Zugewinnausgleich - Verjährt Zugewinn nach einer bestimmten Frist?

22. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)
Zugewinnausgleich - Verjährt Zugewinn nach einer bestimmten Frist?

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob Zugewinn nach einer bestimmten Frist "verjährt"?

Danke
lorelei

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

nein er verjährt grundsätzlich nicht, wobei eine nähere Erläuterung der Frage sicherlich sinnvoll wäre um hier eine genaue Auskunft geben zu können

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#2
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

"Die Ausgleichsforderung <B>verjährt in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ehegatte erfährt, dass der Güterstand beendet ist.</B> Die Forderung verjährt jedoch spätestens dreissig Jahre nach der Beendigung des Güterstandes. Endet der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, so sind im übrigen die Vorschriften anzuwenden, die für die Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs gelten."

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#3
 Von 
halebopp
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

das heisst, man könnte die ganze sache auch noch mal aufrollen ? weil die exdame meines freundes nämlich alles eingesackt hat und er gar nix bekommen hat. um des lieben friedens willen hat er das einfach so belassen. nu hat er sich aber kredite gezüchtet weil er ja von null anfangen musste und eine kleine finanzspritze wäre schon nicht schlecht... geht nämlich aktuell um einen bausparer alleine auf senen namen der noch "aufgetaucht" ist. wenn er diesen kündigt, und das wird er tun, und die kohle raus holt wird sie im achteck springen... man könnte also dann hergehen wenn sie die hälfte davon haben will und anfangen mit den anderen sachen die sie sich alle unter den nagel gerissen hat verrechnen ?
lieben gruss
halebopp

-----------------
"... und irgendwann wird alles gut... "

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#4
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Langsam halehopp,

die Sachen, die "sie sich unter den Nagel gerissen hat" sind Hausrat, das hat nix mit Zugewinnausgleich zu tun.

Wenn der Bausparer nur auf seinen Namen läuft, kann er ihn kündigen. Läuft er allerdings auf beider Namen, müssen auch beide kündigen, allein bekommt er die Kündigung dann nicht durch.

Und dann dürfte eine Teilung fällig sein. Aber ein Aufrechnen mit "Dingen des Hausstandes" geht nicht.

Vielmehr hätte/sollte beim eventuell zu zahlenden TU/EU die Anschaffung der neuen Möbel als besondere Belastung geltend gemacht werden (sprich der Kredit o.ä.). Das geht.

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#5
 Von 
halebopp
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

hallöchen doc :)
neee, ich meine nicht speziell den hausrat sondern auch sparguthaben die sie sich unter den nagelgerisssen hat und das gemeinsame auto, das auf seinen namen lief (möchste wissen wie sie das hinbekommen hat...?)
könnte man das theoretisch damit aufrechnen?
mit der sonderbelastung von wegen neuen hausstand für ihn... das geht auch ?
lieben gruss
halebopp

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"... und irgendwann wird alles gut... "

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#6
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo halebopp,

Sparguthaben und Auto gehören zu den Ausgleichsansprüchen und können somit gegengerechnet werden. Der Wert des Autos muß notfalls durch einen Sachverständigen ermittelt werden.

Hier mal ein Zitat aus den Richtlinien wegen der Anrechnung von Schulden:

<I>nacheheliche Schulden können beim Ehegattenunterhalt grundätzlich nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: notwendige, unvermeidbare Anschaffungen wie z.B. neue Wohnungseinrichtung nach der Trennung; Kosten der Berufsausbildung.</I>

Natürlich darf es sich bei der neuen Wohnungseinrichtung nicht um Designermöbel handeln. Angemessen ist hier das Schlagwort.

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#7
 Von 
halebopp
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

aha ! ich dank dir schon mal rechtherzlich. dieses forum ist echt ein gewinn, ich wünschte, ich hätte es schon vorher entdeckt... ne, designermöbel hat er wirklich nicht gekauft, aher die poco und roller-variante um erst mal was in der wohnung stehen zu haben... :)
dann werden wir es jetzt mal angehen...
der bausparer läuft allein auf seinen namen. kündigen, geld raus und erst mal bunkern und abwarten... das wird sich hinziehen...
das gute ist, dass wir dann erst mal 13.000 ca. im hinterhalt haben, sodass sie nicht sagen könnte wenn sie was rausrücken muss, hab ich nicht. auto und die sonstigen sparguthaben waren weitaus mehr wert... dann ist da noch seine lv, die allerdings in die hausfinanzierung eingebunden ist. also an das haus das ihm nicht mehr gehört... da wird man nicht ran kommen denk ich... die bank wär ja schön blöd... naja, abwarten...
nochmal vielen dank !!!

halebopp

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"... und irgendwann wird alles gut... "

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