Wer kann mir helfen

14. Oktober 2001 Thema abonnieren
 Von 
H1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kann mir helfen

Habe 1964 mit 21 Jahren eine 16 jahre Ältere Frau geheiratet. Habe jetzt vom Anwalt ein
Schreiben bekommen mit dem Wortlaut unsere
Mandantin lebt von Ihnen innerhalb der Ehewohnung getrennt.Sie bemüht sich um eine eigene Wohnung und deshalb nach § 1361 Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Sie ist seit 11 jahren Renterin mit -1000.-DM und bis vor ca .5 jahren damit für das Essen aufgekommen ist.Soweit das Grundschema.
Seit 5 Jahren lebe ich im Kinderzimmer und komme für alles (Miete ,Strom u.s.w) alleine wie schon immer. Seit dieser Zeit aber muß ich auch für mein Essen aufkommen .Sie ist seit ca 15 jahren in Nervenärztlicher Behandlung nimmt aber die Verschriebenen Medikamente nicht und hat in ca. 5 monatlichen Abständen den Notarzt mit der Begründung ich würde Sie Vergiften geholt hat unter anderem Mehl im Krankenhaus vorgelegt zu Untersuchung. Vor 4 monaten dann Ihre Zahnpasta auf die Polizeiwache mit dem Hinweis es währe Gift darin vor ca.6 Wochen um 3 Uhr früh nach einer 7 Stünden Schimpforgie eine Funkstreife geholt da in der Wohnung Gift gestreut ist.Diese Aussagen macht Sie auch bei den Nachbarn.
Seit ca.3 Wochen wird auch das Schlafzimmer das nur betrete zum Wäsche holen
Abgeschlossen und ich kann nur auf anfrage frische Wäsche rausnehmen.
Die übrigen Vorhaltungen die ich in der sonstigen Zeit erlebte will ich garnicht erst schildern.

Jetzt wird sich natürlich jeder sagen sei doch froh wenn sie weg ist.

Nur bis heute habe ich ausgehalten da wir in dem fall einer Trennung beide zum Sozialfall werden.
Ihre Rente DM 1000. Mein Einkommen -3800.Netto aber ca 30000-Bankschulden und
noch 8000-für PKW alles auf mich alleine wenn ich dann noch Strom Heizung Fernsehgebühr Telefon u.s.w und eine Miete von DM 1200-die im Münchnerraum auch bei einer kleineren Wohnung nicht viel niedriger ist kann man sich ausrechnen was mir noch bleibt. Wer kann mir Ratschläge geben was ich noch machen kann



Gibt es in so einem Fall eine Möglichkeit § 1361 in Anspruch
zu nehmen ?

Jch bin zu 60% Schwerbeschädigt hatte 1994 Herzinfarkt mit Bybass-OP. die ich auf mein (glückliches ) Eheleben zurück führe .Auch eine Bandscheiben-OP
wollte jetzt Altersteilzeit unterschreiben weiß aber jetzt nicht wie es weitergeht und was
passiert wenn ich Unterschreibe. Für Antworten egal in welcher Form wäre ich Dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Herrmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Unbekannter,
schön das es noch andere Leidensgenossen gibt. Das ist jetzt wirklich nicht ironisch gemeint.
Aber wo ich Ihre Geschichte laß, dachte ich es hat jemand meine aufgeschrieben.
Tatsächlich bin seit 38 Jahren verheiratet und nun werde ich in Form der Scheidung zur Kasse gebeten.
1994 zwei Infarkte und dann in die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Da mir jetzt die Scheidung ins Haus steht bin ich natürlich ziemlich ratlos, da meine Rente für Berliner Mietverhältnisse nicht gerade üppig ist.
Daher bin ich grundsätzlich an Wissen interessiert, was meine Lage eventl. verbessern könnte.
Vielleicht haben Sie schon Antworten bekommen, die auch mir helfen könnten.
Hauptsächlich sehe ich nicht ein, warum ich von meiner Erwerbsunfähigkeitsrente noch etwas abgeben muß. Was bedeutet
überhaubt der § 1361??
Ist es überhaubt rechtens, wenn ich als Schwerbeschädigter (60%)
meine Rente für Ihren Versorgungsausgleich teilen muß.
Gibt es Mittel Wege oder Methoden diesen Anspruch zu umgehen bzw. auszuschließen.
Tja, wie Sie sehen kann ich weniger helfen. Ich würde mich aber trotzdem über hilfreiche Informationen freuen.

Vielen Dank für Ihre Mühe

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