Zahlungsprlicht bei notarieller Vereinbarung ?

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
madmattimnet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsprlicht bei notarieller Vereinbarung ?

Hallo !
Ich bin seit 2006 geschieden und meine Ex-Frau und ich haben damals auf einen gesetzlich geregelten Unterhalt verzichtet, da wir beide eine notarielle Vereinbarung unterschrieben haben. In dieser wurde festgelegt, dass ich einen gewissen monatlichen Betrag an sie überweisen muss. Diese zeitlich begrenzte Regelung endet nun dieses Jahr im August mit einer höheren Abschlusszahlung. Von dieser Sache bleibt natürlich die Unterhaltspflicht gegenüber meinem Sohn unberührt (6 Jahre). Meine Ex-Frau ist berufstätig und arbeitet seit der Scheidung 66 % ihrer "Normal-" Arbeitszeit. Meine Frage ist:

Besteht für mich weiterhin die Pflicht der Weiterzahlung, obwohl sie auf grund ihrer privaten Möglichkeiten 100 % arbeiten könnte? Muss ich die Abschlussleistung zahlen? Vielen Dank für Deine Antwort !!!

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Warum meinst du, aus der Nummer jetzt rauszukommem??? Wieso meinst du, dass sie mit einem 6jährigen Kind voll arbeiten kann?? Betreust du den Junior zur Hälfte???

Grüße

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#2
 Von 
madmattimnet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch dazufügen muss ich, dass wir uns beide gut verstehen. Sie schildert, dass sie einen Hohen Stand an Überstunden vor sich her schiebt und sie locker ihre Arbeitszeit aufstocken könnte.

Sie lebt seit 2 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft; der Partner ist auch berufstätig (allerdings ebenso unterhaltspflichtig). Ich selbst betreue unseren Sohn sooft ich kann oder die Umstände es zulassen (50 km Entfernung und Schulpflicht...)

Aber meine eigentlich Frage war ja, ob diese "notarielle Vereinbarung" über den Neuregelungen seit dem 01.01.08 stehen oder ob sich hier Änderungen ergeben haben. Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

An die notarielle Vereinbarung bist Du gebunden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wenn du den Vertrag aufgrund der unterhaltsrechtlichen Neuregelungen nicht weiter erfüllen willst, musst du klagen. Ob sich das angesichts der nur noch geringen Laufzeit und der Prozesskosten wirklich lohnt, kannst nur du beurteilen. Ob eine Klage für dich positiv ausgeht, stehe ebenfalls in den Sternen. Aus dem Bauch raus würde ich deine Chancen eher schlecht beurteilen. Und das gute Verhältnis zur Ex wird sicher belastet. Ist es das Wert??

Was meint deine Ex zu deinem Anliegen? Vielleicht kannst du dich ja so mit ihr einigen? Ggf. den ausstehenden Betrag auf einem Sparbuch für den Junior anlegen???

Grüße

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