Wem schuldet der Unterhaltsschuldner rückwirkend den Unterhalt?

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Wem schuldet der Unterhaltsschuldner rückwirkend den Unterhalt?

Das war für mich nie klar verständlich. Angenommen, ein nicht zahlender Unterhaltspflichtiger muss für, sagen wir, drei Jahre, Unterhalt für sein Kind nachzahlen. Das Kind wird zwischenzeitlich volljährig. Auf wessen Konto muss der Unterhaltspflichtige den Betrag überweisen? Bekommt der andere Elternteil das Geld (da davon auszugehen ist, dass er das Kind die letzten drei Jahre auf seine Kosten versorgt hat) oder das Kind, da der Unterhalt dem Kind ja praktisch zusteht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ergibt sich doch aus dem Titel. Antragsteller/Kläger ist das Kind, vertreten durch ein Elternteil. Wenn das Kind volljährig ist, fällt die "Vertretung" automatisch weg. Wie dann Mutter und Kind das unter sich ausmachen, das ist doch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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