Volljähriges Kind ist ausgezogen und verlangt Herausgabe von Sachen

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)
Volljähriges Kind ist ausgezogen und verlangt Herausgabe von Sachen

Hallo,

folgende Vorgeschichte: Das Kind wohnt beim Vater, welcher in finanziert und keinen Unterhalt von der Mutter bekommt (Scheidungsverfahren im Gange). Schulabschluss ist ein schlechter Hauptschulabschluss. Kind lungert nur noch herum. Es werden zig Gespräche geführt. Es wird sich geeinigt, dass das Kind den Realschulabschluss an der VHS macht (Schulpflicht ist erfüllt, deswegen keine Regelschule mehr möglich)
Das Kind bekommt dafür sogar ein Stipendium. Es geht auch hin, sucht sich aber trotzdem einen Nebenjob.
Ende des Jahres wird das Kind 18 und will die Schule abbrechen. Wieder zig Gespräche. Das Kind erhöht die Stunden im Nebenjob und behauptet, es macht die Schule weiter, müsste aber angeblich nicht mehr regelmäßig hingehen. Bei der Schule bekommt der Vater keine Auskunft mehr, da das Kind volljährig ist und geht davon aus, dass das alles so stimmt.
Es wird vereinbart, dass das Kind 100 Euro "Miete" monatlich abgibt (für Essen, Trinken, Strom, etc.). Das funktioniert nicht. Es wird vereinbart, dass das Kind (so wie seine anderen Geschwister auch) eine Aufgabe übernimmt. Auch das funktioniert nicht.
Es folgend wieder und wieder Gespräche. Das Kind zeigt sich einsichtig. Es dauert ca 4 Wochen und der "Kampf" geht von vorne los.
Es gab einen Rauswurf, der damit endete, dass das Kind reumütig zurück gekrochen kam und wieder Gespräche. Schuldenüberwachung, etc.
Nachdem es nach ein paar Wochen wieder geknallt hat, wird das Kind raus geworfen. Er kommt noch einmal - zusammen mit Polizei - wieder und verlangt seine EC karte, die sein Vater in Absprache mit ihm an sich genommen hatte.
Nun wohnt er wo auch immer. Angeblich fängt er ab 1.8 eine Lehre in einer anderen Stadt an.

Jetzt komm ich zum eigentlichen Punkt: Seine ganzen Sachen (bis auf einen Korb Wäsche) stehen hier noch. Vor allem eine hochwertige Computeranlage. Sein Vater sagt, er will, wie es vereinbart wurde, seine "Miete". Nicht mal den ganzen Betrag sondern nur 300 Euro, dann bekommt er seinen Computer. Alles andere wie Wäsche, Unterlagen, etc ist schon in Kartons gepackt - bereit zum Mitnehmen.

Das Kind sagt, wenn er den Computer nicht bekommt, kommt er mit der Polizei und holt ihn sich und zur Not will er seinen Vater verklagen, wenn der ihn nicht raus rückt.

Meine Frage: Darf der Vater das? Bzw. kann das Kind die Herausgabe verlangen? Kann man auf das Geld bestehen weil es ja zwischen den beiden vereinbart wurde? Immerhin hat er dem Kind ja das Leben finanziert, obwohl es einen Nebenjob hatte...

Noch dazu kommt, dass jetzt raus gekommen ist, dass er die Schule einfach abgebrochen hat und nun der Vater auch noch Kindergeld zurück zahlen muss - mit dem er seinen Sohn aber in der Zeit finanziert hat.

Ich wäre sehr dankbar für Antworten....
Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Der PC hat doch mit der "Miete" nichts zu tun und ist sein Eigentum. Selbstverständlich ist ihm das herauszugeben.

Wenn man Ansprüche aus der privaten "Miet"-Vereinbarung sieht, muss man diese ggf. einklagen. Ich sehe hier eher während der Schulzeit einen Barunterhaltsanspruch des Kindes. Die Einkünfte aus dem Nebenjob waren während dieser Zeit überobligatorisch. Der Unterhaltsanspruch könnte für eine praktische Lösung mit den Ausgaben für das Kind aufgerechnet werden. Ein für den Elternteil negatives Ergebnis macht daraus aber nicht zwingend einen Zahlungsanspruch.

Um es einfach zu machen würde ich sowohl auf Computer als auch auf "Miet"zahlungen verzichten und einen dicken geldlosen Schlusstrich unter die Sache ziehen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Letzten Absatz unterstreiche ich voll. Im übrigen ist natürlich zu prüfen, wem PC, Möbel, was weiss ich gehören. Wenn dem Sohn, dann herausgeben, wenn nur "Leihgabe" dann kann man es auf Streit anlegen, aber lohnt sich das? Der hochwertige PC hat noch schon nach dem 1. Tag der Nutzung so viel an Wert verloren, es lohnt sich doch einfach nicht.

Fakt ist, dass Unterhalt geleistet worden ist, es kann dahingestellt bleiben, ob dieser Unterhaltsanspruch bestand oder nicht, denn zuviel geleisteter Unterhalt gilt als verbraucht.

Mensch zieh einen Schlußstrich, und gut ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Wir haben gestern noch eine Anwältin aufgesucht und die hat gesagt, dass man sehr wohl Sachen als Pfand behalten kann.
Nun ja, wir werden sehen. Vielen Dank trotzdem für die Antworten.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Natürlich kann man Sachen als Pfand behalten, nur, ob die Ansprüche, wegen deren man die Sachen als Pfand behält, berechtigt sind, das ist doch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wir haben gestern noch eine Anwältin aufgesucht und die hat gesagt, dass man sehr wohl Sachen als Pfand behalten kann.

Prinzipiell gibt es das - nennt sich Vermieterpfandrecht.

Es gibt da aber zwei Hürden:

- Sie müssten nachweisen, dass ein Mietverhältnis im Sinne des Mietrechts vergelegen hat. Schwierig ohne schriftlichen Vertrag. Das Kind hat ja schließlich nicht dehalb da gewohnt, weil es Mieter war, sondern weil der Vater die Wohnung im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung bereitgestellt hat.

- Das Vermieterpfandrecht kann nur auf pfändbare Gegenstände angewendet werden. Persönliche Gegenstände (wie z.B. Wäsche) sind unpfändbar. Auch Sachen, die man beruflich braucht sind unpfändbar. Es gibt mittlerweile eine starke Tendenz, einen PC als unpfändbar anzusehen - spätestens wenn das Kind angibt, den PC für die Lehre / Berufsschule zu benötigen, wird er herausgegeben werden müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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