Volljähriges KInd

18. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Volljähriges KInd

Mein Mann hat mit einer vorehelichen Freundin ein Kind 19J. Wir haben immer Unterhalt gezahlt und auch immer alle Interessen und Hobbys finanziell und materiell unterstützt. Er hat nach dem Abitur, was nicht so prächtig ist ein bezahltes Praktikum angefangen, will aber nicht dass sein Einkommen auf den Unterhalt angerechnet wird. Er erpresst uns mental-Ihr wollt nicht dass es mir nicht finanziell besser geht bis hin zum Drohen mit einem Anwalt. Dabei haben wir nur verlangt dass er uns informiert was er verdient und wie seine Pläne aussehen. Wir hatten nicht vor ihm den Unterhalt zu kürzen auch wenn wir es gekonnt hätten. Auch der Umstand dass ich mit 61 Jahren als Frau meines Mannes nur noch Hausfrau bin und somit auf meinen Mann angewiesen bin der noch arbeitet, hätte ja den Unterhalt für den Jungen verringert. Auch das haben wir nicht gemacht. Wir beschränken uns auf das Minimum damit er nicht schlechter da steht als andere Junge Erwachsene. Seine Mutti hat ihr ganzes Leben noch nicht gearbeitet. Sie bezieht immer schon Sozialleistungen und HartzIV. Wäre ihm aber auch zu Barunterhalt verpflichtet. Weigert sich aber jegliche Arbeit aufzunehmen die zumutbar wär für eine 40-jährige. Sie nimmt dem Jungen seinen gesamten Unterhalt jeden Monat ab so dass wir ihm nebenbei immer noch etwas Taschengeld zustecken wenn es geht. Wie sieht es aus wenn er doch einen Studienplatz bekommt? Bekommt er dann Barvög und was wenn er es wieder nicht auf den Unterhalt anrechnen lassen will und uns erpresst? Er weigert sich auch uns nachzuweisen falls er studieren kann oder wenn er dann weiter arbeitet nach dem freiwilligen Praktikum. Wir sind in einer mentalen Zwickmühle, wir möchten den Kontakt nicht belasten, aber haben ein Problem mit seiner Umgansform und recht dreisten Art. Können Sie uns raten wie wir an Nachweise für Studium, Lehre, Arbeit, Einkommen Barvög kommen ohne diesen Stress aushalten zu müssen? Er bekommt jetzt noch den vollen Unterhalt für die 3 Monate nach dem Abitur trotz eigenes geringfügiges Einkommen. Wir haben ihm auch versucht ruhig und verständlich seine Nachweispflicht nahe zu bringen. Aber außer dass er unhöflich wurde und drohte war da keine Einsicht. Können Sie uns einen Rat geben ohne dass wir unseren Anwalt bitten müssen ihn zur Offenlegung seiner Lebensumstände zu veranlassen?

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14 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Regina,

besteht ein noch gültiger Titel/Jugendamtsurkunde?

Das Jobcenter weis von der Unterhaltszahlung?



lg
edy

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#2
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo edy, soetwas gibt es nicht. Als er volljährig wurde, hies es nur der Unterhalt bleibt in unveränderter Höhe. Zu der Zeit habe ich aber auch noch gearbeitet. Beim Jobcenter war er nicht und seine Mutti meldet soetwas nicht. Denn er hat schon öfter mal was nebenher verdient. LG Regina

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#3
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Inwieweit dort bekannt ist, dass wir den Unterhalt weiter zahlen ist auch nicht bekannt. Wir bekommen da nie eine Auskunft und weder der Sohn meines Mannes noch die Mutti wird uns das sagen.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Also es besteht kein Titel, dann könntet ihr sogar den Unterhalt vorerst ganz einstellen.

Wie hoch ist denn der jetzige Unterhalt? wurde der ab dem 18 Lebensjahr des Sohnes verändert?

lg
edy

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#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Wir bekommen da nie eine Auskunft und weder der Sohn meines Mannes noch die Mutti wird uns das sagen.
Das müssen die beiden auch nicht. Auch muss die Mutter ekien Barunterhalt leisten, wenn sie ganz einfach kein Bargeld hat. Jedenfalls seit Ende der Schule muss die Mutter sowieso überhaupt nichts mehr tun.

Der Vater muss eigentlich allerdings auch nichts mehr tun, jedenfalls sieht es auf den ersten Blick so aus und anderes könnte sich nur je nach Art des "Praktikums" ergeben. Ich denke aber, dass Sie das eigentlich auch alles schon wissen. Wie SIe selber sagen, lassen Sie sich da nur "emotional erpressen". Solche "Erpressungen" sind völlig legal. Wenn der Vater darauf anspringt, dann ist das allein seine Sache und das Familienrecht kann ihn davon nicht abhalten. Das Familienrecht kann nur sagen, ob das eigentlich freiwillig geschieht oder nicht.

