Widerspruch Kindesrückführung

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Toffeefee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch Kindesrückführung

Hallo Forum,
ich werde versuchen eine vertrackte Situation zu erklären, Bei Verständnissfragen bitte ich um Rückmeldung.
Mein Sohn P (22 J.) wurde im Juni 2014 Vater (Sohn W.). Da seine damalige Freundin mit ihrer Ausbildung fortfahren wollte nahm P, ab Geburt den Elternurlaub.
4 Wochen nach der Geburt beendete P.´s Freundin die Beziehung und bat P. mit dem gemeinsamen Sohn W. die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
P. zog daraufhin mit W. bei mir und meinen noch zu Hause lebenden Töchtern ein. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen das wir zu der Zeit alle noch in Dänemark lebten.
In den ersten drei Wochen nach der Trennung gab es keinen Kontakt zwischen der Kindesmutter und W. oder P. Nach dieser Zeit bemühte sich mein Sohn darum der Kindesmutter regelmässigen Kontakt zu ihrem Kind zu bekommen. Diese Termin wurden von Seiten der Kindesmutter häufig verlegt oder abgesagt. Insgesamt kam es in der Zeit von Ende Juli bis zum 05.10.2014 zu fünf Besuchen W.´s bei seiner Mutter.
Am 05. Oktober ist P. zu einem Besuch mit seinem Sohn W. zu seiner Oma nach Deutschland gefahren. Dort wollte er für drei Tage bleiben. Hierzu ist anzumerken das die Kindesmutter über diese Reise informiert war und mit P. gemeinsam einen Reisepass für W. beantragt hat.
Durch seinen ehemaligen Nachbarn erfuhr P. telefonisch am 06.10. das die Kindesmutter ihn in Dänemark wegen Kindesentführung angezeigt hat. Daraufhin beschloss mein Sohn den eigentlich für den 08.10. angesetzen Besuchstermin W.´s bei seiner Mutter nicht durchzuführen, da er davon ausgehen musste an der Grenze festgenommen zu werden.
P. hat sich mit W. in Deutschland einen alten/neuen Lebensmittelpunkt geschaffen. Auf seine Bitte hin bin ich ebenfalls wieder nach D gezogen um meinem Sohn bei der Versorgung seines Sohnes zu unterstützen.
Zwischenerklärung: Wir haben vor dem Umzug nach DK in diesem Ort gelebt. Meine Kinder sind hier zur Schule gegangen und haben hier ihre Freunde sowie auch weitere Familienmitglieder.
W., in der Zwischenzeit fast 7 Monate alt, kennt ausschliesslich seinen Vater oder mich als Bezugspersonen. Soweit es bei einem Säugling möglich ist hat er hier seinen Lebensmittelpunkt.
Im Dezember 2014 hat die Kindesmutter, die mit 2 weiteren Kindern aus früheren Beziehungen nach wie vor in DK lebt, bei der dänischen Staatsverwaltung einen Antrag auf Kindesrückführung gestellt. Diesem wurde in DK stattgegeben.
Mit der Aufforderung das Kind in sein Ursprungsland zurück zu bringen ist P. hier am Ort zu einem Anwalt (FReA f Familenrecht) gegangen. Von Seiten des ReA wurde nun Widerspruch gegen die Kindesrückführung eingereicht da es sich NICHT um eine Kindesentführung handelt. Als Beweise dahin gehend sind einmal die Beantragung des Passes (der in Skandinavien nur zur Ausreise benötigt wird) und eine SMS der Kindesmutter in dem sie P. mitteilt das sie am überlegen ist mit ihm nach D zu gehen.

Dennoch wurde uns am Freitag vom Bundesjustizamt und dem für W, vom Gericht eingesetzen Rechtsbeistand jegliche Hoffnung geraubt. Laut Aussage dieser Behörden werden in 90% der Fälle die Kinder in ihr Ursprungsland zurück geführt.

