Wohnrecht - eheähnliche Gemeinschaft

25. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)
Wohnrecht - eheähnliche Gemeinschaft

Gibt es ein Wohnrecht (Gewohnheitsrecht) bei einer eheähnlichen Gemeinschaft?
Partner hat noch eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt, in die er jederzeit könnte. Arbeitsmäßig stände dem auch nichts im Weg. Mietvertrag in gemeinsamer Wohnung läuft nur auf die Frau. Oder kann man ihn, sozusagen von heute auf morgen vor die Tür setzen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallöchen,

wenn sie nicht verheiratet sind, könnte sie ihn jederzeit vor die Türe setzen, denn Vetragspartner(Mitvertrag) ist ja scheinbar nur sie.

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"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Gibt es ein Wohnrecht (Gewohnheitsrecht) bei einer eheähnlichen Gemeinschaft?
...
Oder kann man ihn, sozusagen von heute auf morgen vor die Tür setzen?

Muss aber eine nette eheähnliche Gemeinschaft sein... :augenroll:

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"gruß azrael"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

So genau weiß ich es nicht, wie "nett" die ist. Bekannte sagt nur immer ihr reicht es jetzt und er soll ausziehen (er arbeitet anscheinend nie u. läßt sich von ihr durchbringen). Da sie aber schon länger zusammen sind, gab er ihr beim letzten "Rauswurfversuch" zur Antwort, dass das gar nicht geht weil er durch die Zeit ein Gewohnheitsrecht hätte hier zu wohnen. Und ich dachte mir, das kann so nicht sein, da Mietvertrag nur auf sie geht und er ja eine eigene Wohnung hat. Wie es scheint wird er freiwillig wohl nicht ausziehen. Was könnte sie im "Ernstfall" eigentlich machen? Habe keine Ahnung wie ernst es ihr eigentlich ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, ob man jemanden von jetzt auf sofort ohne triftigen Grund (Diebstahl, Gewalt) vor die Tür setzen kann, das weiss ich nicht. Was sie aber ohne weiteres machen kann: kurze Frist setzen, schriftlich. Wenn die nicht eingehalten wird, Räumungsklage beim Gericht einreichen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Irgendwie habe ich auch mal gehört, wenn keine "Ausweichwohnung" vorhanden ist, geht es nicht so einfach. Aber der "Herr" wäre ja schön blöd sich aus dem Kuschelnest freiwillig zu verabschieden. So müsste er ja Hartz IV beantragen und dann irgendwann mal Druck bekommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

wo ist der Gute denn gemeldet?

Ansonsten Klamotten vor die Türe, Schloß auswechseln oder Polizeilich entfernen lassen wegen Hausfriedensbruch.

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"Liebe Grüße"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, und dann sagt er "wieso Hausfriedensbruch"? Ich wohn hier doch seit xyz Jahren. Dann sagt die Polizei sehr freundlich, dass sie für die Klärung privatrechtlicher Probleme nicht zuständig sei, womit sie auch Recht hat.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Er ist unter der Anschrift von Bekannten gemeldet, als Zweitwohnung aber auch in anderer Stadt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Anscheinend ist das alles gar nicht so einfach. Meine Meinung wäre auch gewesen, wenn Mietvertrag nur auf sie läuft hat er eigentlich kein Recht hier zu sein. Also einfach raus. Wie sich im Laufe der Zeit herausgestellt hat, macht er das aber mit System, da seine "Beziehungen" alle so 3 - 4 halten, er immer bei den Freundinnen wohnt und dann wieder in seiner Wohnung landet. Die ja dann so rein rechnerisch seit 25 Jahren immer leer steht (Eigentumswohnung) und von Mutter finanziert wird. Also er scheint zu wissen, wie er das anstellen muss um möglichst lange "durch gefüttert zu werden".

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, dazu gehören doch zwei. Wenn er in der Stadt, in der er mit seiner Holden lebt, nicht arbeitet, einfach kurze Frist setzen, schriftlich. Wenn das nicht klappt, Räumungsklage erheben. Nur dasitzen und jammern, und nichts tun, damit bekommt man den Kerl mit Sicherheit nicht raus.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Stimmt. Aber allzu sehr will ich mich in deren Beziehungskiste auch nicht einmischen. Was mir gerade beim Aufräumen so durch den Kopf gegangen ist, ist dass das ganze ja fast System hat. Aber erst muß wohl sie mal etwas klarer sehen. Interessant ist die rechtliche Situation allemal. Hätte es mir auch einfacher gedacht. Danke wirdwerden . :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ach, Du räumst auch am Sonntag auf? Ich habs die letzten zwei Stunden auch gemacht. Was wichtig ist: die Freundin muss erst einmal den Abstand finden. Will sie oder will sie nicht? Wenn sie will, dann eben kurze Frist setzen. Dann Räumungsklage. Ach ja, wenn sie sich von ihm jetzt in der Wohnung trennt, bitte auch nicht mit Lebensmitteln oder so versorgen. Mit gar nichts. Ganz konsequent. Das muss sie nun wirklich nicht. Und diese Konsequenz könnte ja dazu führen, gekoppelt mit der Aufforderung auf Auszug, dass er freiwillig das Feld räumt, einfach, weil es zu unbequem wird?

Nur sone Idee. Nur, die Freundin muss in der Lage sein, sowas durchzuhalten.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Anscheinend ist das alles gar nicht so einfach.


Natürlich ist es das.

Der Mietvertrag läuft auf sie. Aus einem, auch länger anhaltenden Aufenthalt, kann hier kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

Wenn er nicht gehen will, einfach die Polizei rufen, die wird, wenn er dort nicht gemeldet ist, vor die Tür setzen. Auch wenn er kein "Ausweichquatier hat, sein Problem.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallöchen,

ich meine auch, dass wenn der Gute dort nicht gemeldet ist, sie von Ihrem Hausrecht Gebauch machen kann.

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"Liebe Grüße"

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