Volljähriger, privilegierter Sohn

9. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Eli41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljähriger, privilegierter Sohn

Guten Abend,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich ein Paar Tipps bekomme und mich mit anderen unterhaltspflichtigen Eltern austauschen kann.

Zu meiner Situation - ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe einen 20-jährigen Sohn, der bei seinem Vater lebt. Vor 3 Jahren hat mein Sohn den Kontakt zu mir abgebrochen und es wird nur über Anwälte kommuniziert (nach unzähligen Versuchen den Kontakt aufrecht zu erhalten bzw. wieder zu bekommen, hat mich mein Gesundheitszustand gezwungen dies aufzugeben).

Nun zum eigentlichen Thema. Mein Sohn (20 Jahre) ist im Gymnasium 3x sitzen geblieben und nach der 10. Klasse die Schule verlassen/abgebrochen. Er hat nach der 9. Klasse den Hauptschulabschluss erworben. Ich habe ihn aufgefordet entweder besseres Zeugnis vorzulegen oder sich um einen Ausbildungsplatz zu kümmern. Dies hat er nicht gemacht. Stattdessen hatte er sich bei der Abendrealschule beworben und will auf diesem Weg, in zwei Jahren den Realabschlus erlangen. In erstem Jahr hat er zum zweiten Mal den Hauptschulabschlus erlangt.
Er verzögert absichtlich die allgemeine Schulausbildung um länger den Unterhalt zu bekommen.Dass sie mich finanziell ruinieren wollen, hat mir sein Vater per sms angekündigt-"wenn wir mit dir fertig sind, dann bleibt dir nicht mal dein S.... übrig".
Da sein Vater angeblich nicht leistungsfähig ist, wurde ich verurteilt den vollen Unterhalt zu bezahlen. Ausserdem hatte mein Sohn mir verschwiegen, dass er das Wohngeld über ein Jahr bekommen hat. Wahrscheinlich bekommt mein Sohn jetzt auch Bafög, aber wie viel weiß ich auch nicht. Seine Ausbildungsversicherung hat der Vater gekündigt und für den Lebensunterhalt verbraucht, obwohl ich über 15 Jahre die Beiträge mitbezahlt habe.
Das ist nur ein Bruchteil von dem Ganzen, was in den letzten Jahren passiert ist.
Ich war bei -zig Anwälten, aber entweder haben sie mir gesagt, dass ich zu hohe Ansprüche habe, oder haben fürs Zuhören kassiert und dann mir gesagt, dass alle Richter für das Kind entscheiden werden (in der Stadt, wo mein Kind lebt).
Wie lange kann diese Situation dauern?

Danke fürs Lesen
Schöne Grüße
Eli





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-- Editiert Eli41 am 09.12.2012 00:31

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Eli41 ,

quote:
Da sein Vater angeblich nicht leistungsfähig ist, wurde ich verurteilt den vollen Unterhalt zu bezahlen.


Was verstehst du unter vollen Unterhalt?

Dein Anteil errechnet sich aus deinem unterhaltsrelevanten EK

minus volles Kindergeld? Wäre der Vater leistungsfähig würde dem Sohn auch noch der Anteil des Vaters zustehen.



lg
edy



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#2
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Eli,

ich denke, dass die Wiederholungen im Schulbetrieb nicht unbedingt zum Unterhaltsausschluss führen.
Aber vielleicht wissen hierzu andere mehr.

Du hast viel geschrieben, aber das wichtigste fehlt dennoch. Um die finanzielle Angelegenheit zu ermitteln, müsste man dein unterhaltsrechtliche Einkommen, sowie das unterhaltsrechtliche Einkommen des Vaters deines 20j. Sohnes wissen.

Ohne diese Angaben kann man nicht nur spekulieren, sondern ins blaue schreiben.

Also, bitte nenne beider Einkommen. So kann man ausrechnen, wer welchen Unterhaltsbetrag zu leisten hat.

mfg
boxxter

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-- Editiert boxxter am 09.12.2012 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

In Ergänzung: BaföG gibt es nur, wenn beide Elternteile auch die entsprechenden Auskünfte über eigenes Einkommen erteilen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Also die SMS würd ich mal gut aufbewahren ...

Und dann bleibt natürlich noch die Drohung, den Sohn wegen Betrugs anzuzeigen.

Wegen der verschwiegenden Einkünfte und ggf. wegen der widerrechtlich aufgelösten Ausbildungsversicherung.

Aber die Anzeige ist eher ein Rachemittel, weniger eine Lösung des Problems.

Warum eingentlich nicht einfach an das Amt für Bafög schreiben ??

Doch ohne Anwalt seh ich da keine Chancen, sorry, such Dir einen der sich einsetzt.



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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals, die Mutter wüsste, wenn er BaföG bekäme, weil sie auch ein Formular hätte ausfüllen müssen!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eli41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

danke für eure Antworten,

@edy, mit vollem Unterhalt meine ich, dass ich nach DT zahle. Mein Exmann bekommt Leistungen vom Amt, deswegen wird nur mein Gehalt zur Unterhaltsberechnung herangezogen und nur ich den Unterhalt leisten muss.

@boxxter, wenn man allein den Unterhalt zahlen muss, ist es leicht die Höhe des Unterhaltes zu ermitteln. Übrigens das Gericht hat es schon gemacht.

@wirdwerden, ja du hast Recht.
Mit dem Bafögamt habe ich auch schon sehr unangenehme Erfahrungen gemacht. Das zuständige Bafögamt ist das allerletzte .....

@Chylla, nicht nur die SMS habe ich aufgehoben. Das Bafögamt will nur Eins, nämlich meine Unterschrift im Formblatt 3. Alles andere ist für dieses Amt nicht wichtig!

@wirdwerden, die Auskunft über Einkommen beim Bafögamt - ja, aber Info, wie viel Bafög mein Sohn bekommt - nein.

Schöne Grüße
Eli


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Auskunft muss der Sohn gegen und nicht das Amt!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Eli41,

quote:
@edy, mit vollem Unterhalt meine ich, dass ich nach DT zahle. Mein Exmann bekommt Leistungen vom Amt, deswegen wird nur mein Gehalt zur Unterhaltsberechnung herangezogen und nur ich den Unterhalt leisten muss.


Ob der Vater leistungsfähig ist oder nicht, dürfte an der Höhe deines Unterhaltsbetrages nicht viel ändern denn:

Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.

Und beim Vater muss er doch auch etwas zu Kost und Logis

zusteuern, oder der Vater übernimmt dies (also auch Unterhalt).

Die Auskunft ob er Bafög bezieht, muss er dir, wie schon @wirdwerden schrieb, nachweisen.

lg
edy

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#9
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

das Gericht hat das Einkommen festgesetzt nach ihr vorliegendem Sachverhalt. Wer hat denn hier recherchiert?

Nach dem das Amt beide Einkommensbescheide der ET des 20j Kindes vorliegen hat, brkommt nutr das Kind den Bescheid vom Amt zugeleitet.
Der bereits Monat für Monat geleistete KU kann teils umsonst getazahlt sein, da mit positiven Bescheid des Bafög-Amtes die Bafög-Zuzahlungen für die laufenen Monate rückbezahlt.
Bereits gezahlte KU-Beträge bekommt man nicht mehr zurück. Also - Ausführung!

Gruß boxxter

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