Mein Sohn ist am verzweifeln. Er möchte seinen Sohn hier behalten und ihm all das ermöglichen zu was die Kindesmutter nicht in der Lage ist (letzteres ist ohne jeglichen "bösen" Hintergedanken geschrieben).

Wer hat Erfahrung mit dieser Situation? Wer kennt u.U. erfolgreich durchgeführte Widersprüche? Weiss jemand vielleicht an wen wir uns für weitere Hilfe wenden können?

Wir möchten W. nicht verlieren. Er lebt seit nun mehr 6 Monaten mit uns zusammen und ist der Sonnenschein einer Famile geworden.

Über zahlreiche hilfreiche Kommentare oder auch Aufmunterungen würden wir uns freuen.

MfG


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen das wir zu der Zeit alle noch in Dänemark lebten.

Wirklich gut, dass Sie das erwähnt haben. Immerhin liegt hier ja so ziemlich der Knackpunkt. Interessant wäre auch noch zu wissen, wer welche Staatsbürgerschaft besitzt. Noch wichtiger wäre aber die Info, wie es denn vor diesem Vorfall mit dem Sorgerecht aussah und wie sich das entwickelt hat. Da es nur die Lebensgefährtin war, dürfte der Sohn ja eigentlich weder nach deutschem noch nach dänischem Recht sorgeberechtigt sein. Wenn es da also keine Sorgeerklärung gab, sieht es natürlich ganz düster aus.

quote:
Durch seinen ehemaligen Nachbarn erfuhr P. telefonisch am 06.10. das die Kindesmutter ihn in Dänemark wegen Kindesentführung angezeigt hat.

Das wirft doch fragen auf:
Wann haben Sie dazu denn erstmals welche offiziellen Dokumente erhalten? Was genau soll die Mutter angegeben haben? Woher weiß der Nachbar das? Wieso wurde für Deutschland/Dänemark eigentlich ein Reisepass benötigt?
Ich verstehe nicht ganz, wieso die Mutter das denn plötzlich tun sollte. Es ist ja nichts passiert, womit die Mutter sich Ihrer Schilderung nach nicht im Vorfeld einverstanden erklärt hätte. Da muss dann ja irgendwas passiert sein, das sie so kurzfristig umgestimmt hat. Ich kann Ihrer Schilderung jetzt auch kein Motiv für eine "Intrige" oder ähnlichem entnehmen. Meiner Meinung nach ist da ein kleiner "Sprung" in der Story.

quote:
P. hat sich mit W. in Deutschland einen alten/neuen Lebensmittelpunkt geschaffen.

Und das alles ganz spontan, während eigentlich doch die Absicht einer sofortigen Rückkehr bestand? Er hat also nicht versucht, die Situation in Dänemark rechtskonform zu klären, sondern hat einfach Tatsachen geschaffen und das Kind rechtswidrig in ein fremdes Land verbracht bzw. es dort behalten. Das alles während doch der Lebensmittelpunkt weiterhin in Dänemark bestand. Damit hat er dann sogleich die von der Mutter behauptete Kindesentführung ordentlich mit Fakten unterfüttert. Das ist doch zumindest etwas ungeschickt, um nicht zu sagen verdächtig, oder?
Vor allem wenn kurze Zeit später der Rest der Familie nachkommt und das Leben in Dänemark ganz aufgegeben wird, kann man die Geschichte von der beabsichtigten Rückkehr meiner Meinung nach nicht mehr glaubhaft verkaufen.
Aber zu Ihrer These, hier sei ein neuer Lebensmittelpunkt geschaffen worden:
Nein, wurde er nicht. Jedenfalls nicht im rechtlichen Sinne. Das Recht stellt regelmäßig auf die vergangenen 6 Monate ab. Und vor 6 Monaten hat das Kind ja noch nicht in Deutschland gelebt. Sowieso kann durch eine von Anfang an als rechtswidrig zu deklarierende Aufenthaltsänderung eigentlich keine rechtlich relevante Verschiebung des "gewöhnlichen Aufenthalts" erreicht werden.

quote:
Antrag auf Kindesrückführung gestellt. Diesem wurde in DK stattgegeben.

