Wohnsitzwechsel trotz gemeinsamen Sorgerechtes??

3. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ute3005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitzwechsel trotz gemeinsamen Sorgerechtes??

Hallo zusammen,

ich lebe seit 2 Jahren getrennt von meinem Mann. Unsere 3 Töchter (8,6 und fast 5 Jahre), für die wir das gemeinsame Sorgerecht haben, leben bei mir und besuchen regelmäßig jedes 2. WE ihren Vater. Bislang haben wir alles unter uns geregelt ... und weder hinsichtlich des Umgangsrechtes noch hinsichtlich der Unterhaltszahlungen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen.

Seit einem Jahr habe ich einen Freund, der etwas mehr als 400 km entfernt von mir wohnt. Da wir beide nicht auf Dauer eine Fernbeziehung führen wollen, suchen wir nun nach Möglichkeiten, einander auch räumlich näherzukommen.

Meine Frage:
Besteht die Möglichkeit, dass ich mit meinen drei Mädchen zu meinem Freund ziehe oder kann mein Noch-Mann das verhindern? Ich habe nicht vor, meinem Noch-Mann die Kinder zu entziehen, weil es wichtig für Kinder und Vater ist, den Kontakt zu bewahren. Es wird aber wohl nicht zu vermeiden sein, dass der Kontakt weniger würde, als es momentan der Fall ist. Es wäre aber möglich (und ich wäre auch bereit dazu), dass ich ca. alle 4 Wochen die Kinder zu ihrem Vater bringe und ich selbst mit meinem Freund dann das WE bei meiner Mutter, die auch hier wohnt, verbringe.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Gruß
Ute

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich halte es nicht für gut für die Kinder, so weit weg zu ziehen.
Im Prinzip muss der Vater zustimmen.
Die meisten Mütter schaffen aber einfach Fakten, und die werden von keinem Gericht in Deutschland rückgängig gemacht. Das ist zwar schon fast krimineller Kindesentzug, aber das ist "erlaubt".
Versuche doch, mal mit deinem Ex zu sprechen...
Viel Glück für die Kinder.
Theodor

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#2
 Von 
Ute3005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Theodor,

ich fürchte, du hast das falsch verstanden, vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Ich habe nicht vor, meinem Ex-Mann die Kinder wegzunehmen oder gar zu entführen oder so was.

Ich habe übrigens bereit mit meinem Ex-Mann gesprochen und er hat mir unmissverständlich zu verstehen gegeben,dass er alle in seiner Macht stehenden Mittel ergreifen wird, um einen Umzug seiner Kinder zu vermeiden... wenn er allerdings umziehen wollte .... dann wär das sicher kein Problem und er würde es einfach machen obwohl es vom Ergebnis her das gleiche wär.

Warum ist es nicht möglich, gemeinsam eine Lösung zu finden???? Das frage ich mich immer wieder. Als Eltern hat mein doch ein großes gemeinsames Ziel, nämlich das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder ... und wenn eben diese Kinder in den Mittelpunkt anstelle in den Brennpunkt stellt, hätten die Familiengerichte in der ganzen Welt sicherlich sehr viel weniger zu entscheiden.

Ute

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#3
 Von 
Carsten Dix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schlag ihm vor, die Hälfte der Kosten für Holen und Bringen zu übernehmen und weite den Umgang großzügig aus.
Grüße
Carsten

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#4
 Von 
Ute3005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Carsten,

das wird wohl nicht so einfach sein, den Umgang großzügig auszuweiten. Momentan sind die Kinder jedes 2. WE bei ihrem Vater und es ist niemandem ... erst Recht nicht den drei Kindern .. zuzumuten, alle 2 Wochen 420 km hin und am übernächsten Tag die gleiche Strecke wieder zurückzufahren.

Mit den Kosten dagegen sähe ich kein Problem.Ich würde es schon übernehmen, die Kinder hin- und herzufahren, weil ich ja auch selbst Interesse hätte, regelmäßig hierher zu fahren.

Gruß Ute

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#5
 Von 
Shouny
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,Ute,
habe das gleiche Problem wie Du im November 2002! Würde mich interessieren wie Du nun das ganze hast regeln können. Bei mir ist der Umzug von Bremen nach München geplant und der Kleine müßte dann alle 14 Tage ab Freitag nachmittag mit LH fliegen (begeleitet!!)!!
Melde Dich doch mal, da ich auch nicht sicher bin, ob KV mir da einen Strich durchmachen kann!
Gruss Martina (Viona_jetlag@gmx.de)

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#6
 Von 
Tina922003
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Ute,
stehe vor dem gleichen Problem.
Vielleicht könnten wir uns per e-mail austauschen: shera4769@yahoo.de
(auch mit Martina)
Vielleicht wäre es ein Argument für das Gericht (wenn schon nicht für den Ex...), daß das Zusammenleben mit einem neuen Lebenspartner eine wesentliche Erleichterung und Bereicherung für den Alltag der Mutter und Kind/er darstellt?
Würd mich freuen, von Dir/Euch zu hören. Tina

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