Wieder mal die Vaterschaft......

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)
Wieder mal die Vaterschaft......

Hallo,

bei uns ist es ziemlich durcheinander. Ich versuche mich mal kurz zu fassen.

Meine Tochter wurde nach einem Türkeiurlaub schwanger. Zuhause hatte sie während dieser Zeit eine länger andauernde Affaire. Nach dem Urlaub war sie schwanger. Meine Tochter war die ganze Zeit überzeugt, ihre Türkeiliebe sei der Vater. Schon vor der Geburt wurde in der Türkei die Vaterschaft anerkannt. Der türkische Junge und seine Familie freuten sich und wissen bis heute nichts von dem Drama. Nach der Geburt konnte man es dann leider jedoch schon ahnen. Meine Tochter machte dann heimlich einen Vaterschaftstest. Negativ. Der türkische Junge ist nicht der Vater.
Meine Tochter informierte dann ihre ehemalige Affaire. Wieder privater Schwangerschaftstest: postitiv. Ab da zahlte die Affaire dann mtl. 200 Euro, alles heimlich, da er ebenfalls in festen Händen ist. Er versprach, seine Familie in Kenntnis zu setzen und sich dann um den Jungen zu kümmern. Monat um Monat verstrich. Dann sagte die Affaire kurz und bündig, es wolle niemals Kontakt zum Kind haben.
Der türkische Vater in der Türkei weiss bis heute nichts darüber. Meine Tochter will die Familie nicht enttäuschen, da die wirklich alle ganz lieb sind und meinen Enkel in ihr Herz geschlossen haben. Bitte nun keine Wertung, ist sowieso alles bereits gelaufen.
Meine Tochter war nun beim Anwalt. Ihr steht Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt zu (ausgerechnet von der Anwältin ca. 1.100 Euro). Die Affaire will nur Kindesunterhalt zahlen und meint, meine Tochter würde nur Geld bekommen ab dem Tage der Vaterschaftsanerkennung. Ähnliches hat wohl auch die Anwältin meiner Tochter gesagt. Außerdem müsse ein türkisches Gericht die Vaterschaft zurücknehmen, bevor überhaupt eine Vaterschaftsanerkennung der Affaire in Deutschland möglich ist. Und wenn man weiss, wie schnell türkische Gerichte sind, kann man davon ausgehen, dass das Jahre dauern wird.

Weiß jemand, welche Möglichkeiten meine Tochter in diesem Fall überhaupt hat? Die Affaire zahlt ja schon seit gut einem halben Jahr 200 Euro fürs Kind (jetzt 16 Monate alt). Reicht das denn wirklich nicht aus, um diesen Zeitpunkt als Fixpunkt für Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt anzusetzen?

Bin gespannt auf Antworten.

Viele Grüße

Petra

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Strumpfhose
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

Solange die "Affaire" die Vaterschaft nicht rechtswirksam anerkannt hat, und dies ist erst dann möglich wenn "der türkische Junge" seine Vaterschaft angefochten hat (solange gilt er rechtlich gesehen noch als Vater) muss die "Affaire" offiziell gar keinen Unterhalt leisten, da ja rechtlich gesehen gar keine Vaterschaft besteht.
Ich gehe mal davon aus, dass deine Tochter nicht drumrum kommt, dem "türkischen Jungen" reinen Wein einzuschenken, damit dieser dann die Vaterschaftsanfechtung durchführen kann. Unter Umständen könnte dieser denke ich auch Schadensersatz geltend machen (zumindest nach deutschem Recht) falls er dem Jungen irgendwelche Zuwendungen zukommen ließ, da deine Tochter ihn ja so gesehen schon "veräppelt" hat, sie weiss ja dass er nicht der Vater ist, somit könnte der Tatbestand der Täuschung vorliegen.

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Petra,

mag sein, dass es für deine Tochter unangenehm wird, dem türkischen Jungen und seiner Familie die Wahrheit zu sagen. Er und das Kind haben ein Menschenrecht darauf, das Recht des Kindes auf Kenntniss seiner Abstammung ist auch gesetzlich verankert.

Für ihre Zukunft ist das ein unvermeidlicher Schritt, der m.E. mit jedem weiteren Herauszögern nur schwerer wird.

Das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft hat der rechtliche Vater innerhalb von zwei Jahren nach Erlangung der Kenntnis von Umständen, die berechtigte Zweilfel an seiner Vaterschaft begründen (die Frist beginnt erst mit dem Eintritt dieser Erkenntnisse zu laufen).

Eventuell ist ja eine Anfechtung auch vor einem deutschen Gericht möglich, deine Tochter sollte sich hierüber bei ihrer Anwältin informieren.

Denn auch sie hat die Möglichkeit, stellvertretend für das Kind die Vaterschaft des türkischen Jungen anzufechten.

Das wäre m.E. der nächste Schritt.

Erst dann ist eine Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater möglich.

Im Bedarfsfall kann auch diese auf dem Klageweg festgestellt werden.