Meines Erachtens geschieht das rein freiwillig und es sollte in Erwägung gezogen werden, damit aufzuhören. Dazu würde ich dem Sohn (!) nachweislich (!) einen Brief zukommen lassen, dass er bis zur Mitte des nächsten Monats seine Ausbildungs- und Einkommenssituation mit Nachweisen versehen erklären soll. Wenn er das nicht macht, stellen Sie zum darauffolgenden Monat den Unterhalt ein, was Sie auch so ankündigen sollten. Da hier nicht völlig auszuschließen ist, dass doch noch eine Unterhaltspflicht besteht, sollten Sie nach Ablauf der Frist und vor Einstellung des Unterhalts einen Fachanwalt aufsuchen. Dieser wird das alles abschließend beurteilen.
Den Anwalt müssten Sie dann selber bezahlen. Dessen Honorarkosten halte ich aber für unbedeuten din Vergleich zu dem Gefühl und dem wohl auch tatsächlich zutreffendem Umstand, hier monatelang zu viel zu zahlen.

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#6
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Wir zahlen derzeit 400€ Unterhalt. Aber er hat normal ja zwischen Schule und Ausbildun einen Anspruch. Ich hatte es nach Ankündigung ausgesetzt. Da ging ja der Stress für uns los. Darum weiß ich mir auch keinen Rat mehr. Mein mann lässt sich leider um den Finger wickeln und trägt ihm das dann in bar hinterher.

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#7
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich danke für die Antworten. Das war schon Hilfreich. Ich brauchte nur diese Bestätigung dass ich nicht so völlig neben der Spur bin. Manchmal erliegt man ja auch einem Irrtum und merkt es nicht. Vielen Dank nochmals.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aber er hat normal ja zwischen Schule und Ausbildun einen Anspruch.

Aber nur, wenn die weitere Ausbildung auch schon fixiert ist (Studienplatz bzw. Ausbildungsplatz vorhanden).
Eine Zeit "zwischen Schule und Ausbildung / Studium" gibt es nur, wenn eine Ausbildung / ein Studium schon (fest) geplant ist.
Während eines freiwilligen Praktikums muss Unterhalt nur gezahlt werden, wenn das Praktikum für die nachfolgende Ausbildung bzw. für das nachfolgende Studium erforderlich oder zumindest förderlich ist.
Für ein freiwilliges Praktikum, das man absolviert weil man (a) noch gar keine Berufsidee hat oder (b) sonst nichts zu tun hat muss kein Unterhalt gezahlt werden.

Zitat:
Da ging ja der Stress für uns los. Darum weiß ich mir auch keinen Rat mehr. Mein mann lässt sich leider um den Finger wickeln und trägt ihm das dann in bar hinterher.

Das Hauptproblem scheint mir die mangelnde Konsequenz / Durchsetzungsvermögen beim Mann zu sein.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Er weiß was er studieren möchte aber hat keinen Studienplatz. Und Ja mein Mann ist sehr inkonsequenz in dieser Hinsicht. So langsam bekomme ich Existenzangst. Wenn wir alle Kosten die sonst noch entstehen auch bezahlen müssen während des Studiums, dann verarmen wir.

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#10
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe meinen Mann jetzt so weit gebracht dass wir einen Familienanwalt konsultieren, der sich die ganzen Zahlen ansieht und uns genau sagt ob Geld für Unterhalt übrig bleibt oder nicht. Was passiert wenn wir für Studiengebühren und sonstige Kosten herangezogen werden sollten. Der dann eventuell-ich hoffe er tut es-einen Brief an den jungen Mann schickt um ihm die Situation darzulegen. Ich denke das ist das einzige, was er dann hoffentlich akzeptieren wird.

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Regina Seelig ):
Was passiert wenn wir für Studiengebühren und sonstige Kosten herangezogen werden sollten


Sollte er mit dem Studieren anfangen, muss er vorrangig BAFöG beantragen.Das wird voll auf seinen Bedarf angerechnet,

ebenso das volle Kindergeld.

Wie hoch ist denn das Netto-Einkommen des Vaters?

der Mutter?

lg
edy

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durch.

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#12
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Mutti bekommt seit ihrer Volljährigkeit HartzIV also hat kein Einkommen außer den Betrag von der ARGE. Mein Mann hat ein Einkommen Netto von 2500€ . Ich selbst arbeite nicht mehr. Wenn er Barfög bekommt sind aber Studiengebühren und sonstige Ausgaben nicht abgedeckt. Die müssten doch noch zusätzlich übernommen werden? Ich geb zu bei mir macht sich Existenzangst breit. Wenn wir Glück haben ist er mit dem Renteneintrittsalter meines Mannes fertig. Allerdings hatte mein Mann vor in Altersteilzeit zu gehen. Das kann er dann ja auf jeden Fall nicht oder? Wir wissen nicht ob mein Mann seine körperliche schwere Arbeit bis zur Rente ausüben kann, da er bereits eine Herzschwäche und Skelettveränderungen mit wiederkehrenden Beschwerden hat. Aber wie es aussieht, wird er durchhalten müssen damit sein Sohn studieren kann.

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Allerdings hatte mein Mann vor in Altersteilzeit zu gehen. Das kann er dann ja auf jeden Fall nicht oder?

Klar.

Zitat:
Aber wie es aussieht, wird er durchhalten müssen damit sein Sohn studieren kann.

Warum?
Der Sohn ist volljährig und hat die allgemeinbildende Schule hinter sich.
Da fällt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltszahlers weg.
Außerdem steht der Sohn in der Unterhaltsrangfolge jetzt hinter(!) dem Ehepartner des Unterhaltszahlers (= dir).

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#14
 Von 
Regina Seelig
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke drkabo, das nimmt mir ein wenig meine Sorgen. Also werden wir das jetzt anwaltlich klären lassen und dann sehen wir weiter. LG Regina

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