Erwartungsgemäß. Allein der Umstand, dass die dänischen Behörden auf ihre Zuständigkeit erkannt haben, ist schon ein sehr schlechtes Zeichen für den Sohn. Dabei gehen die nämlich davon aus, dass der "gewöhnliche Aufenthalt" weiterhin in Dänemark liegt und den eigenmächtigen und damit sogleich als rechtswidrig anerkannten Umzug nichts an diesem Status geändert wurde.

Als Beweise für die Absprache mit der Mutter haben Sie ja wenig anzubieten. Der Reisepass kann auch nur für einen Kurzbesuch gedacht gewesen sein und die SMS hat gar keinen Aussagewert. Ich weiß auch nicht, wie Sie das Nichtvorliegen einer Kindesentführung beweisen wollen, wenn doch auch Ihrer eigenen Schilderung nach nur für den Kurzurlaub eine Absprache vorlag. Spätestens das Einbehalten des Kindes für mehrere Monate ist dann nunmal eine Entführung. Auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen.
Im Übrigen wüsste ich auch nicht, warum irgendwer Zweifel an der Version der Mutter anmelden wollen sollte, wenn diese noch an besagtem Abend ohne erkennbare Hintergedanken Kontakt zu den Behörden aufgenommen und um Hilfe gebeten hat.

Wenn jetzt alle ganz besorgt um den kleinen Sonnenschein sind und eine schlechte Kindheit bei der Mutter fürchten, hätte vielleicht zum einen kein Kind mit einer mehrfachen Mutter ohne Ausbildung gezeugt werden sollen und zum anderen ein Sorgerechtsverfahren in Dänemark einer Entführung vorgezogen werden sollen. Sie haben sich da nun wirklich das eigene Grab geschaufelt. Und da für mich auch sonst alles einwandfrei nach Entführung aussieht, kann ich auch kein Mitleid aufbringen.
So ein Sorgerechtsverfahren in Dänemark dürfte übrigens auch die einzige Möglichkeit sein, das Kind noch in Deutschland behalten zu können. Ich vermute mal, dass die Chancen auf ein Sorgerecht nach bilateraler Kindesentführung und Umgangsverweigerung über Monate sehr schlecht stehen dürften. Für dieses Verfahren sollte Sie sich natürlich an einen dänischen Familienrechtler wenden, der Gerichtsstand liegt nunmal dort. Das internationale Kindschaftsrecht ist zu kompliziert, als das Sie sich da nur mit Hilfe von anderswo Hoffnungen auf Erfolg machen könnten.
Eine Alternative wäre natürlich der Rückzug nach Dänemark. Angeblich war doch ohnehin ein Verbleib dort geplant. Was soll dann nun gegen einen Rückzug sprechen? Bei so "multinationalen" Partnerschaften müssen nunmal Abstriche in Kauf genommen werden. Die Mutter lebt offenbar mit weiteren Kindern in Dänemark und kann dort nicht weg. Soll das Kind jetzt für immer seiner Familie (in Dänemark) entrissen sein?

Meiner Meinung nach bleibt im Ergebnis nichts anderes übrig, als das Kind herauszugeben und dann Unterhalt an die Mutter zu zahlen. Umgangskontakte dürften in den nächsten Jahren entweder gar nicht oder nur unter sehr wachsamen Augen stattfinden. Weiter aufmuntern scheint mir da verkehrt. Die Auskunft des Bundesjustizamtes mit ihrem objektiven Gehalt sollte die Realität vor Augen führen, die man nicht unsinnig schönfärben sollte.

