Volljährigkeit?!?!

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gordon1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljährigkeit?!?!

Hallo,

Person A ist 16 jahre alt aber vom amtsgericht für ehemündig erklärt worden, Person B ist 22.
Nun haben Person A und Person B vor einer woche geheiratet. Wie siehts nun aus mit Geschäftsfähigkeit bzw volljährigkeit? Weil hmm Person A wollte heute den Kontonamen aktualiesieren da sie ja nun den Namen von Person B hat. Allderings meinte daraufhin die Bankangestellte das weiterhin die Eltern vollmacht für das konto haben , und sie das alleine nicht unterschreiben darf da sie nicht geschäftsfähig ist.

Ich meine das ist doch dann total sinnlos, wenn weiterhin die Eltern von Person A alle rechte haben und praktisch IMMER über Person A bestimmen können. Gibt es da keine bestimmten regelungen? Was ist auch wenn person A mit ihrem Ehemann Person B jetzt übers wochenende wegwill und die Eltern von Person A das verbieten?? Nicht das sie das tun, aber rein interressehalber?

Wer würde zum beispiel auch in einem Notfall wenn sie Operiert werden müsste entscheiden was passiert? Der Ehemann oder die Eltern?

Fragen über fragen....

Lg,

Gordon.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

mit welcher begründung hat das amtsgericht sowas gemacht ??hört sich sehr komisch an wo man in deutschland für alles und jenes massig papierkram hat wenn man von denen was will.

mit 16 sind die eltern zuständig für behördensachen oder das jugendamt.

mfg ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gordon1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz einfach wir haben einen antrag auf vorzeitige Ehemündigkeit gestellt, mussten dann zum Jugendamt und zu einer Richterlichen anhörung wo dann ihre Ehemündigkeit beschlossen wurde. Mittlerweile sind wir verheiratet und jetzt stellen sich uns die oben gestellten fragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.031 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen