit ihrer Frau außergerichtlich zu einigen.

Mit freundlichen Grüssen


-----------------
"Ruth"

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

M.E. sieht die Rechtslage wie folgt aus: ( Ansonsten möge man mich korrigieren )
Deine Frau hat bei Eheschliessung das Grundstück überschrieben bekommen. Dies geht nicht mit in die Zugewinngemeinschaft ein. Sehr wohl aber die Wertsteigerung des Grundstückes und des Hauses seit dem Zeitpunkt der Überschreibung. Wenn die Auszahlung an die Schwester nicht Teil des Kaufvertrages war, ist sie auch nicht relevant.
Der Zugewinn berechnet sich aus dem Saldo Vermögen Anfang Ehe / Ende Ehe beider Partner. Davon die Hälfte steht jedem einzelnen zu. Ansonsten schliesse ich mich Ruth an.
Anna

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#3
 Von 
MOMO-Berlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja soweit ist es mir klar, nur gesetzt der Fall die Übertragung des Grundstücks wurde nach Eheschließung gemacht und es gibt keinen Vertrag sowohl nicht über die Übertragung als auch über die Auszahlung der Schwester.
Wie ist die rechtslage in solchen Fällen.
Aber ich denke auch das man sich vernehmlich einigen sollte denn wenn es zum Streit kommt kann es für beide nur teuer werden.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Grundstücke können gar nicht ohne notariellen Vertrag übertragen werden. Also muss es auch einen entsprechenden Vertrag geben.
Ob die Auszahlung an die Schwester mitgerechnet wird, hängt davon ab, ob diese Zahlung in der Urkunde erwähnt ist. Falls die Urkunde verloren gegangen ist, kann man sie über den Notar wieder beschaffen.

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#5
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Von wegen mit notariellem Vertrag. Bin ja auch, wie schon geschildert, mit meinem Ex über drei Jahre vor Gericht. Er hat zuletzt behauptet, er habe von seinem Vater 100.000,- DM für unseren Hausbau geschenkt bekommen. Es gäbe wohl keine schriftliche Vereinbarung darüber, nur seine Schwester könne das bezeugen. Ich weiß aber das erstunken und erlogen ist, aber wie es so schön ist, glaubt ihn der Richter. Das ist die deutsche Justiz.
Wie kann ich denn vorgehen in diesem Fall?

:(


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"Ruth"

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Ruth,
irgendwann hatte ich deinen Beitrag mal gelesen, weiss aber nicht mehr wann und wo.
Vielleicht machst du noch einmal einen neuen Thread auf mit der Verlinkung auf deinen alten. Dann kann an noch einmal nachlesen. Ich weiss wirklich nicht mehr genau, was da für Probleme herrschten.... nur noch soviel : Es war kompliziert !?
Ansonsten schliesse ich mich hh an.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ruth
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

@Anna

Mein Beitrag.
Hallo zusammen!

