Welche Rechte hat ein Vater seiner unehelichen Tochter gegenüber?

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
minamaus123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Rechte hat ein Vater seiner unehelichen Tochter gegenüber?

Hallo zusammen.
Mein Sohn durfte nach Lust und Laune der Kindesmutter, mal hier und mal da seine Tochter sehen. Jetzt unterbindet sie es mit der Aussage, das sie nur noch das macht, was ihre Rechtsanwältin ihr sagt.
Hat ein Vater nicht das Recht regelmäßig seine Tochter zu sehen/besuchen?
Die Kleine ist jetzt 4 Monate alt und ich bin der Meinung, das es für das Kind sehr wichtig ist, beide Elternteile zu haben und auch eine Beziehung aufzubauen.
Wer kann mir da weiter Helfen? Mein Sohn leidet sehr darunter, das sie solche Spielchen mit ihm macht.

Ich Danke euch...

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6 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Natürlich hat der Vater ein Umgangsrecht. Wie das bei einem so kleinen Kind aussieht, das ist eine Einzelfallentscheidung. Es läuft meist auf öfters und kurz hinaus. Hier scheint es ja noch andere Probleme zu geben, oder warum hat die junge Mutter eine Anwältin beauftragt? Der Vater kann versuchen, über das Jugendamt mit Anwältin/junger Mutter eine Einigung zu erzielen. Ober aber, er muss den Umgang bei Gericht einklagen.

wirdwerden

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#2
 Von 
minamaus123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Na ja... sie waren letztes Jahr für ein paar Monate zusammen. In dieser Zeit, waren sie öfters getrennt. Meinem Sohn hatte sie erst nach der endgültigen Trennung gesagt, das sie Schwanger sei. Er war sich nicht sicher ob es sein Kind ist.
Als die Kleine auf der Welt war, ging die Mutter gleich zu ihrem Anwalt und dieser forderte dann meinen Sohn auf, die Vaterschaft anzuerkennen.Mein Sohn hatte dann aber erst einmal einen Vaterschaftstest auf eigene Kosten machen lassen. Daraus ging hervor, das er der Vater ist. Also steht er jetzt auch zu seinem Kind und ist zum Jugendamt um die Vaterschaft anerkennen zu lassen und um den Unterhalt berechnen zu lassen. Da stellte sich heraus, das die Kindesmutter noch nicht mal einen Antrag auf Unterhalt gestellt hatte und somit konnte das Jugendamt auch keinen Unterhalt berechnen.
Nun muss ich aber nebenbei erwähnen, das sie schon 2 Kinder von einem anderem hatte und da hat sie genau das selbe abgezogen und er darf seine Kinder auch nicht mehr sehen. Von einer ehemaligen Freundin, der Kindesmutter, haben wir erfahren, dass sie das schon bei meinem Sohn in der Schwangerschaft geplant hat, das sie ihm das Leben zur Hölle machen wird.
Mein Sohn, war auch schon bei einer Beratungsstelle vom Jugendamt, diese Dame sagte, das er es in Ruhe versuchen soll, mit der Kindesmutter einig zu werden, damit er sein Recht bekommt sein Kind zu sehen, aber als das mein Sohn versuchte, blockte die Kindesmutter gleich wieder ab und schrieb ihm, das er auf den Brief von ihrer Anwältin warten solle und sie mit ihm nicht mehr redet.
Die Dame von der Beratungsstelle sagte darauf hin, das es besser ist, wenn er sich auch einen Anwalt nimmt. Aber wir wissen alle, dass das ein teures Vergnügen ist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Jugendamt ist nur Interessenvertreter des Kindes. Wieso nur immer alle darauf kommen, dass der Steuerzahler das alles bezahlen soll, für die Eltern, das wird sich mir nie erschliessen. Mit Zuhilfenahme eines Unterhaltsrechners sollte der Sohn in der Lage sein, den Unterhalt, den er dem Kind und eventuell auch der Mutter schuldet, zu berechnen. Wenn es da aber zu Fehlern kommt, kann das sehr teuer werden. Bezogen auf die Jahre. Und wenn er sich nicht von Anfang an um Umgang kümmert, wird das auch kompliziert. Der Sohn muss wissen, was er will. Kinder mit allem Drumherum sind nun mal nicht preiswert. Und zum Drumherum gehört nun mal auch ein Anwalt, damit die Weichen richtig gestellt werden.

