Wohnsitz der Kinder

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Wohnsitz der Kinder

Hallo zusammen,

ich bin seit ca 1 Jahr geschieden (gemeinsames Sorgerecht, regelmäßiger Umgang mit den Kindern mindestens jedes 2. We und die Hälfte der Schulferien), der Hauptwohnsitz der 2 Kinder ist bei meiner Ex.
Nun wollte ich die Kinder als Zweitwohnsitz bei mir anmelden, dies geht laut Einwohnermeldeamt nur mit dem Einverständnis meiner Ex, welche dieses nicht erteilt.
Hab ich als Vater nicht das Recht die Kinder bei mir zu melden ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Kurze Frage.

Was hättest Du davon, sie bei Dir zu melden?

26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Sollte mit den Kids mal etwas sein, wird ohne Meldung der Kids bei mir immer nur die Adresse der Mutter gefunden.

-- Editiert von faq am 08.11.2005 13:42:48

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Das verstehe ich jetzt nun auch nicht so ganz.
Meinst Du, wenn einem Kind z.b. bei Deinem Umgangswochenende alleinig etwas zustößt?

Hm..ich frage deshalb, weil Dein Wunsch, auf 2 Wohnsitz wohl eher äusserst selten ist.

Und ich weiß, wenn meinen Kindern etwas zustößt, und angenommen die Polizei will den Vater informieren(meine Kinder lebenb bei ihm) und sie erreichen ihn nicht, dann kommen sie zu mir, als 2. Sorgeberechtigte.

Oder etwa nicht?Ähm.....nun überkommt mich selber eine Frage auf *malKaffetrinkengehtundnachdenkt*

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Denkst Du das ein Polizeicomputer auch die Sorgeberechtigten ausspuckt ???
*mmmh* wohl eher nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nein, aber der Kaffe hat gewirkt, bedeutet, ich habe mich grad mal erkundigt.
In dem Fall, die Polizei trifft denjenigen nicht an, geht es erstmal zum Einwohnermeldeamt, im Standesamt ist das andere Elternteil nun ja auch aufgeführt....und die finden Dich schon, keine Sorge ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Hast eine Idee wie lange das dauert bis die was finden ??
Kann doch kein Problem sein Sie gleich als zweitwohnsitz zu melden.
In anderen Bundesländern geht es auch ohne den anderen Elternteil

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Gibt es denn dann nicht Probleme, mit der Meldung des Zweitwohnsitzes?Zum Beispiel müßte doch gegeben sein, das die Kinder mindestens(hälftig?) bei Dir leben, was dann bei Unterhaltsstreitigkeiten alles erschwert werden könnte.

Wie gesagt, mir ist es eher neu, bzw. noch nie aufgefallen, das jemand den Zweitwohnsitz bei sich melden wollte.

Wie ist das dann z.b. mit der Lohnsteuerkarte?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mirko36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum nicht,Ich bin ein alleierziehender Vater mit 2Kindern die bei mir ihren 1.Wohnsitz haben.
Meine EX-Frau ist ausgezogen und möchte dass die Kids bei Ihr den 2.Wohnsitz haben, sonst würde ihr nicht so viel Wohnraum zustehen.
Doch die Kinder sind ja jedes 2.Wochenende und die Hälfte der Ferien bei Ihr.
Also wie gesagt, mit dem 2.Wohnsitz stehen dir bis zu 75qm Wohnraum zu, zumindest wenn du Arbeitslosengeld beziehst.
Ist doch eigendlich ne gute Sache.

gruss


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb295985-80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Minderjährige Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten werden im Regelfall mit Zweitwohnsitz bei demjenigen Sorgeberechtigten eingetragen, bei dem das Kind nicht hauptsächlich ist.

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnsitz

...das würde eigentlich jede weitere Diskussion überflüssig machen.

Gruss

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2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Bei Arbeitslosengeld ist völlig einerlei, wie groß die Wohnung ist. Wenn es allerdings um ALG II geht, dann wird schon geschaut. Allerdings werden "Wochenendkindern" eben nicht die vollen 15 qm zusätzlich zugebilligt, vom Staat bezahlt. Die Möglichkeit der Übernachtung reicht aus.

Was diese Zweitanmeldung nun soll, ist mir immer noch nicht klar. Vorteile daraus kann man doch allenfalls ziehen, wenn man jemanden glauben machen möchte, die Kinder lebten überwiegend dort. Das wäre, eben die größere Wohnung oder aber die Familienzuschläge aus dem öffentlichen Dienst. Letztere setzen aber voraus, dass die Kinder auch dort leben und nicht nur gemeldet sind.

Das überzeugt mich also alles nicht sehr.

wirdwerden

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