Wechsel Arbeitsplatz & Umgang Kind

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)
Wechsel Arbeitsplatz & Umgang Kind

Hallo zusammen,

Ich wohne in Naumburg und meine Ex-Freundin ist mit unserer Tochter zurück nach Jena gezogen (ca. 40Km). Laut Urteil darf ich meine Tochter jedes 2. Wochenende von Freitag bis Montag sowie an den Folgewochen 2 Nachmittage sehen.

Ich arbeite in Jena, ist also kein Problem.

Nun Wechsel ich aber den Arbeitgeber und der ist bei mir in Naumburg.

Die beiden Nachmittage waren bisher schon schwierig und werden zukünftig unmöglich. Auch weiß ich weder ob ich meine Kleine Freitag abend noch holen sollte und Montag in die KiTa nach Jena bringen ist völlig unmöglich.

Meine Ex besteht darauf & ich habe keine Ahnung was ich tun soll.

Ich bitte um Hilfe.

Danke.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Umgang ist zuerst mal Verhandlungssache. Wenn das nicht funktioniert, dann sollte man das Jugendamt um Vermittlung bitten. Wenn auch das nicht fruchtet, muss der Umgang gerichtlich festgelegt werden.

Wenn Sie die Nachmittage nicht hinkriegen, dann geht es eben einfach nicht. Gleiches gilt für Freitags abholen. Dann muss man sich halt anders einig werden. Ggf von Samstag vormittag bis Sonntag Abend.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Sie nagelt mich auf dem Urteil fest welches damals festgelegt hat wann ich meine Tochter sehen darf.

Ich soll mein Sorgerecht abgeben oder mich ans Urteil halten. Das will ich aber keinesfalls abgeben.

Kann Sie das Urteil sozusagen erzwingen?

Danke.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Stefan_1983):
Kann Sie das Urteil sozusagen erzwingen?


Na ja, derartige Urteile sind ja dafür gedacht die Situation für beide Seiten verbindlich zu regeln. Und Du bist es, der aus freier Entscheidung von der verbindlichen Regelung abweichen möchte.

In solchen Fällen bietet es sich eine gemeinsamme Lösung mit dem anderen Elternteil an. Ist diese nicht möglich, kann die Umgangsregelung neu verhandelt werden.

Aber rechne damit, dass dann die Umgangszeiten doch recht deutlich eingeschränkt werden.
Familienrichter finden Einschränkungen zu Lasten der Kinder zu recht nicht besonders sexy.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)


Ich sehe erst mal kein großes Problem für dich: wenn das Urteil ausdrücklich "darf" sagt, dann ist das lediglich ein Recht von dir, das du nicht in Anspruch nimmst.

Aber wenn die Mutter darauf besteht, wird es ohne Rechtsstreit wohl nichts werden. Die normative Kraft des faktischen...

Ich würde auch erst mal das Jugendamt um Vermittlung bitten. Dass du auf dein Sorgerecht verzichten sollst, ist jedenfalls albern.

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#5
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Es wird wohl aufs Jugendamt hinauslaufen. Mit ihr ist nicht zu reden. Vielen Dank für Eure Antworten :-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Niko123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Du kannst dein Umgangsrecht ändern wenn du nicht kannst fahren oder muss arbeiten. Kostenfrage 27 Euro. Stell Antrag beim Gericht, mach das ohne Anwalt. Dich kann keiner zwingen deine Kinder besuchen.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sorry aber ich finde, dass sowohl der TE als auch Andere hier sich die Angelegenheit viel zu leicht machen!

Zitat:
Wenn Sie die Nachmittage nicht hinkriegen, dann geht es eben einfach nicht. Gleiches gilt für Freitags abholen.
Das ist zu leicht dahin gesagt finde ich! Wer soll den in der Zeit jetzt auf das Kind aufpassen, wenn die Mutter evtl in diesen Zeiten selber arbeiten geht oder andere Terminliche Verpflichtungen hat? Es handelt sich um eine richterliche Entscheidung, dass das die Vaterzeit ist. Kan der Vater in dieser Zeit nicht, sollte es auch das Problem des Vaters sein, sich Ersatz zwecks Aufsicht zu besorgen oder dergleichen. Aber einfach zu sagen, dan gehts halt nicht, sorry damit machst du es dir zu einfach.

Der TE hat zwar nichts angegeben bezüglich Arbeit der Mutter (evtl weiss er auch von nichts) aber ER ist derjenige, der einfach nicht WILL (Ich schreibe extra nicht will, statt nicht kann)! Solche Sachen muss man vor einem Arbeitgeberwechsel bedenken und klären, nicht erst danach...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Ehrlich gesagt, habe ich bereits darauf gewartet, dass eine derart vorwurfsvoll Nachricht kommt.

Niemand redet hier von "nicht wollen" & von einfach schon gleich gar nicht.

Am Ende muss ich zusehen wie ich mein Kind zu Gesicht bekomme und das obwohl die Mutter weggezogen ist (trotz sicherer Arbeit und KiTa-Platz).

Des Weiteren wurden diese Zeiten richterlich festgelegt. Ob das für mich passt, hat niemanden interessiert. Ich habe ausdrücklich das Wechselmodell gewünscht ... abgelehnt ohne Begründung!

Von "leicht machen" kann hier bei weitem keine Rede sein.

Soll ich mich jetzt noch entschuldigen, dass ich gekündigt werde & mein neuer Job in meiner Heimat ist (übrigens auch die ursprüngliche Heimat meiner Tochter)?

Mich beschleicht in der Tat mehr und mehr das Gefühl, dass es in diesem Land offenbar viel bequemer ist, einfach gar nichts zu machen und sich um nichts und niemanden zu kümmern. Man lebt deutlich sorgenfreier.

Für weitere KONSTRUKTIVE Hilfe wäre ich dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Agricola76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Dich kann keiner zwingen deine Kinder besuchen.


Väter haben das Recht und die Pflicht zum Umgang. Deine Einstellung, Nico, wird genau so wie im obigen Zitat in deinem eigenen Thread offenbar. Aber das Kind darf zum Umgang gezwungen werden? Jaja, Väter sind immer die Deppen. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.

@TE:
Warum besteht die Mutter denn auf die bisherigen Umgangskonditionen? Wäre wichtig zu erfahren, bevor man hier einen Rat erteilen kann.
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Versuche mit der KM zu reden und eine neue Vereinbarung zu treffen. Alles, was nicht eskaliert, ist gut.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)

Es sind leider niedere Beweggründe mit denen sie mich auf Trab hält. Sie ist sehr gekränkt und sauer wegen der Trennung (war wohl der erste der sie verlassen hat). Seit Monaten versuche ich mit ihr zu reden aber da ist kein rankommen. Sie ist leider sehr egoistisch und an einer gütlichen Lösung nicht interessiert :(

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