Zugewinnausgleich - Frau hat Wohnung eingebracht, ich habe verdient

1. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Matrose1204
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich - Frau hat Wohnung eingebracht, ich habe verdient

Mich würde folgendes Interresieren:Ich bin seit 25 Jahren verheiratet und nun läuft die Scheidung.Meine Frau hat eine Eigentumswohnung mit in die Ehe gebracht im Wert von 120 000 DM.Sie und ihr Vater sind im Grundbuch eingetragen.Die Schulden haben wir abgetragen.Seit 17 jahren habe allerdings nur ich das Geld verdient.Vor 3Jahren hat ihr der Vater seine Hälfte überschrieben für 1€.Die Wohnung hat heute einen Wert von ca.
130000 €.Frage: Habe ich ein anrecht auf Zugewinnausgleich,da sämtliche Kosten in den letzten 17 J von mir bestritten worden sind.Das warern ca 60 000 € alleine an Investitionen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
erstens umfasst der Zugewinnausgleich auch die Wertsteigerung der Wohnung. Zweitens hat sich das Vermoegen Deiner Frau erheblich vermehrt, weil ihr am Anfang der Ehe nur die Haelfte der Wohnung gehoerte und jetzt die ganze (oder habe ich da was falsch verstanden ?). Und drittens koennte es auch noch einen anderen Anspruch wegen der von Dir abgetragenen Schulden geben, aber da fragst Du besser mal einen Anwalt. Den brauchst Du sowieso, denn der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch mit der Scheidung geregelt, sondern nur auf besonderen Antrag.

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Hälfte der Wohnung, die Deiner Frau zu Beginn der Ehe gehört hat, geht abzüglich der damals vorhandenen Schulden in den Anfangsbestand ein.

Die Schenkung der anderen Hälfte der Wohnung durch den Vater geht mit dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung (abzgl. ggfls. noch vorhandener Schulden) in den Anfangsbestand Deiner Frau ein.

Das aktuelle Vermögen wird um diesen Anfangsbestand reduziert und dann zwischen beiden Ehegatten geteilt. Wer tatsächlich die Wohnung abgezahlt hat, spielt dabei keine Rolle.

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