Vorsorgevollmacht vs Betreuungsvollmacht vs Vormundschaftsverfügung

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
James.Blond
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorsorgevollmacht vs Betreuungsvollmacht vs Vormundschaftsverfügung

Hallo liebe Community,

wenn pflegebedürftige Menschen, Alltägliches nicht mehr selbst erledigen können, brauchen diese auch rechtliche Hilfe...

Welche sind bitte die wichtigsten Unterschiede bei untenstehenden Schlagwörtern:

1. eingeschränkte Vollmacht

2. Vorsorgevollmacht

3. Betreuungsvollmacht

4. Vormundschaftsverfügung


Danke im Voraus,
liebe Grüße












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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) liefert die Antworten:

http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/_doc.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
James.Blond
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

@ HeHe
Danke, ist schon mal hilfreich!


... noch ne Frage offen: sind Vormundschaftsverfügung und Patientenverfügung dasselbe? ...wohl nicht oder?
(unter dem oben empfohlenen Link konnte ich nix finden)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen.

Eine Patientenverfügung enthält Verfügungen im Krankheitsfall (sollte man ggf. mit seinem Arzt besprechen).

Empfehlenswert ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht - damit ist alles abgedeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
James.Blond
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

@ cruncc1: danke!

Frage:
Wenn die körperliche Behinderung schon eingetreten ist, dann ist die Vorsorgevollmacht auch schon überholt...
dann würde eine Betreuervollmacht eher angebracht sein,
beim Amtsgericht hiess es, man könne zu zweit unterschreiben, und diese Vollmacht wäre dann auch gültig, ganz ohne Notar

p.s.: der Vollmachtgeber wurde ja im Beisein von zwei anderen Zeugen über den Umfang und Auswirkungen seiner
Unterschrift beraten und aufgeklärt!

Danke im Voraus für Eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Schwäche der Vollmacht ist, dass man sie jederzeit widerrufen kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Vollmacht ist Vollmacht. Einen Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuervollmacht gibt es nicht bzw. gibt es den Begriff Betreuervollmacht nicht (nur den Begriff: Betreuungsverfügung oder Betreuerverfügung, das ist aber was ganz anderes). Auch ein körperlich behinderter Mensch kann einen anderen Menschen zu allem möglichen bevollmächtigen und das Ganze nennen wie er will. Entscheidend ist, wozu bevollmächtigt wird und nicht welcher "Name" dafür benutzt wird, weil eine Vollmacht (egal wie sie genannt wird) keinen feststehenden Inhalt hat.
Unter dem Begriff "Vorsorgevollmacht" lassen sich im Netz gute Vorlagen finden, u.a. in dem von HeHe schon genannten Link.
Solange der Hilfsbedürftige noch klar bei Verstand ist und überblicken kann was er unterschreibt, ist das kein Problem und diese private Vollmacht ist auch gültig.
Problem bei der privaten Vollmacht ist, dass sie nicht überall akzeptiert wird bzw. es bestehen Formvorschriften. Gehört z.B. ein Haus zum Vermögen und das muss irgendwann verkauft werden, kann der lediglich "privat" Bevollmächtigte das nicht tun, weil es dafür mindestens einer notariell beglaubigten Vollmacht bedarf. Auch viele Banken akzeptieren eine private Vollmacht nicht.
Ist kein Haus vorhanden und können die Bankgeschichten geregelt werden (z.B. durch eine spezielle Bankvollmacht, zu der der Betroffene in aller Regel aber bei der Bank erscheinen muss) spricht nichts gegen eine "private" Vollmacht.
Will man auf Nummer sicher gehen, bietet sich wie cruncc schon sagte, der Gang zum Notar an.
Alternativ zur notariellen Beurkundung kann man auch mit der fertigen (aber noch nicht unterschriebenen) Vollmacht zum Notar gehen und dort nur die Unterschrift beglaubigen lassen. Das ist deutlich billiger, der Notar wird dann aber nicht beraten, sondern nur die Identität feststellen.
Zur Not kommt der Notar auch ins Haus, das kostet dann aber extra.

-- Editiert von salkavalka am 11.11.2015 11:27

-- Editiert von salkavalka am 11.11.2015 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Trotzdem kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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