Schade für das Kind, dass hier die Aussichten, einen tragfähigen Kontakt zu seinen väterlichen Wurzeln aufzubauen deinen Schilderungen nach zumindest derzeitig eher gering zu sein scheinen.

Einen Beitrag zur guten Wendung der gegebenen Situation kannst du m.E. dadurch leisten, dass du deiner Tochter den Rücken stärkst, zu den Konsequenzen vergangener Fehlentscheidungen aufrecht zu stehen und damit den zukünftigen Weg des Kindes von verborgenen Fallgruben möglichst frei zu räumen.

Dem Kleinen zuliebe.

Nix für Ungut!


Grüße




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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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#4
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich mittlerweile persönlich auch bei einem Jugendamt erkundigt. Es ist tatsächlich so, dass erst die Vaterschaft angefochten werden muss und erst nach Aufhebung die neue Vaterschaft festgestellt werden wird. Parallel geht angeblich gar nichts. Unterhaltsmäßig ist es so, dass Kindesunterhalt ab Geburt vom Vater nachgezahlt werden muss...mit dem Betreuungsunterhalt wird es nicht so einfach.

Zu der moralischen Wertung: Ich sehe es genauso. Sie hätte von Anfang an, zumindest da, wo sie den ersten Vaterschaftstest gemacht hat, klaren Wein einschenken müssen. Das wäre fair gewesen. Ich habe ihr auch gesagt, sie soll zumindest und sofort den Kontakt zur Türkei einstellen. Aber man ist nicht an ihrer Stelle. Sie meinte, ein Vater, der sich bemüht, ist besser für ihr Kind als einer, der das Kind zutiefst ablehnt. Außerdem wollte sie es der türkischen Familie nicht antun, die den Kleinen mit Liebe überschüttet hat. Unterhalt bekam sie aus der Türkei keinen. Und bis zum Vaterschaftstest war sie auch davon ausgegangen, dass es sich um das Kind des türkischen Jungen handelt.

Nachdem sie wußte, wer nun tatsächlich der Vater war, nahm sie Kontakt zum richtigen Vater auf. Er ist Berufsssoldat, versprach ihr, nach seinem Einsatz seiner Familie vom Kind zu erzählen und sich dann auch ums Kind zu kümmern. Er überwies ihr freiwillig 200 Euro, sie solle aber niemandem erzählen, dass er der Vater sei. Nach dem Einsatz meinte er, er würde lieber seinen letzten Groschen bezahlen, als jemals dieses Kind zu akzeptieren. Da wusste seine Freundin wohl Bescheid.

Welche Moral ist besser?

Schade ist es nur für den Kleinen. Er ist so ein süßes, drolliges Kerlchen. Sein Vater weiss gar nicht, was ihm da entgeht.

Wünsche hier allen alles Gute und viel Kraft, mit den Problemen fertig zu werden.

Petra

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#5
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich mittlerweile persönlich auch bei einem Jugendamt erkundigt. Es ist tatsächlich so, dass erst die Vaterschaft angefochten werden muss und erst nach Aufhebung die neue Vaterschaft festgestellt werden wird. Parallel geht angeblich gar nichts. Unterhaltsmäßig ist es so, dass Kindesunterhalt ab Geburt vom Vater nachgezahlt werden muss...mit dem Betreuungsunterhalt wird es nicht so einfach.

Zu der moralischen Wertung: Ich sehe es genauso. Sie hätte von Anfang an, zumindest da, wo sie den ersten Vaterschaftstest gemacht hat, klaren Wein einschenken müssen. Das wäre fair gewesen. Ich habe ihr auch gesagt, sie soll zumindest und sofort den Kontakt zur Türkei einstellen. Aber man ist nicht an ihrer Stelle. Sie meinte, ein Vater, der sich bemüht, ist besser für ihr Kind als einer, der das Kind zutiefst ablehnt. Außerdem wollte sie es der türkischen Familie nicht antun, die den Kleinen mit Liebe überschüttet hat. Unterhalt bekam sie aus der Türkei keinen. Und bis zum Vaterschaftstest war sie auch davon ausgegangen, dass es sich um das Kind des türkischen Jungen handelt.

Nachdem sie wußte, wer nun tatsächlich der Vater war, nahm sie Kontakt zum richtigen Vater auf. Er ist Berufsssoldat, versprach ihr, nach seinem Einsatz seiner Familie vom Kind zu erzählen und sich dann auch ums Kind zu kümmern. Er überwies ihr freiwillig 200 Euro, sie solle aber niemandem erzählen, dass er der Vater sei. Nach dem Einsatz meinte er, er würde lieber seinen letzten Groschen bezahlen, als jemals dieses Kind zu akzeptieren. Da wusste seine Freundin wohl Bescheid.

Welche Moral ist besser?

Schade ist es nur für den Kleinen. Er ist so ein süßes, drolliges Kerlchen. Sein Vater weiss gar nicht, was ihm da entgeht.