-- Editiert Hafenlärm am 11.01.2015 02:19

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#2
 Von 
Toffeefee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Staatsbürgerschaften: P. deutsch; W. deutsch/dänisch; Kindesmutter dänisch

Sorgerecht: gemeinsames (auch schriftlich so bestätigt durch die dänische Staatsverwaltung)

P. erhielt keine Dokumente über die Kindesentführung. U.a. ein Punkt der von seinem ReA im Widerspruch aufgeführt wird. Ausser dem telefonischem Hinweis seines ehemaligen Nachbarn lagen keine Informationen vor.
Warum die Kindesmutter an diesem Tag zur Polizei ging ist auch P. ein Rätsel.

Mein Rückzug nach D kam nicht unverhofft, nur verfrüht. Ich war bereits im August in D um Kontakt zu meinem alten Arbeitgeber aufzunehmen und nach einer Wohnung zu schauen.
Geplant war der Umzug, mit P. und W., für Dezember. Eben darüber fanden zwischen P. und der Kindesmutter auch Gespräche statt. Deswegen der Pass und die SMS mit der Überlegung der Kindesmutter mitzugehen.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das es in der ganzen Zeit nicht einmal zur Kontaktaufnahme seitens der Kindesmutter kam.

P. hat das Angebot vom Gericht für eine Mediation angenommen.
Bereits vorab hatte er bei seinem ReA hinterlegt das er den Umgang zwischen W. und seiner Mutter wünscht. Als Vorschlag bat er an W. zweimal monatlich für ein Wochendende nach DK zu bringen.
Nun hofft er das die Kindesmutter sich ebenfalls für den Weg der Mediation entscheidet.

Danke an Hafenlärm. Es war gut diese Fragen und Informationen auf einmal lesen und verstehen zu können. Nun kann ich viel besser sehen wie die "Geschichte" nach aussen wirkt und wo eventuell noch Fragen zu klären sind.

MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Meiner Meinung nach ändert das nicht viel und es sieht schlecht aus. Wenn die Mutter an der Rückführung festhält, muss diese mit beinahe absoluter Sicherheit auch erfolgen, solange sie nunmal sorgeberechtigt ist. Danach kann in Dänemark ein Sorgerechtsverfahren angestrengt werden, um den Vater die Sorge allein zu übertragen und den Umzug nach Deutschland zu legalisieren. Nur würde ich für so ein Verfahren die Chancen jetzt als deutlich verschlechtert ansehen, da bisher nicht gerade mit Umsichtigkeit geglänzt wurde und die Anforderungen an einen mütterlichen Sorgerechtsentzug ohnehin hoch sein sollten.
Bis das aber nicht passiert ist, ist jeder Umzug oder jedes Vorenthalten des Kindes in meinen Augen eine Kindesentführung, wie Sie im Bilderbuche bzw. in internationalen Kinderschutzabkommen beschrieben wird. Strafrechtlich wird das unproblematisch sein, wenn der mitsorgeberechtigte Vater mit gutem Gewissen nach Deutschland fährt. Völkerrechtlich sollte das aber ziemlich eindeutig zur Folge haben, dass dieses Problem vor einem dänischen FG geklärt werden muss. Und wie gesagt, würde ichbdas ohne erfahrenen Rechtsbeistand gar nicht erst versuchen. Ich würde die Lage als kompliziert und die Chancen als schlecht bezeichnen wollen.

Der wahrscheinlich unausweichlichen Rückführung könnte ganz einfach begegnet werden, indem der Vater mit Kind nach Dänemark zurückzieht. Wenn man dann einen eventuellen Haftbefehl malausblendet, wäre der Fall dadurch auf ein rein familienrechtliches Problem reduziert. Wirklich besser macht es das aber nicht.

Wie gesagt bin ich auch irgendwo der Meinung, dass man solche Probleme vielleicht einfach als "selbstverschuldet" hinnehmen muss. Die Frau kann ja erziehungsunfähig nicht sein, wenn Sie bereits Kinder hat. Und kkar muss ja von Anfang an gewesen sein, dass man nicjt ohne Einschränkungen eine Familie in zwei Ländern führen kann. Wenn er da Geschwister hat, würde ich den Jungen zur Mutter geben und mich um ein umfangreiches Umgangsrecht bemühen. Die Kostwn dafür müssten ja so oder so aufgebracht werden, wenn das Kind zu beiden Elternteilen Kontakt haben soll.

