Wegen Scheidung: Teilungsversteigerung

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)
Wegen Scheidung: Teilungsversteigerung

Hallo,
folgendes Problem ist in meinem Umkries vorhanden:

Wegen einer Trennung wurde von einer Partei (es gibt 2 zu gleichen Teilen beteiligten Personen) eine Teilungsversteigerung beantragt.
Die zweite Partei ist nicht mit dieser Teilungsversteigerung einverstanden.
Welche Wege kann man dagegen wählen?
Welche Probleme können auftreten?

Bitte um schnelle Hilfe!!
Danke.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
wenn beide als Eigentümer benannt sind ( ich denke mal, es handelt sich um ein Haus ? ) , kann m.E. jeder ohne Einwilligung des anderen eine Teilversteigerung seines Teils veranlassen. Du "verkaufst " ja nur deinen Teil.

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#2
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
zu bedenken ist natürlich, wer ersteigert nur einen teil des hauses zu einem vernünftigen preis?
Wäre also sinnvoll, sich doch vorher zu einigen. Alles andere wäre verschenktes geld.
Gruss
rogitec

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#3
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Also gibt es keinerlei Möglichkeit, dass der zweite und nicht am Verkauf interessierte Partner zum Verkauf gezwungen wird??
Auch nicht wenn es sich, wie in der Überschrift angegeben, um einen Scheidungsfall handelt?

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo,

ich denke, zwingen kann Dich keiner, wenn Du Mit-Eigentümer bist.
In jedem Fall einen Anwalt konsultieren.
Wenn Du der Meinung bist, dass Haus auch
allein halten zu können, wird das Geld für einen Anwalt drin sein.
Tip: über die Rechtsschutzversicherung
einen Anwalt empfehlen lassen (der soll ja auch ein bisschen Ahnung von der Sache haben).

Falls Du das Haus nicht allein halten kannst,
lieber den anderen überzeugen, gemeinsam zu verkaufen. Verkauf bringt immer mehr als
Versteigerung.

Rogitec hat darüberhinaus schon aufgezeigt: wer ersteigert schon die Hälfte eines Hauses ?
Ohne Einigung wird es also gar nicht gehen.
Sonst erzielt der anteilige Verkäufer ja keinen
vernünftigen Preis und schadet sich somit selbst.

Gruß,
nachgefragt

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wie sieht denn Situation aus? Ist das Haus vermietet? Wohnt einer von den beiden Partnern selbst drin ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

@nachgefragt
>>ich denke, zwingen kann Dich keiner, wenn Du Mit-Eigentümer bist<<

Leider doch und der Miteigentümer kann es auch nicht verhindern. Das Mittel dazu heißt eben Teilungsversteigerung.

Bei der Teilungsversteigerung wird das gesamte Haus versteigert, nicht die eine Hälfte. Vom Erlös bekommt jeder die Hälfte. Beide Miteigentümer können auch mitsteigern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Stellt das Grundstück das wesentliche Vermögen der Eheleute dar und leben diese im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so benötigt der die Teilungsversteigerung beantragende Ehepartner die Zustimmung des anderen. Die Zustimmung kann aber in diesem Fall durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

Eine andere Frage die sich für mich stellt:
gibt es Kinder? Bei wem leben sie?

Als Rechtsbehelf kann die Einstellung des Teilungsverfahrens beantragt werden.
Wird nämlich durch die Teilungsversteigerung das Wohl der gemeinsamen Kinder gefährdet, kann das Verfahren bis zu fünf Jahre ausgesetzt werden.

Sie sollten daher zum Anwalt gehen.

Eine weitere Frage - die sich auch für "Teufelin" stellte, ist die Frage nach den Mietern. Denn derjenige, der das Haus im Wege der Teilungsversteigerung ersteigert, hat kein Sonderkündigungsrecht. Hier wird sich ein Ersteigerer zweimal überlegen müssen, ob er das Haus ersteigert.

Aber: verhindern können Sie letztlich - wenn auch mit Verzögerungen - die Versteigerung nicht.

Da es hier wohl um viel Geld geht: gehen Sie zum Anwalt.

Viele Grüße

-----------------
""

-- Editiert von klawyer am 30.01.2004 18:49:55

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Herr Wille,
" Zum Wohle der Kinder " kann die Teilungsversteigerung bis zu 5 Jahre ausgesetzt werden .........
Wie in der Zeit die Kosten geregelt werden, entscheidet dann ein Gericht, wenn sich die Parteien nicht einig sind ?
Und in welchen Fällen ersetzt ein Vormundschaftsgericht die Zustimmung ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Herr Klawyer,

--------- Zitat -----------

Stellt das Grundstück das wesentliche Vermögen der Eheleute dar und leben diese im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so benötigt der die Teilungsversteigerung beantragende Ehepartner die Zustimmung des anderen. Die Zustimmung kann aber in diesem Fall durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

---------- Zitat Ende -------------

Das Grundstück stellt den wesentlichen Teil des Vermögens dar.
Die beiden Kinder leben mit dem einen Elternteil in dem Haus. Das Haus war unter anderem Begründung, warum die Kinder bei diesem Elternteil blieben.
Der zweite Teil vermutet, dass der anderen durch die Teilungsversteigerung nur günstiger an das Haus kommen will, da ja noch Hypotheken darauf liegen.

Gilt dann trotzdem noch, dass wenn das Haus inkl. Grundstück den Hauptteil des Vermögens darstellt, dass die Zustimmung beider Inhaber vorliegen muss?

Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten!!

Larifari

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Entschuldigung,

sollte natürlich Herr Wille heißen in meinem vorherigen Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich sehe eben, dass es nicht ganz erklärend ist.

Also nochmal kurz:

Der Teil der die Teilungsversteigerung beantragt, hat die Kinder und das Haus.
Kinder und Haus wurden damals vom Gericht wegen dem Haus und der Nähe der Großeltern dem entsprechenden Teil "zugeordnet".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Larifari,

m.E. sollten Sie dringend (!) einen Anwalt aufsuchen. Er hat die notwendige Zeit und kann auch auf Einzelheiten eingehen.

Viele Grüße


0x Hilfreiche Antwort

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