Wegen Hochzeit fällt Unterhaltsvorschuss weg

17. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ylaja
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
Wegen Hochzeit fällt Unterhaltsvorschuss weg

Hallo! Ich habe letzten Monat meinen Lebenspartner geheiratet. Von meiner vorherigen Partnerschaft habe ich einen 4 jährigen Sohn. Seit Dezember 2010 habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen 133,00 € monatlich. Dies wurde mir vom Alg2 abgerechnet. Da ich nun verheiratet bin zahlt Unterhaltsvorschuss nicht mehr! Muss auch den Teil zurück zahlen den sie mir "überzahlt" haben wegen Hochzeit. Wer tritt jetzt in Kraft? Hartz4 sagt Unterhalt sind vorrangige Leistungen aber der Vater des Kindes verdient unter 950€ was Selbstbehalt ist. Habe es nun beantragt das es reichtig überprüft wird das er nicht mehr verdient aber dazu muss er nun ausfüllen... Weiß jemand was ich nun machen kann für die Zeit?
Muss der Vater des Kindes nun garnicht mehr zahlen?
Nur weil ich meinen Partner geheiratet habe?
Er behält ja alle weiteren Rechte deswegen finde ich es etwas unfair wenn er nicht für sein Sohn aufkommen muss..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Für die Zeit? Du wist keinen Unterhaltsvorschuß mehr bekommen. Wenn der Kindsvater zu wenig verdient, dann musst Du selbst für das Kind sorgen. Schon mal an arbeiten gedacht?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ylaja
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Lach
Wir gehen beide arbeiten :)
Verdienen aber zuwenig und bekommen daher Zuschuss von Hartz4!
Letzendlich müsste ich auch nicht arbeiten da kaum was mehr raus kommt.
Aber ich tu es...
Wenn dem wirklich so ist das er nun nicht mehr für den Unterhalt aufkommen muss finde ich es ziemlich arm...
Wenn man ein Kind zeugt sollte man auch dafür sorgen müssen.
Achja und ein 4 jähriges Kind kann man nicht von 133,00 Unterhaltsvorschuss bezahlen.
Kita kostet 130 Essenkosten Kita essen 40.
Zuhause essen sie auch dann Kleidung....

Aber für was rechtfertige ich mich hier :-)
Anscheinend hast du keine Ahnung was man mit nem Kind anstellt!

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-- Editiert ylaja am 17.10.2011 17:54

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, und wo warst Du bei der Kindszeugung?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kenshi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Pflicht deines Ex, Unterhalt für euer Kind zu leisten, entfällt nicht dadurch, dass du deinen neuen Partner geheiratet hast. Tatsächlich bleibt der Vater für das Kind unterhaltspflichtig. Unterhaltsansprüche deinerseits in Bezug auf nachehelichen Unterhalt oder Betreuungsunterhalt könnten allerdings verwirkt sein, dies ist aber ein theoretisches Problem da dein Ex ohnehin unter dem Selbstbehalt bzgl. Kindesunterhalt verdient.

Da dein Ex seit einiger Zeit unter dem Selbstverhalt verdient hat, hast du Unterhaltsvorschuss bekommen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende; durch die Heirat deines neuen Partners giltst du aber sozialhilfe- und steuerrechtlich nicht mehr als alleinerziehend.

Dein Ex muss zwar finanziell für sein Kind aufkommen, kann es aber offensichtlich nicht. Wenn der Unterhaltsvorschuss wegfällt (welcher ja auf den Hartz4-Bedarf des Kindes angerechnet wurde) so sollte sich der sozialhilferechtliche Bedarf des Kindes nun erhöhen.

Lass dir das vom "Fallmanager" am besten einfach mal ausrechnen.

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

wirdwerden, hast Du mal wieder in die Schublade mit den unpassenden Antworten gegriffen?

Die TS fragt hier nach Hilfe und Dir fällt nur ein:

quote:
Schon mal an arbeiten gedacht?

wo warst Du bei der Kindszeugung?
:augenroll:

ylaja, hast Du beim zuständigen JA schon die Beistandschaft für das Kind eingerichtet? Wenn nicht solltest Du das tun.

Die Unterhaltspflichjt des leiblichen KV entfällt natürlicht nicht durch Deine erneute Heirat.

Es müsste geprüft werden, in wie weit der KV seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt. Bemüht er sich um einen besser bezahlten Job? Könnte er einen Nebenjob annehmen? Welche Ausbildung hat der KV und was arbeitet er zur Zeit?

Wenn ihr schon ergänzendes ALG2 bezieht, wird dann der KiGa nicht bezahlt?

LG nero



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-- Editiert nero070 am 17.10.2011 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Meine Antwort hatte sich darauf bezogen, dass festgestellt wurde, dass, wenn man ein Kind zeuge, man auch dafür zahlen können müsse.

Und dazu gehören nun mal zwei.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ylaja
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

hallo danke für eure Beiträge.
Habe heute Dokumente vom Bürgeramt mitbekommen da kann ich Zuschuss beantragen für gering Verdiener wegen Kita.
Was er arbeitet weiß ich nicht, angeblich 12 h...
Muss nun auf den Ablehnungsbescheid vom Vorschuss warten um dies beim Alg2 Amt abzugeben.

Finds nur traurig das er es nun nirgends mehr zurück zahlen muss. Ich weiß das eine andere Dame auch ein Kind von ihm erwartet..

Wünsch euch was. Cya

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was er arbeitet weiß ich nicht, angeblich 12 h...


In dem Fall müsste er sich den Verdienst wohl auf 40 Stunden hochrechnen lassen.

quote:
Finds nur traurig das er es nun nirgends mehr zurück zahlen muss


Den bisher gezahlten Unterhaltsvorschuss wird der KV, je nach Einzelfall, wohl zurück zahlen müssen.

Gibt es nun eine Beistandschaft? Wenn nicht, diese einrichten, oder den Unterhalt über einen Fachnawalt für Familienrecht fordern.

LG chico

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#9
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

Sofort Anwalt und Unterhalt einfordern, alles andere Ergibt sich dann, der Vater muss nähmlich zahlen, wenn nicht jetzt dann später, aber nachzahlen vom Tag der Antragstellung.

@wirdwerden sorry aber ich glaube du verwechselst was:
obwohl die Praxis zeigt das die meisten Mütter und viele alein erziehende auch arbeiten um die Familie zu unterstützen, so schreibt das Gesetz es dennoch nicht vor. Das Gesetz sagt einer leistet Bar unterhalt und einer Betreuungsunterhalt. so ist das nun immer noch egal wie die Gesellschaft sich entwickelt, ich finde es auch schlimm von dir sofort pauschal anzunehmen, Harz4 also arbeitet nicht. Und ausserdem ist es nicht überall möglich, sogar wenn mann will und kann Arbeit zu finden. da solltest du mal drüber nachdenken.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ warwara: das habe ich nicht geschrieben! Nur, wenn sich eine Mutte raufregt, dass ein zahlungsunfähiger Vater ein Kind gezeugt hat, dann frage ich mich in der Tat, wo denn die Mutter bei der Zeugung war. Jeder kann in Not kommen, da ist ALG II für da. Kein Thema für mich, ist auch völlig in Ordnung. Nur, eines mal ganz klar: primär sind die Eltern, und zwar beide für die "Aufzucht der Brut" und die finanzielle Versorgung des Kindes zuständig. Erst dann kommt der Staat, d.h., wir alle dran.

Zeig mir den §, aus welchem hervorgeht, dass Mutter nur aufziehen muss, und alles andere freiwillig ist!

wirdwerden

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