Widerspruch Trennungsvereinbarung

24. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)
Widerspruch Trennungsvereinbarung

Hallo,

ich habe eine Frage. Im August 2010 bin ich bei meinem damaligen LG ausgezogen weil er eine andere hatte.
Wir haben ein Haus gebaut. Allerdings stand ich nicht mit im Grundbuch. Ein Fehler von mir. Im Januar 2011 habe ich eine Trennungsvereinbarung unterschrieben. Damals stand ich allerdings unter Psychischem Druck wie man sich vorstellen kann.
Kann ich diese Widerrufen?


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo chia,

wo wurde diese Trennungsvereinbarung abgeschlossen - privat unter euch oder vor einem Notar?

VG
Hansi


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Hansi,

die Trennungsvereinbarung wurde privat abgeschlossen.

VG chia


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, steht nicht jeder unter psychischem Druck, wenn er sich trennt? Außerdem fällt Dir das schon nach über zwei Jahren ein?

Ich weiss nicht so recht, ob Du Dich da nicht verrennst. Zumal die Auseinandersetzung von angeschafften Sachen bei nicht Verheirateten doch nun wirklich einfach ist. Dazu bedarf es keiner Vereinbarung.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

das stimmt alles. Bei uns ging es darum das wir ein Nachbargrundstück gekauft haben und an sein bestehendes Haus angebaut haben. Ich habe über die ganzen jahre mein Geld mit da reingesteckt ohne Absicherung.Ich habe ihm vertraut und stand nicht mit im Grundbuch. Ich war echt blöd ich weiß. Jetzt wo ich mich so einigermaßen erholt habe wird mir bewusst, dass er mich ziemlich mies über den Tich gezogen hat. Daher wollte ich wissen ob man diese Vereinbarung anfechten kann, aber ich habe wahrscheinlich Pech gehabt denn er sagte mir das ich noch eine gewisse Summe an Bargeld später bekommen sollte welche aber nicht mit auf der Vereinbarung stand. Allerdings reagiert er nicht bzw. das Geld zahlt er auch nicht.

chia

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was ist denn überhaupt Gegenstand der Vereinbarung, wenn das Wesentliche, nämlich finanzielle Genugtuung für die Investitionen, ausgeklammert wurde?

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

nee es handelt sich hierbei um eine summe welche ich bekommen habe die aber bei weitem nichtmal 1/4 des von mir investierten geldes deckt.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Pardon, dass ich mich da in einen laufenden Dialog einmische. Aber das scheint mir jetzt doch recht wichtig zu sein.

Prinzipiell kann man jede Vereinbarung anfechten. Die Frage ist nur, ob das Aussicht auf Erfolg hat.

In diesem Fall gibt es wohl ganz erhebliche finanzielle Aufwendungen, die im Rahmen eines Hausbaus eingebracht wurden.

Diese Aufwendungen wurden in einer "privaten" Trennungsvereinbarung geregelt. Und so wie das klingt, bist du tatsächlich massiv über den Tisch gezogen worden.

Da wäre zuerst einmal zu prüfen, ob diese Trennungsvereinbarung überhaupt den gesetzlichen Normen genügt. Möglicherweise gibt es Formfehler und damit wäre der Vertrag u.U. von Anfang an nichtig. Und dann sind alle Beteiligten so zu stellen, als hätte es diesen Vertrag nicht gegeben. Mit anderen Worten, das Spiel wird neu aufgerollt.

Aber auch wenn der Vertrag formal "belastbar" sein sollte, dann bleibt doch zu fragen, ob dieser Vertrag nicht sittenwidrig ist. Denn du bist rechtlich unerfahren und du hast unter erheblichem Stress aufgrund der Trennung gestanden. Die Tatsache, dass du erst nach knapp zwei Jahren dieses Argument geltend machst, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Ein Vertrag, der unter Ausnutzung der psychischen Notlage des anderen Vertragspartners geschlossen wurde, kann ebenfalls wirksam angefochten werden. Da haben sich sogar Leute umgeschaut, die gemeint hatten, einen EHEvertrag wirksam geschlossen zu haben.

Also ... ohne Kenntnisse der Details dieses Vertrags kann man hier im Forum nicht viel sagen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass ein gewiefter Anwalt dieses "Machwerk" in der Luft zerreißt!

