Zugewinn - Berechnung - Scheidung
Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe / Rat.
Das Internet ist zwar vollgestopft mit dem Thema, aber das was ich wissen will habe ich nicht eindeutig gefunden.
Theoretisch ist die Zugewinnberechnung ja einfach.
Trotzdem habe ich da noch so diverse Problemchen.
Könnt ihr mir weiterhelfen???
Frage 1:
Welche Versicherungen werden beim Ausgleich berücksichtigt?
Frage 2:
Das gemeinsam gekaufte Haus inkl. Darlehen soll an Mann übertragen werden.
Wird das Darlehen / die Restschuld mit eingetragen / berücksichtig?
Frage 3:
Wird das geerbte Haus voll angerechnet? Oder nur der Gewinn der daraus erzielt wird?
Ich habe so einen Vergleich mal gemacht (ohne Index-Werte).
Könnt ihr den mal durchschauen und sagen ob das soweit korrekt ist?
Vermögen am Beginn der Ehe 2010:
Mann: geerbtes Haus (2006) - 130.000 €
gemeinsam: Hauskauf (2010) - 160.000 €
gemeinsam: Darlehen (2010) - 240.000 €
Mann: Auszahlung Bausparvertrag (für gemeinsames Haus) (2010) - 15.000 €
Mann: Startkapital von Eltern (für gemeinsames Haus) - 20.000 €
Vermögen - Mann: 85.000 € / Frau: -80.000 €
Vermögen am Ende der Ehe 2017:
Mann: geerbtes Haus - 145.000 €
Mann: Übernahme von gemeinsam gekauftes Haus - 175.000 €
Mann: Darlehen / Restschuld für Haus - -155.000 €
gemeinsam: Bausparvertrag - 21.000 €
Frau: Bausparvertrag - 9.000 €
Mann: Risiko-Lebensversicherung (Rückkaufwert) - 750 €
Frau: Risiko-Lebenversicherung (Rückkaufwert) - 400 €
Mann: Privatrente (kapitalgebunden ?!?!?) - 2.500 €
Frau: Privatrente (kapiatlgebunden ?!?!?) - 6.200 €
Mann: Berufsunfähigkeitsversicherung - 6.000 €
Mann: sonstige Vermögen - 3.000 €
Frau: sonstiges Vermögen - 7.000 €
Vermögen - Mann: 198.250 € / Frau: 43.600 €
Zugewinn - Mann: 113.250 € / Frau: 123.600 €
Zugewinnausgleich - Mann: 5.175 € / Frau: -5.175 €
So gesehen müsste die Frau an den Mann 5.175 € zahlen.
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Hinweis: Das gemeinsam gekaufte Haus soll VOR der Scheidung übertragen werden.
-- Editiert von Planolos2017 am 22.12.2017 15:01
Zugewinn - Berechnung - Hausübertragung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Zugewinn wird für jeden extra berechnet.
liste mal auf:
Anfangsvermögen Frau
Endvermögen Frau
Anfangsvermögen Mann
Endvermögen Frau
beim Haus :stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch`?
Sind die Versicherungen Zuteilungswerte ?
Sind die Versicherungen auf Rentenbasis? werden sie als Rente ausgezahlt?
edy
Hallo edy,
beim Haus :stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch`?
Es stehen noch beide im Grundbuch zu gleichen Teilen und beide zahlen noch gemeinsam den Kredit dafür ab.
Aber...!!! Das Haus soll noch VOR der Scheidung auf den Mann umgeschrieben werden.
Also Kreditübernahme und Änderung im Grundbuch auf den Namen des Mannes.
Das würde das doch theoretisch zum Alleinigen Vermögen des Mannes machen.
Gleichzeitig aber auch die gesamten Schulden. Und um diese Schulden geht es.
Sind diese als negativ-Wert einzutragen?
Sind die Versicherungen Zuteilungswerte?
Die Werte sind Rückkaufswerte. Also wenn jetzt die Versicherungen gekündigt werden würden, dann bekäme man diese genannte Summe.
Sind die Versicherungen auf Rentenbasis? werden sie als Rente ausgezahlt?
Eine Versicherung läuft auf Rentenbasis. Eine sogenannte Leibrente.
Die andere Versicherung weiß ich nicht genau. Da hat man glaube ich die Wahl ob man das Geld als Ganzes, als Teil oder monatlich oder kombiniert, ausbezahlt bekommt.
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Hallo,
bei der Hausübertragung vor der Scheidung sollte man zwei Versionen " probe rechnen" einmal zum Zeitpunkt
vor der Scheidung und nach der Scheidung ( ohne vorherige Übertragung).
Oder aber man übernimmt das Haus ( mit der Bedingung, weitere Zugewinnberechnung ohne Haus).
Versicherungen die auf Rentenbasis laufen ( also für die es später eine monatliche Rente gibt) kommen in den
Versorgungsausgleich. Andere in den Zugewinn.
Schulden des Hauses:
Man nimmt den Wert der bei einem Verkauf übrig bleiben würde. Haus z.B. 300 000€ minus Restkredit 50000€
Wert des Hauses = 250000€
Warum soll das Haus noch vor der Scheidung übertragen werden?
edy
Hi,
OK, prima. Dann habe ich alles soweit erst mal verstanden.
Das Haus soll aus steuerlichen Gründen vor der Scheidung übertragen werden.
Somit fallen dann nur Notarkosten an.
Hallo,
ich bin kein Anwalt, kann nur meine laienhafte Meinung vertreten.
Besprich die ganze Sache mit einem Fachmann Anwalt bzw. Notar
edy
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