Hallo,
Ich habe mit meinem Partner ein 3-jähriges Kind, wir sind nicht verheiratet, allesdings haben mein Partner und ich beide das Sorgerecht.
Wenn es nun zu einer Trennung kommt, möchte ich gerne absichern, dass das Kind bei mir dauerhaft wohnt.
Meines Wissens nach wird bei Ehescheidungen danach geschaut, wer sich bisher vornehmlich um die Kinderbetreuung gekümmert hat; ist dies bei unehelichen Gemeinschaften ebenso?
(Ich habe nach der Geburt des Kindes 1 Jahr Elternzeit genommen, gehe seitdem wieder voll arbeiten. Mein Partner ist ebenfalls -ohne Unterbrechung- voll erwerbstätig.)
Vielen Dank für euren Rat!
Wohnrecht Kind aus nichtehelicher Gemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo Sabinsky,
ich hatte mir vor 2 Jahren die gleichen Fragen gestellt, wie du. Der Vater meiner Kinder und ich waren ebenfalls nicht verheiratet und hatten das gemeinsame Sorgerecht (frage mich bis heute, welcher Affe mich gebissen hatte, das überhaupt zu machen). Die Frage nach der Betreuung hatte sich aber ziemlich schnell erledigt, da mein Ex-Freund nie davon ausgegangen ist, die Kinder zu sich zu nehmen.
Weißt du denn, wie dein Freund sich verhalten würde? Normalerweise, wenn man längere Zeit mit einem Menschen zusammen ist, kann man seine Reaktion ein bißchen einschätzen. Vielleicht machst du dir ja völlig unnötig Sorgen
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Hi Engelchen,
ich schätze meinen Freund so ein, dass er alles daran setzten wird, das das Kind bei ihm wohnt (ausser das Kind sagt ausdrücklich, dass es bei Mama bleiben möchte).
Hängt dein Kind denn mehr an dir oder an deinem Freund?
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