Zahlen fürs Kind

11. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
schnuki82
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)
Zahlen fürs Kind

Hallo,

ist es richtig wenn Vater fürs Kinder sachen zahlen soll: Klamoten, Schuhe usw. wenn er unter dem Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle liegt?

und er nur Hartz IV hat, und Alleinstehend ist.
Die Mutter zwar auch nur Hartz IV, aber sie 2 Kinder hat
und Alleinerziehend ist, und mehr Hartz IV hat als der Vater?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wovon soll er das denn bezahlen?
Mehr ALG2 bekommt die Mutter allerdings auch nicht. Meines Wissens sind die Sätze für die Geschlechter gleich. Wenn das Kind bei der Mutter lebt, dann erhält diese den Satz für das Kind mit. Daraus sind auch die entsprechenden Anschaffungen zu tätigen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Mehr ALG2 bekommt die Mutter allerdings auch nicht. Meines Wissens sind die Sätze für die Geschlechter gleich. Richtig. Wer aber alleinerziehend ist, erhält einen Mehrbedarfszuschlag - natürlich auch dann, wenn er alleinerziehender Vater ist. Und daher ist die Aussage des TE schon korrekt, daß sie mehr erhält. Generell muß der TE gar nichts zahlen - tut er es dennoch, ist das sein Problem und keine rechtliche Frage.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
schnuki82
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

die Mutter bekommt ca. 1500,- € ALG II vom Jobcenter.
Regelleistung der Mutter: 382,- € und vom Kind ca.
255,- € und fürs weitere Kind: 224,- €.
Insgesamt mit der Miete 1.500,- €

und der Vater bekommt als Alleinstehender ca. 678,- €
mit der Miete, und muss davon noch Strom, Heizung, NK, und der Miete bezahlen, Internet, Telefon, usw.

also hat die Mutter sehr wohl mehr, und sie bekommt einen
Mehrbedarf für Alleinerziehend: ca. 138,- €






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-- Editiert user1982 am 11.10.2013 15:55

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@user1982,
Sie müssen keine Kleidung oder Schuhe o.ä. für die Kinder von Ihrem Regelsatz bezahlen.
Der Regelsatz, den die Mutter für die Kinder erhält, beinhaltet auch diese Kostenfaktoren.


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