Das Bundesjustizamt hat für solche Fälle übrigens hervorragende Informationen auf der Homepage. Nur sprechen die eigentlich alle eine klare Sprache gegen die voreilige Entscheidung des Vaters.

Bemühen Sie sich um Rechtsbeistand in Dänemark. Dann kennen Sie auch Ihre Chancen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da ist ja so ziemlich alles falsch gemacht worden, was man falsch machen konnte. Und die Rechtslage ist eigentlich gar nicht kompliziert. 3/4 von dem, was hier geschrieben wurde, ist völlig uninteressant. Es interessiert z.B. gar nicht, ob die Großmutter nunmehr in einer Stadt lebt, in welcher ihre Kinder zur Schule gegangen sind. Es interessiert nicht, ob die Großmutter wieder nach Deutschland wollte, u.s.w.

Ich versuch mal, das ganze auf die wesentlichen Punkte zu minimieren.

1. Hier greift ausschliesslich dänisches Recht. Ob das, was der Vater getan hat, in Dänemark als Kindsentführung gewertet wird, das wissen wir hier nicht. Weiss aber ein dänischer Anwalt.

2. Es gibt inzwischen mit sehr vielen Staaten Abkommen. Tenor aller dieser Abkommen ist immer derselbe: man kann nicht ohne weiteres Kinder von Land A in Land B umsiedeln. Es sei denn, beide Elternteile sind einverstanden oder es gibt einen entsprechenden Gerichtsentscheid. Wenn es daran fehlt, sind die Kinder zurückzuführen.

3. Es ist das legitime Recht der Mutter, ihr Kind in ihrem Kulturkreis aufwachsen zu sehen, einerlei, ob es beim Vater oder bei ihr lebt.

4. Die Umstände, wie der Vater die Umsiedlung durchgeführt hat, sprechen nicht gerade für ihn. Er hat sich ja schliesslich das Kind "unter den Arm geklemmt" ist verreist und einfach weggeblieben. Das sieht kein Staat gerne, mal vorsichtig formuliert.

Konsequenz von dem allen ist, was @hafenlärm geschrieben hat. Vater und Kind sollten zurück nach Dänemark, wenn er denn sein Kind bei sich behalten möchte. Aber das alles ist näch dänischem Recht zu entscheiden. Ein dänischer Anwalt wäre da sinnvoll. Der Fachanwalt für Familienrecht in Deutschland kann da gar nichts tun.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


Im Ergebnis sehe ich auch extrem wenig Chancen mit dem Kind in D zu bleiben.

Hier schlägt das HKÜ, das DK und D beide unterzeichnet haben voll zu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_zivilrechtlichen_Aspekte_internationaler_Kindesentf%C3%BChrung

Es bestand vorher ein gemeinsames Sorgerecht und der Lebensmittelpunkt des Kindes W war in DK.
P hat ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter den Lebensmittelpunkt des Kindes W nach D verlegt.
Die Mutter kann sich daher voll auf das HKÜ berufen. Da haben deutsche Gerichte ziemlich wenig (bis gar keinen) Entscheidungsspielraum. Denn das HKÜ ist genau dafür da, dem übergangenen Sorgeberechtigten (hier: Mutter) schnell und ohne langes Verfahren, das Kind zurück zu geben.

Einziger Strohhalm wäre, dass man beweisen könnte, dass die Mutter einem Umzug nach D zugestimmt hat.

quote:<hr size=1 noshade>und eine SMS der Kindesmutter in dem sie P. mitteilt das sie am überlegen ist mit ihm nach D zu gehen <hr size=1 noshade>

Das dürfte als Einverständnis dafür, dass W von der Mutter geoografisch getrennt wird, deutlich zu wenig sein.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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