Wer hat das Recht zu entscheiden? Betreuer für Vermögen oder Betreuer für Gesundheitssorge?

4. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
chrissi53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer hat das Recht zu entscheiden? Betreuer für Vermögen oder Betreuer für Gesundheitssorge?

Folgender Sachverhalt: Meine Schwester hat die Betreuung für Gesundheitssorge für meinen behinderten Bruder.
Nach vielen Anläufen doch noch eine Klinik zu finden um ihm neue Zähne machen zu lassen, da er keine mehr hat, hat meine Schwester doch noch eine gefunden, die ihm trotz großer Probleme mit seinem Knochenbau neue Zähne machen werden. Er ist sehr vermögend und kann das bezahlen. Jetzt hängt sich die Betreuerin für Vermögenssorge rein und sendet meiner Schwester laufend andere Kliniken, wo sie mit Ihrem Bruder hingehen soll. Diese Kliniken hatten aber schon abgesagt, da Sie nichts mehr machen können. Die Termine für die Klinik stehen schon, aber die Betreuerin für die Vermögenssorge stellt sich quer und schreibt meiner Schwester alles vor, wo sie welchen Arzt und Klinik aufzusuchen hat. Ansonsten wird sie die anschließende Rechnung nicht bezahlen. Wer ist nun im Recht oder besser gesagt, welche Betreuung ist nun zuständig, wo meine Schwester Ihren Bruder bahandeln lässt. Vermögenssorge oder Gesundheitssorge?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von chrissi53):
Wer ist nun im Recht oder besser gesagt, welche Betreuung ist nun zuständig, wo meine Schwester Ihren Bruder bahandeln lässt. Vermögenssorge oder Gesundheitssorge?
Deine Frage lässt keine Schwarz/Weiß Antwort zu.

Die Schwester - verantwortlich für die Gesundheitssorge - bestimmt den Behandler, die Klinik und kann auch gegen den Willen der Vermögenssorgerin Weisungen zur Behandlung treffen, die nicht über das med. notw. Maß hinausgehen. Im Bereich der GKV würden wir dies mit Regelversorgung umschreiben, die Behandlung würde zu Lasten der Kasse erfolgen. Zu notwendige Zuzahlungen beim Zahnersatz - die Kasse leistet 60% oder mehr - besteht, soweit das Vermögen des Betreuten dies zulässt, die Obliegenheit zur Zustimmung der Vermögenssorgerin.

Gerade beim Zahnersatz gibt es aber sehr vielfältige Möglichkeiten diesen zu verbessern und damit einhergehend zu verteuern.
Alles was über die Regelversorgung hinausgeht - also der Teil, der unabhänging von der Zuzahlung aus eigener Tasche gezahlt wird - ist von der Vermögenssorge zustimmungspflichtig.
Wobei auch da die Zustimmung nicht grundlos verweigert werden darf.

Berry

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
die nicht über das med. notw. Maß hinausgehen.


Richtig. Aber der Bereich ist hier deutlich überschritten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Aber der Bereich ist hier deutlich überschritten.


Und das erkennst Du woraus genau?

berry

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Was wünscht sich denn der Bruder?

Wenn ein Betreuter, wie hier geschildert, sehr vermögend ist, darf er sich mit seinem Vermögen auch Wünsche erfüllen und muss nicht auf Sozialleistungsniveau leben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chrissi53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von chrissi53):
Wer ist nun im Recht oder besser gesagt, welche Betreuung ist nun zuständig, wo meine Schwester Ihren Bruder bahandeln lässt. Vermögenssorge oder Gesundheitssorge?
Deine Frage lässt keine Schwarz/Weiß Antwort zu.

Die Schwester - verantwortlich für die Gesundheitssorge - bestimmt den Behandler, die Klinik und kann auch gegen den Willen der Vermögenssorgerin Weisungen zur Behandlung treffen, die nicht über das med. notw. Maß hinausgehen. Im Bereich der GKV würden wir dies mit Regelversorgung umschreiben, die Behandlung würde zu Lasten der Kasse erfolgen. Zu notwendige Zuzahlungen beim Zahnersatz - die Kasse leistet 60% oder mehr - besteht, soweit das Vermögen des Betreuten dies zulässt, die Obliegenheit zur Zustimmung der Vermögenssorgerin.