wirdwerden

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#4
 Von 
minamaus123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo wirdwerden,
also irgendwie fühle ich mich mit deiner Antwort sehr angegriffen. Meinem Sohn ist schon bewusst, das ein Kind Geld kostet. Und er ist ja auch bemüht sich um sein Kind zu kümmern, nur lässt es die Kindesmutter nicht wirklich zu. Das ist hier das Problem...und ich wollte einfach nur einen Rat haben. Aber irgendwie kam das wohl nicht so richtig bei dir rüber.
Mein Sohn ist auch ein Steuerzahler, warum darf er dann nicht den Anspruch vom Jugendamt nehmen? Du stellst mein Sohn hier hin, als wenn er eine Harz 4 Rolle spielt. Und den Unterhalt selbst ausrechnen ist auch gar nicht so einfach.Und er möchte die Unterhaltszahlungen über die Unterhaltskasse vom Jugendamt laufen lassen um jeglich Streit mit der Kindesmutter zu verhindern. Ich sehe da kein Problem drin.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes hat nichts mit einer Beistandsschaft zu tun, das sind Darlehen des Staates, die sich derselbe teuer zurückholt. Auf Antrag der Mutter. Die Beistandsschaft ist eine Steuerleistung für das Kind. Nicht für den Vater. Auch hier auf Antrag der Mutter für das Kind. Dafür gebe ich gerne meine Steuern her. Aber für jemanden, der einfach zu faul ist, seine Angelegenheiten zu regeln, sorry, dafür sind dann Anwälte da.

wirdwerden

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#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Nun muss ich aber nebenbei erwähnen, das sie schon 2 Kinder von einem anderem hatte und da hat sie genau das selbe abgezogen und er darf seine Kinder auch nicht mehr sehen.
Na meinen Glückwunsch. Aber dann verstehe ich nicht, woher jetzt die Überraschtheit kommt. Dann wusste er doch, mit was für einem Prinzesschen er sich da eingelassen hat. Selbst schuld, oder?
Wie man sich bettet, so liegt man.

Zitat:
Von einer ehemaligen Freundin, der Kindesmutter, haben wir erfahren, dass sie das schon bei meinem Sohn in der Schwangerschaft geplant hat, das sie ihm das Leben zur Hölle machen wird.
Dafür wird die Frau ihre Grunde haben. Was das für Gründe sind, ist aber völlig belanglos. Denn es ist ganz einfach auch belanglos, was die Mutter nun für ein schlechter Mensch ist oder nicht. Die Mutter verweist auf eine rechtliche Klärung. Das ist nunmal... ihr gutes Recht!

Zitat:
Aber wir wissen alle, dass das ein teures Vergnügen ist.
Dennoch würde ich das ebenfalls empfehlen. Ob der Vater dieser Empfehlung nun folgt, ist seine Sache. Nur kann ein anwaltliches Honorar auch eine gute Investition sein. Insbesondere dann, wenn auf der anderen Seite mehr als nur materieller Gewinn steht.
Der Vater ist gerade in ein noch viele Jahre andauerndes und bedeutsames Rechtsverhältnis gerutscht. Über meine Rechte und Pflichten dabei würdenich nich gleich zu Beginn einmal gut informieren lassen.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass mir nicht bekannt wäre, dass das Jugendamt im Allgemeinen eine Beratungsstelle zim Thema Unterhaltsrecht ist. Wenn die Mutter hier Unterhalt geltend machen würde, wovon Sie interessanterweise nichts schreiben, dann muss der Vater der Mutter seine Einkommensunterlagen vorlegen. Auf Wunsch der Mutter hin muss er diese Unterlagen auch an deren Anwalt senden. Die Mutter (oder deren Anwalt) wird ihm dann (mehr oder weniger ausführlich begründet eine Summe X nennen, die er zahlen soll. Wenn das für ihn in Ordnung ist, dann zahlt er diese Summe X eben. Wenn das für ihn nicht in Ordnung ist, dann verweist er die Mutter auf den Gerichtsweg. Nur wie die Chancen vor Gericht stünden, eine Summe oberhalb oder unterhalb von X zu erzielen, sollte der Vater dann vielleicht mit einem Anwalt besprechen. Den brauchte er spätestens vor Gericht doch sowieso.

