Wie kann ich jetzt rausbekommen wieviel Kindesunterhalt ich für meine Tochter zahlen muss?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich jetzt rausbekommen wieviel Kindesunterhalt ich für meine Tochter zahlen muss?

Hallo,

irgendwie blicke ich da nicht durch mit dem neuen Kindesunterhalt!

Kann mir mal jemand helfen?
Ich verdiene im Durchschnitt monatlich 1600,00 € Netto und habe 2 Kinder! Meine Tochter ist 8 Jahre alt und mein Sohn ist 5 Jahre alt. Meine Tochter lebt bei meiner Ex-Freundin und mein Sohn lebt bei uns!Ich bin jetzt verheiratet! Wie kann ich jetzt rausbekommen wieviel Kindesunterhalt ich für meine Tochter zahlen muss.
Es besteht ein Titel für meine Tochter über 245,00 € Unterhalt monatlich, wobei ich im moment jedoch nur 203,00 € im Monat zahlen muss.

Falls es wichtig ist, ich lebe in NRW!

Über Hilfe von euch würde ich mich sehr freuen.




-- Editiert von kraje1412 am 03.01.2008 11:14:17

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Kraje,

wenn ein Titel für einen Betrag von 245€ vorliegt, hast du den zu bedienen.
Wer hat bestimmt, dass du nur 203€ zahlen musst? Was ist mit dem Rest?

Nach neuer DDT läge der Anspruch der Tochter bei 262€ und der deines Sohnes bei 216€.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das hat die Tante vom Jugendamt mir ausgerechnet!
Aber da wurde meine Ehefrau ja noch miteingrechnet!

Gruß

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Kraje,

ja, die Ehefrau kriegt jetzt nur noch was ab, wenn nach Zahlung von KU noch was übrig bleibt.
Kinder sind vorrangig.

Ist der Betrag von 203€ tituliert?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, habe einen Titel über 245,00 €! Die haben das ausgerechnet und mir ein Schreiben geschickt wo es nochmal drinsteht!

Werde ich jetzt echt 245,00 € zahlen müssen?
Dann bin ich echt am Ar...! Dann gehe ich ja bald nur noch zum Leben arbeiten. :(

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Kraje,

mit Titeln kenn ich mich jetzt nicht aus...

Aber, wenn eine Neuberechnung ansteht, dann wirst du mit 245€ nicht davonkommen, sondern den neuen Betrag von 262€ zahlen müssen.

quote:
Dann bin ich echt am Ar...! Dann gehe ich ja bald nur noch zum Leben arbeiten.


Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt es denn das auch Kreditzahlungen vom durchschnitlichen Monatsgehalt abgezogen werden??

Wir zahlen schon 550,00 € Miete!
Wovon sollen wir denn dann noch Leben?

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Sind diese Darlehen vor Geburt der Tochter schon vorhanden gewesen?

Nichtsdestotrotz musst du den Mindest-KU aufbringen und der liegt bei 245€.

quote:
Wovon sollen wir denn dann noch Leben?


Ganz abwegiger Gedanke: Wie wärs, wenn deine Frau sich am Lebensunterhalt beteiligen würde?
SIE kann dafür selbst sorgen, deine Tochter nicht.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Du bist aber ne ganz schön agressive was?
Nein der Kredit ist erst nach der Geburt meiner Tochter entstanden.

Was muss ich denn nun zahlen 262,00 € oder 245,00 €?
Also du musst dir schonmal einig werden darüber was du so schreibst!

Meine Frau geht auch Arbeiten!
Sie hat einen Minijob auf 400,00 € Basis!
Mehr geht leider net, weil der kleine ja auch mal irgendwann aus dem Kindergarten kommt, oder soll ich mir noch ne Tagesmutter leisten?

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ne, ich bin nicht *agressive*, überhaupt nicht. Es stört mich nur, wie du versuchst den KU deiner Tochter zu drücken.
Kann sie was dafür?

Die 245€ kämen nur zustande, wenn die Darlehen berücksichtigt würden.
Ansonsten liegt der Bedarf bei 262€.

Wenn ich von deinem Einkommen jetzt 262€ abziehe und KG 154€ + das Gehalt deiner Frau addiere, so komme ich auf 1892€. Sooo schlecht ist das ja nicht, oder?

