Wechsel des Kindergartens

26. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2016 16:40:55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Wechsel des Kindergartens

Hallo, ich habe folgendes Anliegen:

Eltern haben sich getrennt, Kind lebt bei der Mutter. Eltern waren nicht verheiratet.
Es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Kind soll auf Anraten von Ärzten und Therapeuten und dem bisherigen Kindergarten in einen Frühförderkindergarten wechseln. Wohlgemerkt, es liegt weder eine geistige noch eine körperliche Behinderung vor. Kind hat lediglich Defizite was das Sprechen in dem Alter (3Jahre) angeht und Konzentrationsschwierigkeiten.
Kind muss jede Woche je 1x zur Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, welche in der Frühfördereinrichtung stattfindet.
Bisher ist es so, dass die Mutter nach Feierabend in den jetzigen Kiga fährt (15 km ) das Kind holt und dann zu den Therapien fährt ( auch wieder 15 km pro Strecke).
Nun zum eigentlichen Problem:

Der Vater ist strickt dagegen, dass das Kind in den anderen Kiga geht.
Es wurde bereits eine Eingewöhnung durchgeführt, bei der der Vater dabei war, da die Mutter aufgrund eines neuen Jobs nicht selbst mit konnte.
Die Eingewöhnung besuchte er mit dem Kind an zwei Tagen je 3 Stunden, an einem Tag war seine Mutter mit dem Kind dort. An diesem Tag muss es wohl sehr unruhig in der Gruppe gewesen sein, sodass die Oma dem Vater sagte, dass das Kind dort nicht hingehöre.
Auch hat er uns Dinge erzählt, die vorgefallen wären von denen wir im Nachhinein erfahren haben, dass dies gar nicht stimmte.
Er will einfach nicht dass das Kind dorthin geht.

Die Kindesmutter möchte aber, das das Kind dorthin geht, auch weil die Therapien tagsüber abgedeckt werden und die Einrichtung qualifizierter ist.
Im bisherigen Kiga gibt es halt auch Probleme mit den Erzieherinnen.
Dies hat der Vater bei einer Entwicklungsuntersuchung aber auch wieder geleugnet.

Hat meine Tochter mehr Mitspracherecht da das Kind bei ihr lebt?
Liegt hier so eine Art Kindswohlgefährdung vor?

Ich hoffe auf ein paar gute Tipps.
Danke!





-- Editier von kapo123 am 26.11.2015 09:08

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss das Familiengericht entscheiden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.02.2016 16:40:55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Das wollte meine Tochter eigentlich vermeiden.
Das zieht sich dann alles wieder in die Länge und das Kind muss drunter leiden.
3 Jahre hat er sich auch kaum nen Kopf gemacht und jetzt nach der Trennung will er den Großen spielen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Eine fehlende Willenserklärung ist nun mal nur durch eine richterliche Entscheidung zu ersetzen. Wie soll es sonst gehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.02.2016 16:40:55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Deswegen habe ich ja hier meine Frage gestellt in der Hoffnung dass es eventuell noch eine andere Lösung gibt.
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Kind hat lediglich Defizite was das Sprechen in dem Alter (3Jahre) angeht und Konzentrationsschwierigkeiten.
Kind muss jede Woche je 1x zur Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, welche in der Frühfördereinrichtung stattfindet.


Wurde das Hörvermögen untersucht? Das beeinflusst in diesem Alter sehr viel. Und ein Paukenerguß z.B. ist nicht so selten.
In einer Pädaudiologie abklären lassen.
Meines hatte am Ende nur noch 60% Hörvermögen bis es die Erzieherinnen bemerkten (da waren wir aber bereits in Behandlung).


Wenn alles mit dem Gehör ok ist - warum muß man man ein 3jähriges Kind dermaßen therapieren?
Wie kann ein 3jähriges Kind solche schwerwiegenden Defizite haben? Kinder entwickeln sich in ihrem eigenen Tempo und diese verdammte Gleichmacherei und das jedes Kind in einem bestimmten Alter bestimmte Dinge können muß ist der Anspruch der Eltern und übereifriger Erzieher und Ärzte
In ein paar Jahren kommt dann die Psychotherapie dazu.

Das ganze Plastikspielzeug weglassen, dass selbständig fährt, musiziert oder sonstwas macht.
Mit dem Kind spielen, vorlesen, singen, im Auto Kinderlieder zum mitsingen hören, ins Schwimmbad gehen, in den Wald gehen, Roller fahren, ... und und und dürfte mehr zur Entwicklung beitragen als jede Therapie.

Ich frage mich wirklich wie es die Menschheit überhaupt so weit bringen konnte ohne Therapien...

Kleine Hexe



-- Editiert von Kleine Hexe am 26.11.2015 11:35

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.02.2016 16:40:55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

1. Paukenroehrchen wurden bereits eingesetzt.

2. Die Gruende der Defizite waren nichtmeine Frage.

Daher bitte nur Antworten auf meine Fragen geben. Sorry aber das ganze ist schon nervenaufreibend genug für uns.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von Kleine Hexe):
....
Wenn alles mit dem Gehör ok ist - warum muß man man ein 3jähriges Kind dermaßen therapieren?
Wie kann ein 3jähriges Kind solche schwerwiegenden Defizite haben? Kinder entwickeln sich in ihrem eigenen Tempo und diese verdammte Gleichmacherei und das jedes Kind in einem bestimmten Alter bestimmte Dinge können muß ist der Anspruch der Eltern und übereifriger Erzieher und Ärzte
In ein paar Jahren kommt dann die Psychotherapie dazu.

Das ganze Plastikspielzeug weglassen, dass selbständig fährt, musiziert oder sonstwas macht.
Mit dem Kind spielen, vorlesen, singen, im Auto Kinderlieder zum mitsingen hören, ins Schwimmbad gehen, in den Wald gehen, Roller fahren, ... und und und dürfte mehr zur Entwicklung beitragen als jede Therapie.

Ich frage mich wirklich wie es die Menschheit überhaupt so weit bringen konnte ohne Therapien...

Kleine Hexe



-- Editiert von Kleine Hexe am 26.11.2015 11:35


OT on: Die Therapieformen sind in dieser Konstellation nicht so abwegig oder gar sinnlos. Hab gerade ein dejavu. OT off.

Ansonsten: Wenn kein Gespräch hilft, geht es wohl nur noch gerichtlich. :-(

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also Ferndiagnosen, laienhafte Therapieanregungen, wie sie hier @ kleine Hexe erstellt, das halte ich nicht nur für überflüssig und auch gefährlich für die Betroffenen. Außerdem haben sie nichts mit der Fragestellung zu tun.

Was am ehesten dem Kindeswohl entspricht, Kindergarten A oder B, das können wir hier nicht abschätzen. Nur, im Gegensatz zur Schule (da bedarf es wegen der Schulpflicht in Deutschland gar keiner Unterschrift) bedarf es für den Kindergarten eben der Unterschriften aller Sorgeberechtigten. Und wenn sich ein Sorgeberechtigter weigert, dann gilt es abzuschätzen, ob es sich lohnt, die fehlende Willenserklärung (eventuell mit Begutachtung) durch einen Gerichtsentscheid zu ersetzen. Das kann hier keiner abschätzen. Das muss sich die Mutter selbst überlegen und abwägen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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