Vormundschaft und Aufenthaltsbstimmunsgrecht

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Snapshort
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormundschaft und Aufenthaltsbstimmunsgrecht

Guten Abend liebe Community,

ich habe mal eine Frage. Der Sohn meiner Freundin befindet sich seit 4 Jahren in einem Kinderdorf.

Die elterliche Sorge obliegt derzeit noch einem gerichtlich bestelltem Vormund.

Seit einem Monat läuft ein gerichtlich angestrebtes Verfahren zur Rückführung der elterlichen Sorge an meine Freundin.

Nun haben wir heute Abend erfahren das der Sohn meiner Freundin ohne Zustimmung des Vormundes aus dem Kinderdorf in eine Außenwohngruppe "umgesiedelt" werden soll.

Dazu ist noch zu erwähnen das vor 4 Wochen ein Hilfeplangespräch zwischen meiner Freundin, dem Vormund, dem Leiter des Kinderdorfes, sowie des direkten Betreuers vor Ort im Kinderdorf erfolgte, und dort festgehalten wurde, das ein Wechsel bis zum letztendlichen Umzuges des Sohnes zu seiner Mutter nicht vollzogen wird, da es für den Sohn seelisch wahrscheinlich nicht zu verkraften ist.

Meine Frage nun, ist ein derartiger Wechsel ohne Zustimmung des Vormundes möglich ?

Was kann man dagegen tun? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat meine Freundin, wie muss man gemeinsam mit dem Vormund dagegen agieren?

Für eure Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Snapshort ,

Wer veranlasst denn die " Umsiedlung" ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snapshort
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy,

die Leitung des Kinderdorfes.

lg

Snapshort

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn das ABR beim Vormund liegt, bestimmt dieser grundsätzlich wo das Kind wohnt. Dieser muss auch bei der Leitung des Kinderdorfes tätig werden. Also empfehle ich engen Kontakt mit diesem und kooperative Unterstützung zum Wohle des Kindes.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Da sind wir nicht ganz einer Meinung. Das ABR des Vormundes dürfte sinngemäß heißen "leben im Kinderdorf xy", nicht aber "leben in Haus 2 des xy Kinderdorfs." Trotzdem sollte er mal mit den Leuten reden. Aber, manchmal sind Umstrukturierungen in Heimen ja unumgänglich.

wirdwerden

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich bestimmt der Vormund nicht ob in Haus eins oder zwei gewohnt wird, hier geht es aber um eine Verlegung in eine Außenwohngruppe. Das heißt sowohl räumlich als auch personell einen großen Wandel.
Der Vormund hat in Union mit dem Jugendamt (das i. d. R. den Aufenthalt des Kindes in der Einrichtung finanziert!) recht großen Einfluss auf die Art und Weise der Unterbringung, teilweise bis ins Detail. Ich kann dies mit eigenen Erfahrungen belegen. Im Hilfeplangespräch an dem auch das JA beteiligt ist wurde explizit festgelegt, was nicht geschehen soll, darauf sollte der Vormund pochen.
Gruß
Andreas

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