Was gilt als Einkommen der Unterhaltpflichtigen (Verkauf einer Immobilienhälfte)?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Was gilt als Einkommen der Unterhaltpflichtigen (Verkauf einer Immobilienhälfte)?

Ich habe eine Frage zum Unterhaltsrecht. Leider ist der Sachverhalt etwas kompliziert, ich versuche jedoch diesen so kurz wie möglich zusammenzufassen:

Situation:
Ein Ehepaar ist 36 Jahre verheiratet und hat Gütertrennung vereinbart. Es gibt einen gemeinsamen volljährigen Sohn sowie zwei volljährige Kinder aus der vorigen Ehe des Vaters. Während der Ehe wurden zwei Häuser angeschafft. Ein Einfamilienhaus in dem das Ehepaar samt Sohn lebte, dieses wurde gemeinsam gekauft, sowie ein Mehrfamilienhaus, welches vom Vater angeschafft wurde um Mieteinahmen zu generieren.
Als 2011 die Trennung der Eltern stattfand (Vater zog in eigene Wohnung, Mutter und gemeinsamer Sohn bewohnen Einfamilienhaus weiter), gab der Vater das Mehrfamilienhaus an den Sohn ab, da Ihm die Unterhaltung zu müßig war. Es wurde eine monatliche Zahlung von Sohn an den Vater bis 2023 auf Rentenbasis vereinbart. Zwischen Mutter und Vater wurde eine Regelung über den finanziellen Ausgleich während der Trennung getroffen. Leider scheiterte die Ehe Ende 2016 vollständig und der Vater reichte Scheidung ein, welche in 10/2017 rechtskräftig wurde. Gleichzeitig brach Streit über den jeweiligen Unterhalt aus. In dessen Folge wurde vom Gericht beschlossen, dass der Vater von dem Geld welches er von seinem Sohn für das Mehrfamilienhaus erhält Unterhalt zu zahlen hätte, da er wenn er das Haus nicht veräußert hätte ja Mieteinamen bekommen würde. Somit wir die Zahlung von Sohn als Einkommen des Vaters gewertet.

Problem:
Nun ist Streit über das Einfamilienhaus entstanden. Der Vater möchte Seine Hälfte veräußern, weil er nach eigener Aussage das Geld zum Leben braucht. Mutter und Sohn wollen jedoch das Haus erhalten. Da leider eingangs keine Zufriedenstellende Einigung erreicht werden konnte hat der Vater Teilungsversteigerung beantragt. Der Sohn versucht jedoch weiterhin sich mit seinem Vater auf einen Kauf der Haushälfte zu einigen, würde jedoch gerne eine für beide Seiten faire Art Ratenzahlung mit dem Vater vereinbaren um ohne Bank auskommen zu müssen. Der Vater hat jedoch Bedenken, dass auch dieses Geld als Einkommen angesehen werden könnte und somit Teilweise als Unterhalt an die Mutter abgeführt werden müsste und strebt lieber eine Einmalzahlung an.

Frage:
Würde dieses auf Raten gezahlte Geld als Einkommen angesehen?
Gib es eine Möglichkeit, dass der Vater diese Zahlung nicht abführen müsste, jedoch trotzdem sowas wie eine Ratenzahlung für den Sohn möglich wäre?

PS: Die Mutter ist mit der vom Gericht beschlossenen Regelung finanziell abgesichert und wird auch noch vom Sohn unterstützt, es geht um die Angst des Vaters vor weiteren Zahlungen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Grundsätzlich ist es so, dass sich auf den nachehelichen Unterhalt nur vorhersehbare Einkommensteigerungen auswirken. Daher wird die Mutter an Einkommensteigerungen nicht beteiligt, die zum Zeitpunkt der Scheidung nicht schon angelegt waren (BGH-Urteil vom 23.05.2007, Az.: XII ZR 245/04 ).

Selbst, wenn man die Raten als Einkommen werten würde, so müsste davon also kein Unterhalt gezahlt würde.

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