Wohnsitz Kind bei Trennung

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)
Wohnsitz Kind bei Trennung

Guten Tag,

folgende Situation liegt vor: ein verheiratetes Paar mit Kind hat sich getrennt. Die Frau zieht mit dem Kind aus. Nach Einzug in der neuen Wohnung muss sich die Frau beim Einwohnermeldeamt melden, muss das Kind mit angemeldet werden? Der Vater des Kindes möchte das Kind noch in der alten Wohnung gemeldet lassen, auch wenn das Kind im Trennungsjahr hauptsächlich bei der Frau ist. Gibt es ein Gesetz das vorschreibt, wo das Kind im Trennungsjahr gemeldet werden muss?
Kann die Frau ihre Wohnung als Zweitwohnsitz des Kindes angeben? Über Antworten und Hinweise wäre ich dankbar.




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"MfG briwie"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo briwie,
nachdem dir niemand antwortet, schreibe ich dir meinen Wissensstand.

Wo das Kind gemeldet ist, der bekommt auch das Kindergeld. Eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes kann jederzeit auch ohne Zustimmung des anderen Elternteil gemacht werden, nur für die AnmeldungÄ/Ummeldung für den Erstwohnsitz ist die Zustimmung des anderen Elternteil notwendig.

VG,
KarlFranz

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo das Kind gemeldet ist, der bekommt auch das Kindergeld. <hr size=1 noshade>


Nicht ganz. Der Kindergeld erhält derjenige der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 EStG ).
Die Meldebescheinigung ist ein Indiz, aber im Streitfall müssen andere Nachweise vorgelegt werden, wo das Kind lebt.

Weitere Hinweise:
Die Meldung des Kindes kann entscheidend sein, bei der Frage wer Steuerklasse II erhält (§ 24b EStG ).
Wer das Kindergeld erhält, bekommt die Riester-Kinderzulage (§ 85 Abs. 1 EStG ).

Interessant wäre hier, warum der Mann will, dass das Kind bei ihm gemeldet ist.
Die Frau sollte auf jeden Fall gut überlegen, ob sie dem zustimmt. Es kann noch andere Fälle geben, wo es sich als Nachteil erweisen kann.

Je nach finanzieller Lage der Familie z.B. beim ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld etc. etc.

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