Volljährigkeit

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Blume1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljährigkeit

Wenn das volljährig gewordene Kind "ohne Vorwarnung" auf seinen rückständigen Unterhalt vom Vater verzichtet, ist man als Mutter " sozusagen" für alle Kosten allein aufgekommen. Der vorhandene Titel nützt einem da auch nichts mehr. Gibt es eine Möglichkeit, dass Geld vom volljährigen Kind einzufordern? Nach welcher Grundlage? schadenersatz? Ungerechtfertigte Bereicherung? Was meint ihr?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Blume,

ich frage mich eher, ob das Kind überhaupt rechtsgültig auf Unterhalt verzichten kann, der seiner gesetzlichen Vertretung zugestanden hat. Würde ich mindestens mal mehr als merkwürdig finden.

Grüße

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Kann mir auch nicht vorstellen ,das das so einfach geht .Denn wenn die Unterhaltsrückstände vom Pflichtigen zurück gezahlt werden ,geht das Geld ja auch nicht ans Kind ,sondern an die Person ,die sozusagen in Vorkasse getreten ist .
Das hieße ja dann auch ,diese Person hat zu entscheiden ,ob die Schulden erlassen werden ,oder nicht .

Wäre ja unlogisch .
Vieleicht hat da jemand Anderes mal einen § zur Hand :)

LG

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn das volljährige Kind auf Unterhalt gegenüber ihrem Vater verzichtet, dann muss es eben wissen, was es tut.

Der Unterhaltsanspruch gegen die Mutter erhöht sich dadurch jedenfalls nicht. Ebenfalls entsteht dadurch kein Anspruch auf Sozialleistungen, da die bedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Wenn das Ganze dann dazu führt, dass das Kind sich nicht selbst unterhalten kann, dann ist der Unterhaltsverzicht sittenwidrig und somit unwirksam.

Das führt aus meiner Sicht aber nicht dazu, dass von der Mutter freiwillig gezahlter Unterhalt vom Kind oder vom Vater zurückgefordert werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Mhh ,hh ,
ich hab das so verstanden ,das der Vater Unterhaltsschulden hat ,mit Titel .
Jetzt ist das Kind volljäh. und erlässt dem Vater die Schulden ,der Mutter gegenüber .
Darf er das ?
Das ist doch eigentlich Geld ,welches der Mutter zusteht .
Wenn der Vater Schulden gegenüber dem JA hätte ,kann das Kind ,welches UV bekommen hat ,ja auch nicht sagen ,ich erlass dir die Schulden ,Da würde das JA auch dumm gucken !

Oder versteh ich das ganz falsch und dem Kind steht doch der Unterhaltsrückstand zu ,nicht der Mutter ?

LG

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