Als erstes möchte ich mich mal vorstellen.
Also, mein Name ist Ruth. Auf der Suche durch das Internet über Familienrecht, bin ich auf Euer Forum gestoßen bzw. eine Bekannte.
Nach vier Jahren Kampf, bin ich im Juni letzten Jahres geschieden worden. Ich war mit meinem Ex 17 Jahre zusammen, davon 13 verheiratet. Keine Kinder - das war auch hauptsächlich der Trennungsgrund - Mir ist die Trennung nicht leicht gefallen. Ich habe meinen Ex sehr geliebt.Aber leider war da eine andere, die ihm besser gefiel.
Wir haben in unserer Ehe einiges geschaffen und aufgebaut.
Mein Ex hat einen maroden Laden mit in die Ehe gebracht. Auch das Haus, in dem der Laden war und die Familie lebte, war in keinem guten Zustand. Aber mit den Jahren haben wir gemeinsam alles umgebaut und modernisiert. Der ganze Stolz war unser neu erbautes Haus, was ich mit viel liebe eingerichtet habe. Weil unser Steuerberater (Vetter der Familie meines Ex) uns aus Kostengründen empfohlen hat, alles auf meinen Ex zu schreiben (Laden und Haus), haben wir jetzt den Salat. Leider war ich so dumm und habe das mit mir machen lassen. Wie gesagt, liebe macht wohl blind. Man hat mich all die Jahre nur betrogen und ausgenützt. Aber das ist eine lange Geschichte. Da könnte ich einen Roman von schreiben.
Ich wollte mich eigenlich im Guten getrennt haben, obwohl er es eigenlich nicht verdient hat, aber die neue Frau an seiner Seite hat ihn so den Kopf verdreht, das das nicht möglich ist. Wenn es nach meinem Ex ginge, bekäme ich keinen Pfennig. Seit zwei Jahren geht es nun von einer Gerichtsverhandlung in die Nächste und die Anwälte freuen sich. Ich komme mir oft vor wie ein Schwerverbrecher, weil auch Zeugen geladen werden.
Aber Gott sei Dank habe ich einen lieben Mann, der mich in fast allem unterstützt und zwei süße Kinder (21 und 11 Monate) die mir über die schlimme Zeit hinweg geholfen haben. Ja, ich habe mich getraut noch mal zu heiraten. Das hätte ich nie für möglich gehalten. Durch eine Krankheit sollte ich eigentlich keine Kinder bekommen. Aber wie durch ein Wunder hat es doch geklappt und gleich zweimal hintereinander.

So jetzt aber meine Fragen.
1. Mit dem Stichtag des Scheidungsurteils, hat man da nach drei Jahren kein Anrecht mehr auf den Zugewinn? Die Gegenseite versucht mit allen Tricks das Verfahren in die Länge zu ziehen. Ich habe diese Frage meinem Rechtsanwalt schriflich unterbreitet. Nur gibt er mir darauf keine Antwort. Deshalb auch meine zweite Frage.
2. Ist es normal, dass ein Zugewinnverfahren so lange dauert? Die letzte Gerichtsverhandlung war letztes Jahr im September. Der Richter hat sich bis jetzt zu nichts geäußert und kann es sein das mein Rechtsanwalt nur in die eigene Tasche arbeitet? Ich zahle und zahle und habe bis jetzt noch keine müde Mark erhalten.
3. Muss ich überhaupt die Rechnungen vorab bezahlen? Ich bin wegen der Kinder nicht berufstätig und beziehe daher ja auch kein Gehalt. Wie jeder andere Haushalt auch erhalte ich nur Kinder- und Erziehungsgeld. Davon bezahle ich die Rechnungen, vielmehr ich stottere sie jeden Monat ab. Mein Mann ist ja nicht verpflichtet für meine Scheidung aufzukommen. Oder?
4. Leider habe ich nach der Aussage meiner Anwältin (war vertretungsweise einmal mit) einen Frauenfeindlichen Richter.Was kann man da machen?
5. Was bedeutet im Verbund? Mein Rechtsanwalt hat dieses Verfahren so mit dem Richter vereinbart um Kosten zu sparen.

Für jede Hilfe wäre ich dankbar. Vielleicht ist noch jemand in so einer ähnlichen Situation.
Ach noch was. Es gibt keinen Ehevertrag. Nach zwei Jahren sagt mir nein Anwaltjetzt, mein Ex könne ohne mich das Haus mit Geschäft verkaufen und sagen er wäre plus minus null aus der Sache raus gekommen.
6. Ist das Korrekt?Was kann ich unternehmen?
Deshalb habe ich auch plötzlich meine Zweifel ob ich den Richtigen Rechtsanwalt gewählt habe.Am Anfang war ich super zufrieden mit ihm, aber jetzt kommen mir langsam meine Zweifel.

Vorab schon mal vielen Dank.

Ruth, mit traurigem winken

Siehe Scheidung/Zugewinn


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"Ruth"

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