Wünsche hier allen alles Gute und viel Kraft, mit den Problemen fertig zu werden.

Petra

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Der türkische Junge ist nicht der Vater

Nach all dem, was du hier postest, ist die Familie doch ganz verrückt nach dem Knaben. Könnte doch die Mutter mit dem "türkischen Jungen" sprechen, vielleicht macht es ihm nichts aus, daß er nicht der Erzeuger ist. So etwas gibt es, auch hier in Deutschland! :love:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Was glaubt Ihr, was für eine Schande es für diese türkische Familie in ihrem türkischen Heimatort sein wird, wenn herauskommt, dass sie von der vermeintlichen "Schwiegertochter in spe" gelinkt worden sind ? Der junge Türke wird grosse Probleme haben, eine türkische Ehefrau zu bekommen.


Ich glaube dir das alles, ohne Ausnahme! Ist denn nun wenigstens deiner Tochter die Unverantwortlichkeit ihrer Sexspiele bewußt? Hast du sie nicht aufgeklärt, daß man so ein biologisches "Ergebnis" verhindern kann? So macht sie u.U.
2 Familien unglücklich für ein bischen Spaß, den sie hatte!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#9
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

@ Pachlus

Also zum Sex gehören immer noch 2, okay?
Für den Türken dürfte es jetzt schon schwierig sein, meinste nich auch?
Immer diese Doppelmoral. *kopfschüttel*

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Also zum Sex gehören immer noch 2

Also das höre ich zum ersten Male in meinem Leben, danke für die Aufklärung, aber in diesem Fall waren es mindestens drei! :grins:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#11
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich denke Petra sieht das alles schon sehr richtig und hält das Verhalten der Tochter auch nicht für gut. Vorwürfe an sie sind an der falschen Adresse!
Ich denke wenn deine Tochter sich nicht freiwillig zur
Wahrheit bekennt sollte Petra das übernehmen. Also @Petra, sag deiner Tochter eine Frist bis dahin sie alles selbst klären kann, ansonsten wirst du tätig.
Grüße

-----------------
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#12
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich danke Euch noch einmal alle für Eure Kommentare. Die rechtliche Seite ist ja nunmehr einigermaßen geklärt, und die moralischen Argumentationen kann ich auch nachempfinden. Trotzdem einen besonderen Dank an die, die mich "verteidigt" haben ;-)

Wie gesagt, ich finde die ganze Sache natürlich auch nicht gut. Ich habe meiner Tochter nach dem 1. Vaterschaftstest gesagt, sie soll klare Verhältnisse schaffen, zumindest den Kontakt zur Türkei sofort abbrechen. Aber sie ist volljährig, ich kann ihr nichts mehr vorschreiben, nur raten, und sie hat für sich ihre Gründe so zu handeln wie sie es tut.

Einmal wollte der türkische Junge den Kontakt zu meiner Tochter von sich aus abbrechen. Die beiden sind halt aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Außerdem kann meine Tochter wirklich ein Biest sein, wenn es nicht nach ihrem Willen geht. Der Junge hingegen ist noch total gutgläubig und lieb. Er schrieb mir also, dass er die Nase voll hätte, den Kontakt einstellen würde und erklärte weshalb. Ich wußte zu der Zeit schon von dem Vaterschaftstest und unterstützte ihn daher in meiner Antwortmail in seinem Vorhaben. Ich riet ihm dringendst, sich wirklich nicht mehr zu melden. Aber kurze Zeit spät hatten die beiden wieder Kontakt.

Was soll ich als Mutter also schon machen? Ich mische mich schon mehr als genug ein. Und Leidtragende sind eigentlich alle, auch meine Tochter. Sie ist unglücklich, weil mein Enkel keinen Vater hat und sie auch alleine ist. Sie hatte sich das anfangs auch anders vorgestellt. Sie wollte nach der Geburt nach Istanbul ziehen - aber Istanbul gefiel ihr immer weniger, zumal der türkische Junge dort keine Zugeständnisse machen wollte. Nach Deutschland wollte er aber auch auf keinen Fall. Dann kamen nach der Geburt die Zweifel an der Vaterschaft. Dann das Fiasko mit dem richtigen Vater, der lieber bis zum Umfallen zahlen würde, als sich um das Kind zu kümmern (wörtlich!) Ich finde das alles auch schon ganz schön hart. Wenn er sich ums Kind gekümmert hätte, wie vorher versprochen, hätte meine Tochter auch gar nicht erst dieses Theater mit Betreuungsunterhalt gestartet. Sie hätte dann weiterhin nur 200 Euro von ihm angenommen wie seit dem Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung. Von dem türkischen Jungen hat sie übrigens noch nie einen Pfennig verlangt. Er arbeitet fleißig, verdient aber kaum etwas. Es ist schade, dass er von den beiden nicht der Vater ist.

Tja, kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen. Trifft mal wieder zu.

Danke Euch fürs Zuhören.

Petra

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