Grüßle





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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Kraje1412 hallo,
der Junge lebt bei dir und deiner Frau?
Wird der Unterhalt nicht gegenseitig aufgerechnet? Oder zahlt die Mutter Unterhalt an das Kind?



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#11
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann habe ich es wohl falsch ausgedrückt.
Meine Tochter ist von meiner Ex und der kleine mit meiner jetzigen Frau.

Macht es nichts aus, dass ich einen Titel über 245,00 € habe? Können die den ohne weiteres abändern?
Ich kann den Titel auch nicht einfach ändern.

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#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry ,habs gefunden !

LG

-- Editiert von dori23 am 03.01.2008 19:42:40

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#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Also ,mal langsam :

quote:
Nein, habe einen Titel über 245,00 €! Die haben das ausgerechnet und mir ein Schreiben geschickt wo es nochmal drinsteht!

quote:
wobei ich im moment jedoch nur 203,00 € im Monat zahlen muss.

Wenn du das nicht schriftlich hast ,das du nur 203€ zahlen brauchst ,weißt du schon das du dir momentan SCHULDEN aufhäufst ??

Der Titel besagt 245€ ,das heißt du mußt im laufe der Zeit an die Mutter die fehlende Differenz noch zahlen !!
Das sind immerhin 40€ Schulden ,die du dir mal locker vom Hocker MONATLICH sammelst !

Bist du dir dessen Bewusst ??

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#14
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dori,

ich habe es schriftlich vom Jugendamt das ich nur diese Summe in Höhe von 203,00 € monatlich bezahlen muss!

Wieso mache ich schulden, wenn das Jugendamt sagt dass ich nur soviel bezahlen muss?

Verstehe es net so ganz!

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#15
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:

Ist der Betrag von 203€ tituliert?
von Schwesterchen - 03.01.2008 13:35:26


quote:

Nein, habe einen Titel über 245,00 €! Die haben das ausgerechnet und mir ein Schreiben geschickt wo es nochmal drinsteht!
von Kraje1412 - 03.01.2008 13:44:50


Weil du das gesagt hast ,nicht das 203€schriftlich festgelegt wurden !

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#16
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Tituliert habe ich ja auch nichts, sondern nur ein Brief vom Jugendamt. Der Titel habe ich seperat. Der Unterhalt wird bei mir jedes Jahr neu berechnet, wegen dem Einkommen.

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#17
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ach so ,wenn du die 203€ schriftlich hast ist alles in Ordnung .
Wollte dich ja nur warnen ,wenn das ein mündliche Sache war ,das sie die Differenz nachfordern könnte !

Aber so ist ja alles in Butter !

LG

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#18
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Na also,

wenn der Unterhalt jedes Jahr neu berechnet wird, sollte sich durch die Reform der KU für deine Tochter bei 262€ bewegen.
Dein SB bleibt nach Abzug zweimal KU gewahrt.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#19
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird denn von meiner Frau das Einkommen noch mitangerechnet? Eigentlich dürfen die das ja auch net , denn Sie bekommt ja auch nichts von mir.Also wäre es ja eine frechheit wenn die das mit anrechnen.

Ich will mich wirklich nicht um den Unterhalt drücken, ich zahle ja Monat für Monat.(Auch wo ich Arbeitslos war)
Mache mir irgendwie sorgen, wie wir da hinten und vorne noch ber die Runden kommen sollen.

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#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nein ,das EK deiner Frau bleibt unberührt !
:)

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#21
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Nein Kraje,

deine Frau bleibt außen vor.
Dein Einkommen reicht um für beide Kinder den KU zu decken.
Nur... den Unterhalt deiner Frau halt nicht mehr.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#22
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tante vom Jugendamt hatte mir im November gesagt dass es höchstens passieren kann , dass ich die 245,00 € bezahlen muss wo der Titel drüber besteht, deswegen bin ich irgendwie ein bisschen verwirrt was ich nun zahlen muss. :dau:

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#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Dann wusste die *Tante* vom Jugendamt wohl noch nix von der neuen DDT.

Aber vielleicht hast du ja Glück und die wissens immer noch nicht.... und deine Ex auch nicht...

Grüßle

-----------------
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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch die wusste von der neuen DDT!
Deswegen hat Sie das ja gesagt!
Aber ich werde mich einfach mal überraschen lassen.

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