Mein 23jähriger Sohn wohnt z.Zt. in meiner ETW. Nun ist er mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er verrichtet keinerlei vereinbarte Hausarbeit und zahlt mir auch nicht das vereinbarte Kostgeld in Höhe von 150 Euro. Auf meinen Hinweis, die Wohnung unverzüglich zu verlassen und sich ein eigenes Zimmer zu suchen reagiert er mit Drohungen.
Frage: Was kann ich unternehmen, um meinen Sohn nun aus der Wohnung zu bekommen?
Wohnungsverbot für meinen Sohn
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 09:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsverbot für meinen Sohn
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 10:52
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
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#2
Antwort vom 4. Januar 2006 | 06:27
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 22x hilfreich)
Naja, das kann aber lange dauern. Unter Umständen sogar Jahre. Prinzipiell ist das natürlich rechtlich der richtige Weg. Ich würde da allerdings anders vorgehen: Warten bis er nicht da ist, rein in die Bude und Schloß austauschen! Ist ja schließlich Deine Wohnung und Dein Sohn - also zeig Ihm mal wer der Herr ist!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Januar 2006 | 08:56
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
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#4
Antwort vom 4. Januar 2006 | 09:49
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
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#5
Antwort vom 4. Januar 2006 | 14:52
Von
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