Gerade beim Zahnersatz gibt es aber sehr vielfältige Möglichkeiten diesen zu verbessern und damit einhergehend zu verteuern.
Alles was über die Regelversorgung hinausgeht - also der Teil, der unabhänging von der Zuzahlung aus eigener Tasche gezahlt wird - ist von der Vermögenssorge zustimmungspflichtig.
Wobei auch da die Zustimmung nicht grundlos verweigert werden darf.

Berry


Vielen Dank, jetzt weiß ich mal genau, wie was richtig ist, obwohl meine Schwester nicht ganz damit einverstanden ist, daß die Vermögensbetreuerin Zahnärzte anruft und ohne Wissen meiner Schwester, Termine dort vereinbart. (können aber nichts machen).Die Finanzierung der neuen Zähne ist gestern von der Vermögensbetreuerin abgelehnt worden. 16000 Euro ist einfach zuviel und das Geld soll weiter gespart werden. (Vermögensstand mittlerweile über 200000 Euro). Desweiteren sagt die Vermögensbetreuerin, daß Sie sich auch in Gesundheitssachen voll einmischen darf und das gleiche Recht wie meine Schwester hat, auch ohne die Gesundheitssorge. Aus diesem Grunde wird meine Schwester die Gesundheitssorge nun abgeben. Soll die andere Betreuerin sich darum kümmern.
Vielen Dank nochmal für die ausführliche Information.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von chrissi53):
Aus diesem Grunde wird meine Schwester die Gesundheitssorge nun abgeben. Soll die andere Betreuerin sich darum kümmern.
Das ist doch aber keine Lösung die dem eigenen Bruder gerecht wird.

Deine Schwester sollte zunächst bei Rechtspfleger vorstellig werden und dort ihr Problem vortragen. Der wird ggf. den Richter hinzuziehen.

Ich denke, dass wird auf kleinem Dienstweg geklärt. Nur wenn die Vermögenssorgerin absolut uneinsichtig ist, könnte man es auch offiziell klären lassen.

Allerdings lassen 16.000 € Eigenanteil auch nicht unbedingt auf nur Kassenzahnärztliche Versorgung schließen, womit wir auch die Vermögenssorgerin wieder im Boot hätten.

Zitat (von chrissi53):
daß die Vermögensbetreuerin Zahnärzte anruft und ohne Wissen meiner Schwester, Termine dort vereinbart. (können aber nichts machen)
Doch, dagegen kann man durchaus was machen und das wäre auch mein erster zusätzlicher Ansatz in Richtung klarer Verstoß gegen die Schweigepflicht.

Berry

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Berry, es ist ein weitverbreiteter Irrtun, dass im Rahmen einer Betreuung der vermögensrechtliche Seite nur das Minimum geleistet werden darf. ES ist die WEiterführung der Vermögensangelegenheiten/Verwaltung gefordert, im Sinne des Betroffenen, ohne dass er sich bedürftig macht.

Also, die Oma, die ihrem Lieblingsenkel immer zu Weihnachten 1000 € zukommen ließ, einfach weil sie es sich leisten konnte, die darf das auch unter Betreuung tun, bzw. der Betreuer, solange alles finanziell vertretbar ist.

Und hier scheint ja Geld da zu sein. Dann ist das doch völlig okay, dass man eben die Behandlung wählt, die der Betreute will.

wirdwerden

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Hier scheinen sich aber nur die Betreuerinnen zu streiten, was der Bruder will, ist noch völlig unklar oder hab ich das überlesen..... (wobei sich dann aber auch die Frage stellt, in wie fern er überhaupt beurteilen kann, was gut und nützlich für ihn ist. Könnte er das in Gänze, würde er keine so weitreichende Betreuung brauchen).

Bei 16000 € würde ich als Vermögenssorgende allerdings auch erst mal Alternativen prüfen wollen. Das hört sich - ganz spontan - nach einer Überversorgung an, würde ich sagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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