Geh zu deinem zuständigen Amtsgericht, lass dir einen Beratungsschein ausstellen (kostet 10 Euronen) und dann kannst du bei einem Fachanwalt für Vertragsrecht eine kostenlose Erstberatung erhalten. Wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat, wird er wohl Prozesskostenhilfe beantragen und dann kannst du die Sache vor Gericht klären lassen.

Merke: in Deutschland ist es nicht so einfach einen finanziell schwächeren Partner so einfach über den Tisch zu ziehen! Man darf sich eben nur nicht ziehen lassen! *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 01.11.2012 14:35

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Woraus liest Du, dass sie einen Anspruch auf Beratungshilfe hat? Ich kann da nichts erkennen. Beim besten Willen nicht. Und selbst wenn, glaubst Du ernsthaft, dass für die paar Kröten (im zweistelligen Bereich inklusive Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale)es überhaupt möglich ist, bei einem so schwierigen Problem zu helfen, sich in die Problematik rein zu lesen? Wohl eher nicht.

Da die beiden nicht verheiratet waren, gibt es auch keine Formvorschrift, die hier greifen könnte oder die verletzt sein könnte. Und Dummheit, Unerfahrenheit oder Stress sind kein Grund, einen Vertrag wirksam anzufechten. Die Eheverträge, die wir so kennen und die mitunter anfechtbar sind, die sind allerdings durch die Bank sittenwidrig oder aus formellen Gründen nichtig.

Und sowas sehe ich hier einfach nicht. Es ist immer traurig, wenn eine Beziehung auseinander geht. Und immer, wirklich immer bleibt auch finanziell was auf der Strecke. Wenn jemand zwei Jahre braucht, um sich davon zu erholen, dann frage ich mich, ob es Sinn macht, nunmehr ein Verfahren mit hohem Kostenrisiko zu führen und die angeknaksten Nerven wieder zu belasten.

In einem Punkt gebe ich Dir allerdings recht. Sie sollte sich anwaltlich beraten lassen. In aller Ruhe und ausführlich. Die Beratungshilfe allerdings ganz schnell vergessen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Du schreibst ja wieder mal einen bodenlosen Unfug zusammen. Eigentlich ignoriere ich deine Beiträge deswegen. Aber da du dich partout an meine Beiträge in dieser Weise anhängst, will ich das heute mal ansprechen.

quote:
Woraus liest Du, dass sie einen Anspruch auf Beratungshilfe hat?


Nach dem Beratungshilfegesetz haben ALLE Bürger die bedürftig sind oder geringes Einkommen haben Anspruch.

quote:
Da die beiden nicht verheiratet waren, gibt es auch keine Formvorschrift, die hier greifen könnte


Was hat denn das damit zu tun, ob jemand verheiratet ist oder nicht. ALLE Verträge unterliegen gewissen Formvorschriften!

quote:
Und sowas sehe ich hier einfach nicht.


Das kannst du deswegen nicht sehen, weil du keine Ahnung davon hast, was in dem Vertrag steht!

quote:
... dann frage ich mich, ob es Sinn macht, nunmehr ein Verfahren mit hohem Kostenrisiko zu führen


Das kannst du deshalb überhaupt nicht beurteilen, weil du keine Ahnung hast, um welche Beträge es hier geht.

Und damit werde ich mich aus der Diskussion mit dir wieder ausklinken! *grins*

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

1. Ich lese nichts von Bedürftigkeit. bedürftig bei unserem AG hier jemand, der von ALG II lebt. Oder auf dem Level.

2. Nein, Formvorschriften unterliegen nur die Verträge, in denen das gesetzlich vorgesehen ist. Und für diesen Vertrag, den die Betroffenen abgeschlossen haben, gibt es nun mal keine Formvorschriften.

3. Wenn es um eine Investition in ein Haus geht, werden es nicht nur 3,50 € gewesen sein. Und damit ist das finanzielle Kostenrisiko da, einmal muss sie natürlich den eigenen Anwalt bezahlen, mit Gerichtskosten in Vorlage gehen und im Unterliegensfalle auch noch den gegnerischen Anwalt. Da kommt schnell eine Summe in fünfstelliger Höhe zusammen. Das muss sie einfach wissen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

ich danke euch erstmal für eure Antworten. Ich werde mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Ja manche erholen sich schneller und ich brauche eben länger. trotzdem nochmal danke.



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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hey, das ist doch die richtige Lösung. Noch ein Tipp: frag den Anwalt immer ganz genau, was es kostet.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

das werde ich machen, danke nochmal

chia

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2x Hilfreiche Antwort

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