Das Jugendamt ist dabei außen vor. Beim Jugendamt könnte der Vater (auf den Wunsch der Mutter hin) die Summe X titulieren lassen, wozu er meines Erachtens verpflichtet wäre. Ebenso wäre das Jugendamt zuständig, wenn die Mutter sich statt an einen Anwalt an das für sie zuständige Jugendamt wendet und dort eine Beistandschaft einrichtet. Dann übernimmt das Jugendamt die Rolle des Anwalts der Mutter, was diese anscheined aber nicht will.
Aber selbst dann wird aus dem Jugendamt keine allgemeine Beratungsstelle zum Unterhaltsrecht. Dafür fehlen denen womöglich auch einfach die Kompetenzen. Das ist eine private Angelegenheit zwischen Mutter und Vater, bei der sich jeder anwaltlicher Hilfe bedienen darf. Ebenso ist das Jugendamt eher nicht als Treuhandstelle fur Unterhaltszahlungen gedacht. Die kann der Vater wie jeder andere Vater auch direkt das die Mutter überweisen.

Desweiteren ist das Jugendamt eher nicht für den Umgang zwischen Eltern und ihren Kindern zuständig. Insbesondere könnte das Jugendamt da sowieso nichts machen, wenn die Mutter mit dem Jugendamt ganz einfach nichts zu tun haben will. Die Eltern sollten das wie 99% der anderen Elternpaare im Land auch ganz einfsch wie zwei Erwachsene klären und gegebenenfalls externe und professionelle Hilfe bei dem Finden einer Lösung in Anspruch nehmen. Wenn der Vater darauf entgültig das Vertrauen verloren hat, dann bleibt ihm nur die Möglichkeit, sich (bestensfalls wiederum mit Anwalt) an das Familiengericht zu wenden. Dann wird der Umgangs eben ganz hart nach den Vorgaben des Gesetzes gestaltet. Auf genau diese Lösung verweist die Mutter ihn offenbar auch, wenn sie unterstreicht, dass sie nur den anwaltlichen (und damit wohl vorrangig an der Gesetzeslage orientierten) Rat befolgt und sich dem Anscheind nach auf der sicheren wägt.

Auf der sicheren Seite wägt die Mutter sich meiner Meinungnach auch nicht zu Unrecht. Denn ich habe gewisse Zweifel daran, ob der Vater vor Gericht (und das ist dann schon sein letzter Strohhalm!) das bekommen würde, was er sich vorstellt. Dabei ist mir noch nichtmals klar, was der Vater sich vorstellt. Klar ist nur, dass eine harmonische Lösung eigentlich immer die sinnvollste Option für alle ist, sich diese aber nur kaum mit §§ erkämpfen lässt.

Das Kind ist 4 Monate alt und selbstverständlich völlig auf die Mutter fixiert. Außerdem braucht es ständige Betreuung durch diese. Mit einem Säugling fährt man auch nicht mal eben durch die halbe Welt. Desweiteren hat die Mutter nunmal noch zwei andere Kinder, auf die der Alltag ebenfalls irgendwie abgestimmt sein muss. Da ist der Vater nunmal erstmal das fünfte Rad an Wagen.
Bisher hat der Vater im Leben des Kindes keine Rolle gespielt. Und auch wenn er heute das Kind besucht, kann sich das mirgen eher nicht an ihn erinnern. So eine Bindung baut zu einem Kind nicht auf die Schnelle auf und bei einem Säugling tendenziell auch eher gar nicht. Das alles wird nach und nach einfacher werden, je älter das Kind wird. Schließlich finden solche Kontakte realistischerweise eher in der Wohnung der Mutter statt. Mit dieser ist der Vater aber hochzerstritten und da lungern auch noch zwei andere Kinder herum, gegebenenfalls sogar ein neuer Lebensgefährt (da scheint es bei der Mutter ja wechsellaunig zuzugehen und sich auch immer ein neuer Mann zu finden).

