Hallo,
ich werde aus den ganzen Foren und deren Beiträgen nicht schlau, bzw. ich hab noch nicht die richtige Antwort gefunden.
Auch wenn meine Ex das evtl. liest.
Es geht um folgendes.
Vor der Ehe eine gemeinsame Wohnung gekauft, jeweils zur Hälfte, beide zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen.
KP: 147.000 DM = 75.000€ :2 = 37.500€
Zusätzlich Er Schenkung +17.300€
Zusätzlich Sie Bausparer 1.050€
Die Darlehen für den Kauf der Wohnung verhalten sich neutral denn sie haben bei beiden die gleiche Höhe.
Demnach ergibt sich nach meiner Rechnung
Anfangsvermögen ER : 54.800€
Anfangsvermögen SIE: 38.550€
Im Laufe der Ehe wurde die Wohnung verkauft und ein gemeinsames Haus gebaut. Beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch.
Kredite/Darlehen laufen auf gemeinsamen Namen.
Die Ehe ist jetzt geschieden und das Haus ist verkauft.
Nun geht es darum den Zugewinn auszugleichen.
Verkaufspreis des Hauses 219.000€, Restschuld gegenüber den Banken rund 186.000€ = Erlös/Gewinn 33.000€
macht also für jeden rund 16.500€
So, nun zum Problem.
Bei beiden ist das Anfangsvermögen höher wie das Endvermögen. Selbst wenn man jetzt die Differenz der Anfangsvermögen von IHR abzieht und bei Ihm dazu rechnet sind je keine Schulden bei Ihr vorhanden. Die Differenz zwischen den beiden Vermögen ist ja noch das gleiche.
Ihre Anwältin ist der Meinung das es ja ein negativer Zugewinn ist und dem entsprechend nicht auszugleichen ist, jeder bekommt die Hälfte vom Verkaufserlös.
So einfach will ich mich nicht geschlagen geben, bzw. ich finde das es nicht rechtens ist.
Wo mache ich einen Gedankenfehler, bzw. ist die Argumentation der Anwältin richtig?
Die bisherigen Antworten die ich gefunden habe bezogen sich immer darauf wenn nur eine Seite Schulden hatte bzw. gemacht hat.
Das habe ich auch schon verstanden das diese am Ende mit 0€ ausgeglichen werden.
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Zugewinnausgleich berechnen
13. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2014 | 21:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich berechnen
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#1
Antwort vom 13. Januar 2014 | 22:14
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo gerry75 ,
Wenn keiner der Partner einen Zugewinn hat, dann ist auch kein
Zugewinn auszugleichen,
Wenn beide im Grundbuch zu gleichen Anteilen eingetragen sind,
bekommt bei einem Verkauf jeder die Hälfte.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
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