Wenn im Scheidungsurteil nichts geregelt wurden, muss dann nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.01.2009 08:43:09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn im Scheidungsurteil nichts geregelt wurden, muss dann nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?

Hallo liebe Forumler,
ich habe eine kleine Frage.
Wenn im Scheidungsurteil nichts bezüglich Unterhaltszahlungen geregelt wurden, muss dann nachehelicher Unterhalt gezahlt werden ??
Für die Kinder, keine Frage, wird auf jeden Fall geleistet.
Ehedauer war 11 Jahre und es wurde nichts über Nachehelicher Unterhalt gesprochen. Jetzt verlangt EX natürlich Zahlungen für sie. Sie kann krankheitshalber nicht arbeiten gehen.
Bisher habe ich immer einen kleinen Teil (was noch übrig war) für sie bezahlt. Diese Zahlung habe ich allerdings vor kurzem eingestellt, da ich in einen anderem Forum las, dass in so einen Fall keine Leistung erbracht werden muss.
Desweiteren habe ich immer den Unterhalt für meine Zwillinge (18 J. und studieren)laut Düsseldorfer Tabelle in voller Höhe bezahlt. Mittlerweile ziehe ich aber das Kindergeld davon ab.
Jetzt sagt sie, ihr Anwalt hätte gesagt, dass das alles so nicht rechtens wäre. Wir sollen uns so einigen oder sie würde es einklagen. Hat sie Chancen ??? Sie bekommt mittlerweile ein Rente von ca. 900 €.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn im Scheidungsurteil nichts bezüglich Unterhaltszahlungen geregelt wurden, muss dann nachehelicher Unterhalt gezahlt werden ??


Nein! Kein Titel, keine Zahlungen!
Anderweitig habt ihr auch nix geregelt?

quote:
Bisher habe ich immer einen kleinen Teil (was noch übrig war) für sie bezahlt.


Wovon noch übrig?

Wenn dir nach Abzug des KU`s, natürlich mit voller KG-Berücksichtigung noch mehr als 1000€ verbleiben, könnte durchaus eine Unterhaltspflicht auf dich zukommen.

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#2
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12316.01.2009 08:43:09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmals,

es besthet kein Titel. Wir sind bereits seit 2002 geschieden.
Es wurde anderweitig nie was geregelt. ich habe bisher freiwillig das übrge (ca. 100 € ) an sie bezahlt. Aber nachdem die Zwillinge im Juni volljährig wurden, habe ich mich genau an die Düsseldorfer Tabelle gehalten. unterhalt für die beiden abzgl. Kindergeld und ohne Zahlung für sie. Ab Septmeber wird jetzt dann auch einer der beiden eine Ausbidung beginnen. Das wir ja dann auch noch angerechnet. Da wird sie dann bestimmt auch wieder auf mich zukommen.

Grüße

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wie lange ist deine Ex denn schon krank?
In Ehezeiten erkrankt oder erst hinterher?

quote:
Ab Septmeber wird jetzt dann auch einer der beiden eine Ausbidung beginnen. Das wir ja dann auch noch angerechnet


Ja, eigenes Einkommen mindert den Bedarf. Erhöht aber wiederum dein Einkommen für die Berechnung des Unterhalts an deine Ex.

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#5
 Von 
guest-12316.01.2009 08:43:09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist in der Trennungszeit erkrankt (psyhisch und phsisch). Hat aber nie ANträge für Nachehelichen Unterhalt gestellt, bzw. es wurde bisher in keinster Form etwas darüber geregelt.
Wirkt sich ihrer Rente in ca. 900 € darüber auch aus ???
Danke für die bisherigen Antworten.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

da du bisher ohne irgendwelche Anträge bezahlt hast, ist die Unterhaltskette nicht unterbrochen.

quote:
Wirkt sich ihrer Rente in ca. 900 € darüber auch aus ???


Natürlich! Die wird voll angerechnet.

Vielleicht solltest du doch lieber einen Anwalt kontaktieren.
Rein theoretisch deckt deine Ex ihren Bedarf selbst. Was aber wieder für eine Zahlung spricht, wären langjährige Ehe und Erkrankung.

Grüßle

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