Wenn es dann zu Umgangskontakten kommt, sind die vorrangig am Wohl des Kindes orientiert. Um dieses geht es, nicht um das Glück des Vaters. Jetzt mag es für ein Kind toll sein, eine gute Beziehung zu seinem Vater zu haben. Aber für einen Säugling?
Hier geht es meines Erachtens eher darum, allmählich eine Bindung zu dem Kind aufzubauen. Dazu sollten sich zunächst aber mal die Eltern einigen, wie das aussehen soll. Auch sollten die Eltern sich irgendwie vertragen. Denn für das Kind und den sorgsamen Aufbau einer Bindung ist es bestimmt nicht gut, wenn die beiden sich hassen. Nüchtern betrachtet sitzt die Mutter auch ganz einfach am längeren Hebel und kann dem Vater die Beziehung zum Kind so oder so runieren. Ihr Einfluss auf dessen Entwicklung ist nunmal gewaltig und das ist auch kein Lebensbereich, den man zuverlässig steuern kann.

Ähnliches gilt die Möglichkeiten, die ein Gericht bietet und zur Hand hat. Wie schon gesagt, würde ich ohnehin meinen, dass ein Gericht hier nur sehr langsam einen Umgang wird anbahnen lassen. Und selbst wenn das Gericht genau im (wie auch immer gelagerten) Interesse des Vaters entscheidet, was dann?
Dann weiß der Vater, dass er Recht hat. Das bedeutet nicht, dass der Vater auch etwas von seinem Recht hat. Der gerichtliche Beschluss wäre nur ein Stück Papier. Diesen kann die Mutter rein praktisch beliebig ignorieren und unterwandern. Zwar können Verstöße gegen den Beschluss mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Davon hat der Vater aber noch immer nichts, wenn die Mutter stur bleibt. Je länger die Mutter stur bleibt, desto mehr leidet das Verhaltnis zwischen Vater und Kind. Iregndwann könnte es so schlecht sein, dass ein Umgang tatsächlich nicht mehr im Sinne des Kindeswohl wäre. Gegen sowas ist ein Familiengericht meiens Erachtens eher machtlos. Eine Vielzahl von Möglichkeiten der Mutter bewegen sich in einem Bereich, der einer Beweiserhebung gar nicht zugänglich wäre und auch nur schwerlich sanktionierbar ist. Damit will ich sagen, dass das Familienrecht bei solchen Problemen nicht immer das Mittel der Wahl sein sollte.


Sie fragen nach den Rechten eines unehelichen Vaters in dieser Situation. Dsmit sieht es nunmal bescheiden aus. Das Recht gaantier nur das Minimum an Familienleben, das ihm von der Verfassung und von internationalen Verträgen abverlangt wird. Alles, was der Vater hier darüber hinaus wünschen könnte, würde das Recht wohl auch einfach nur an der Realität scheitern lassen.

Den ersten Schritt hat er schon geschafft, er ist nämlich als Vater eingetragen. Das ist für nichteheliche Väter auch nicht immer selbstverständlich und in solchen Konfliktfällen auch zumeist nur dem Umstand geschuldet, das ohne Eintragung der Vaterschaft nur sehr schwer Unterhalt verlangt werden kann.

Der nächste Schritt wäre für mich die Regelung des Sorgerechts. Auch hier würde ich in das Familiengericht keine gewaltigen Hoffnungen setzen. Und auch hier würde ich mich zunächst fragen, was der Vater denn eigentlich will.

Schließlich hat der Vater ein Rscht auf Umgang. Aber nur, soweit dieser den Intwressen des Kindes an ungestörter Entwicklung nicht zuwiderläuft. Dafür braucht es nunmal zwei. Für das Zustandekommen von Umgangskontakten dann sowieso.

Das Familiengericht könnte der Mutter also ihre Pflichten und die Rechte des Vaters verdeutlichen. Aber zu deren Achtung kann es sie nur schwerlich zwingen.

Das Jugendamt aber kann da ganz einfach gar nichts machen. Es ist auch ganz einfach nicht für Rechtsberatungen zuständig.

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