Zugewinnausgleich: Zinsen auf Anfangsvermögen

25. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
frontloop
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Zugewinnausgleich: Zinsen auf Anfangsvermögen

Hallo,

eine kurze Frage, ob ich das mit der Zugewinngemeinschaft richtig verstanden habe:

Fiktives Beispiel:
Mein Vermögen vor der Ehe: 50.000 €
Vermögen meiner Partnerin vor der Ehe: 10.000 €

Während der Ehe steigere ich mein Anfangsvermögen durch Zinsen etc. auf 60.000 €.
Zudem erhalte ich Arbeitslohn in Höhe von insgesamt 40.000 €

Meine Partnerin hat keine Vermögenssteigerung.

Dann haben wir am Ende der Ehe:
Mein Vermögen: 50.000 € Anfangsvermögen, 10.000 € Wertzuwachs des Anfangsvermögens, 40.000 € Lohn = 100.000 € Gesamtvermögen
Ihr Vermögen: Weiterhin 10.000 €

Beim Zugewinnausgleich wird dann das Anfangsvermögen und dessen Wertzuwachs ignoriert.
D.h. nur die 40.000 € Lohn werden auf uns beide aufgeteilt (Ausgleich).

Ist das so richtig?

Und im Endeffekt ist es dann auch egal, wer während der Ehe die täglichen Ausgaben (Einkaufen, Urlaub, etc) trägt, richtig?
Weil das ja den Zugewinn wieder mindert und dann entsprechend ausgeglichen wird.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Die Zinsen gehören meines Wissens zum Zugewinn und nicht zum Anfangsvermögen.

Das mit dem Lohn verstehe ich nicht wirklich, also ich persönlich kann meinen Arbeitslohn nicht komplett zur Seite legen.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Frontloop,

Es wird bei jedem nur die Differenz zwischen AV und EV genommen.

Es wird natürlich nur das noch vorhandene Vermögen zur Berechnung herangezogen.

Was ausgegeben wurde ist nicht mehr vorhanden (ist alsi nicht mehr im Endvermögen).

Das Anfangsvermögen wird indexiert( Ausgleich der jährlichen Inflationsrate).

lg
edy

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von edy):
Das Anfangsvermögen wird indexiert( Ausgleich der jährlichen Inflationsrate).
Also das ist mir ja völlig neu. Die jährliche Inflationsrate fließt laut Definition des Zugewinns ja eigentlich in den Zugewinnausgleich. Seit wann wird denn indexiert?

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von quiddje):
Also das ist mir ja völlig neu. Die jährliche Inflationsrate fließt laut Definition des Zugewinns ja eigentlich in den Zugewinnausgleich. Seit wann wird denn indexiert?



http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/



da werden aus 100 000€ AV (1995) nach Indexierung 130000€ (2015) die als Anfangsvermögen eingestellt werden.

lg
edy

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich hab den Link nicht ganz durchgelesen. Da ich bereits am Anfang zumindest Unsauberkeiten entdeckt habe. Ich habe etliche Zugewinnentscheidungen gelesen. Die Indexierung spielte da keine Rolle.

wirdwerden

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo WW,

Zitat (von wirdwerden):
Die Indexierung spielte da keine Rolle.


Ich habe zufällig ein Programm (das von RA benutzt wird, Deubnerverlag).

Da wird automatisch indexiert. Eingabe AV = 100 000€. Nach Freigabe wird indexiert und es erscheint das indexierte

Anfangsvermögen. Aus 100 000€ wurden in 20 Jahren ca. 130 000€, die dann als neues AV zählen.

Werden dann nur "Schwindelprogramme" benutzt?

Oder hab ich dich falsch verstanden?


lg
edy

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