hallo, mein 20 jähriger Sohn lebt bei mir. Im Juni wird er die Lehre beenden und muß danach zum Zivildienst. Bisher hatte er sein Lehrlingsgeld und Kindergeld. Ich gehe davon aus, dass er als Zivi auch etwas bekommt. Sein Vater
hat mal zu Weihnachten oder evtl. zum Geburtstag ein paar Taler geschenkt, sonst hat er sich kaum um seinen Sohn gekümmert.
Für mich ergibt sich also eine neue Belastung, ich zahle durch ihn höhere Versicherungen, habe höhere Mietkosten und Kosten für Essen und Kleidung. Sein Vater haut sein eigenes Geld auf den Kopf.
Gibt es eine Möglichkeit den Vater auch an den Kosten zu beteiligen. Er spekuliert ja noch darauf bei unserer anstehenden Scheidung Unterhalt von mir zu erhalten. Wird denn dann meine derzeitige Situation berücksichtigt oder sieht man nur die Einnahmen der Ehepartner der letzten 12 Monate. Wäre doch ungerecht.
Vielleicht sollte ich meinen Sohn mal eine Weile zu ihm schicken damit er sieht, was ein 20 jähriger für Kosten verursacht. Vielleicht könnte ich dann auch mal mein Geld für mich auf den Kopf hauen. Es gibt also nicht nur Ungerechtigkeiten bei den armen zahlenden Vätern, sondern auch mit den Mütter, die für ihre Kinder sorgen.
Normalerweise sollten ja Kinder über 18 Jahre - lt. Scheidungsrecht - allein in der Lage sein für sich zu sorgen aber wie sollte das gehen wenn der Staat ruft? Gerade in dieser Situation wäre die Hilfe des zweiten Partners gefragt.
Mußte ich mal los werden, die Frage steht weiter oben im Text - bezüglich Grundlage für Unterhaltsberechnung.
Zivildienst
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Ma.Lau,
während des Zivildienstes kommt Vater Staat für den jungen Zivi auf, es besteht also keine Unterhaltsverpflichtung des Vaters (bzw. der Eltern) in dieser Zeit.
Die Mehrkosten, die du für euren Sohn hast, werden bei der Berechnung des EU nicht berücksichtigt. Dafür ist eigentlich euer Sohn selbst zuständig, er wird ja Lehrlingsentgelt und Kindergeld erhalten.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
--- editiert vom Admin
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Danke für die Antworten, natürlich muß mein Sohn für sich allein aufkommen aber wie soll er mit 200 € für etwas aufkommen? In der Realität sieht es doch so aus, dass der für ihn sorgen muß bei dem er lebt.
Und der liebe Papa ist mal wieder fein raus. Naja, will nicht meckern - auch das stehen wir durch. Habe übrigens kürzlich erst unter der Rubrik "Frag einen Anwalt" gelesen, dass Zivildienst keine Ausbildung ist, beim Unterhalt aber gleichzusetzen ist. Naja, bin ich mal gespannt.
quote:
Habe übrigens kürzlich erst unter der Rubrik Frag einen Anwalt gelesen, dass Zivildienst keine Ausbildung ist, beim Unterhalt aber gleichzusetzen ist.
Könnte es sich hier um eine Verwechslung handeln? Im Familienrecht den KU betreffend ist Zivildienst nicht einer Ausbildung, sondern der Ableistung des Wehrdienstes gleichzusetzen und bedingt dadurch keine Unterhaltspflicht der Eltzern in diesem Zeitraum.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
während des Zivildienstes betsteht keine Unterhaltspflicht (da werden Sie sich verlesen haben)
Danach wohl auch nicht mehr, weil die Ausbildung ja beendet ist und der Sohn arbeiten gehen kann.
--- editiert vom Admin
das habe ich unter: Frag einen Anwalt gelesen, wobei eine andere Anwältin schon wieder ganz anders geantwortet hat. Kann es sein, dass die sich auch nicht richtig auskennen ? Werd ja sehen was bei mir rauskommt.
Also:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Das volljährige Kind ist grundsätzlich als Erwachsener zu behandeln, der selbst für sich verantwortlich ist . Ausnahme: das Kind befindet sich in einer Ausbildung. Zivildienst ist zwar keine Ausbildung, es gilt aber trotzdem:
der Bedarf des Zivildienstleistenden wird zum Teil durch die Bezüge gedeckt, so daß nur ergänzende Ansprüche nach den Lebensverhältnissen der Eltern in Betracht kommen.
D.h. er muß Ihnen mitteilen, wie hoch seine Einkünfte sind und Sie müssen ggf. nur einen Teil leisten. Denn das Einkommen wird vollständig angerechnet.
Wenn der Sohn nicht bei seiner Mutter bei seinem Vater lebt, so müssen beide anteilig Unterhalt zahlen.
Wenn er später studiert, müssen Sie , falls das Kind nicht bei Ihnen leben sollte - Unterhalt anteilig leisten.
2. Es ist aber nicht richtig, daß der Unterhalt für Ihren Sohn wegfällt. Sondern er hat Anspruch auf anteiligen Unterhalt von Ihnen beiden .
3. Sie können auch mit Ihrem Sohn vereinbaren, daß Sie weiterhin die Ansprüche für Ihren Sohn geltend machen. AUch dazu brauchen Sie eine Vollmacht. da Ihr Sohn ab dem 18. Lebensjahr seine Ansprüche grds. eigenständig und in eigenem Namen geltend machen muß.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
--- editiert vom Admin
Hier im Forum Familienrecht jammern so viele Männer dass sie ihren Kindern Unterhalt zahlen müssen, oh weh. Sie können ja auch die Kinder nehmen und groß ziehen und die Mutter macht sich nen Fetten. Mal sehen ob sie dann mit der Unterhaltssumme auskommen, die sie von sich abgeben müssen. Und wenn Väter sich ganz aus der finanziellen Beteiligung zurückziehen, andererseits aber mit ihren Kindern angeben, und sie einmal im Quartal betutteln dann denken sie schon sonst was sie leisten. Naja genug mit dem Mist, Ungerechtigkeiten wird es immer geben.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Möchte keinen hier verärgern, natürlich gibt es Mütter die sich kümmern, Väter die selbst erziehen, Eltern die sich nicht kümmern usw. Ist halt für jeden eine blöde Situation. Für mich kommt nur erschwerend hinzu, dass ich mit einer unheilbaren Krankheit lebe. Egal, interessiert eh keinen...
Aber was ich oft hier nicht verstehe, dass Mütter den Kindern das Besuchsrecht der Väter verweigern. Um die Väter zu strafen ? Liebe Mütter wen straft ihr damit - ich denke doch eher die Kinder. Ich habe bei meiner Trennung gemerkt, dass mein Mann sein Kind sehr mag und auch mein Sohn manchmal den Rat seines Vaters braucht. Muß halt jeder wissen was er tut.
--- editiert vom Admin
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